Edesheim RHEINPFALZ Plus Artikel Schlossfestspiele-Aus: Beteiligte schieben sich gegenseitig die Schuld zu

Blick auf das Edesheimer Schloss. Links neben dem Gebäude die Seebühne, umgeben von Reben, Wasser und altehrwürdigen Mauern.
Blick auf das Edesheimer Schloss. Links neben dem Gebäude die Seebühne, umgeben von Reben, Wasser und altehrwürdigen Mauern.

Nach dem angekündigten Aus der Schlossfestspiele gibt es Ärger in Edesheim. Ist die Gemeinde schuld? Sie betont, dass ihre Lösungsvorschläge abgelehnt wurden. Die Situation ist verfahren.

„Aus für Schlossfestspiele“ titelte die „Bild-Zeitung“ im Juni 2000 – so wie die RHEINPFALZ vergangene Woche. Heute sind andere Personen am Werk und es gibt einen anderen Grund, weshalb die Verantwortlichen des Kulturprogramms einen Schlussstrich ziehen. Besteht noch Hoffnung auf eine Fortsetzung der Veranstaltungsreihe? „Wir sind gesprächsbereit“, sagen jedenfalls Ortschefin Sigrid Schwedhelm-Schreiner und ihre Beigeordneten Karl Herbst und Martin Oberhofer.

Sie haben aus der Zeitung von der Entscheidung der Kulturmacher Peter Baltruschat und Thorsten Riehle erfahren. In einer gemeinsamen Presseerklärung mit Andreas Lorenz, dem Direktor des Schlosshotels, heißt es, dass „politische und rechtliche Gründe“ sie zu diesem Schritt gezwungen hätten. Seitdem gibt es Ärger im Ort. Jetzt wird dem Gemeinderat die Schuld in die Schuhe geschoben.

Unterhaltung in besonderem Ambiente

So beliebt die Festspiele sind, gab es seit ihren Anfängen Probleme: Dem Mannheimer Rechtsanwalt und Notar Kurt Auracher war es zwar gelungen, das historische Ambiente ab 1996 zu bespielen. Dafür ließ er vor der Fassade des Schlosses eine Seebühne bauen. Das Festival unter freiem Himmel lief allerdings zunächst nur drei Jahre, weil dann der Dorffrieden gestört war.

Nachbarn, die sich vom Lärm belästigt fühlten, zogen vor Gericht – mit Erfolg. Die Kreisverwaltung SÜW verordnete neue Bedingungen. Die Veranstaltungen sollten bis 22 Uhr beendet sein. Angesichts dieser und anderer Beschränkungen richtete Auracher keine Festspiele mehr aus und verkaufte 2001 das Schloss und alles, was dazu gehört, an den Unternehmer Rolf Lohbeck. Er erweckte die Veranstaltungsreihe zum Leben, die Baltruschat-Riehle GdbR wurde Partner des Schlosses für die Festspiele, Hoteldirektor wurde Andreas Lorenz.

Stellplätze in Baugenehmigung gefordert

Der alte Streit mit Anwohnern wurde ausgeräumt. „Alle waren glücklich und zufrieden“, sagt Lorenz. Das Gerichtsverfahren endete 2015 mit einem Vergleich, der zur Lärmreduzierung eine begrenzte Anzahl an Veranstaltungen vorsah, laut Lorenz bis zu 20, wobei es immer weniger gewesen seien.

Danach ging es an die Stellplatz-Frage. Die Baugenehmigung für die Seebühne aus dem Jahr 2000 sah 150 Parkplätze vor, sei es auf dem Schloss- oder öffentlichem Gelände. Der Landkreis sah bis 2015 keinen Handlungsbedarf. Auch weil die juristische Entscheidung zum Lärm abgewartet wurde. Aus Sicht der Gemeinde arrangierten sich die Bürger damit, dass bei Veranstaltungen Parkdruck in den Straßen herrschte. Lorenz erinnert zudem daran, dass es nach dem Besitzerwechsel ein Gespräch mit dem damaligen Ortschef und Gemeinderäten gab. Sie hätten Parkmöglichkeiten für Besucher der Festspiele aufgezeigt, unter anderem am Einkaufsmarkt und Gartencenter. Das Problem: Das Ganze muss rechtlich abgesichert sein, Stichwort Baulast. Das bedeutet, dass es in den Grundbüchern hätte festgehalten werden müssen, dass die Grundstücke für diesen Zweck genutzt werden dürfen. Aber weder die Eigentümer noch die Gemeinde spielten mit. Die Suche nach einer Weinbergs- oder Grasfläche, die das Unternehmen kaufen und in einen Parkplatz umwandeln wollte, blieb erfolglos. Ab 2015 gab es dennoch verschiedene Überlegungen zur Stellplatz-Frage.

Verschiedene Ideen verworfen

So wurde laut Kreisverwaltung besprochen, dass der Veranstalter die Stellplätze auf dem Schlossgelände nachweist und bei Veranstaltungen einen Einweisedienst einsetzt. „Hier waren Hürden genommen, unter anderem die des Denkmalschutzes und des Lärmschutzes bezüglich der an- und abfahrenden Autos.“ Dem Vorschlag habe die Gemeinde aber nicht zugestimmt. Ortschefin Schwedhelm-Schreiner und Beigeordneter Herbst teilen dagegen mit, dass Andreas Lorenz im November 2019 nur eine „Scheinlösung“ präsentiert habe. Das Problem war zwar zeichnerisch gelöst, die 150 Parkplätze auf dem vier Hektar großen Schlossgelände lokalisiert. „Diese Idee war aber nicht praktikabel, sie war nicht umsetzbar“, heißt es. Bauliche Veränderungen seien nicht vorgesehen gewesen.

Ensemble soll erhalten werden

Die Gemeinde teilte der Kreisverwaltung ihre Bedenken mit, dass die nördliche Zufahrt keinen Begegnungsverkehr zulasse und Fußgänger gefährdet seien. Und viele Wege seien keine 2,50 Meter breit, sodass eine Durchfahrt nicht möglich sei. Sie unterbreiteten Lorenz einen Gegenvorschlag. Die Forderung: „mindestens 50 nutzbare Parkplätze auf dem Schlossgelände, die durch Hinweisschilder ausgewiesen werden“. Dafür sollte ein Teil der Weinbergsfläche geräumt werden. Durch die Öffnung des Landauer Tores zu Festspielzeiten und eine Einbahnstraßenregelung sollte der Verkehr fließen, ohne dass Fußgänger gefährdet seien.

Für den Schloss-Direktor war das keine Lösung. „Wo wären die restlichen, baurechtlich notwendigen 100 Parkplätze gewesen?“ Die Bedingungen wären demnach nicht erfüllt gewesen. Zumal man dem Gedanken nichts abgewinnen konnte, auf Kosten von Weinbergsflächen Parkplätze zu schaffen. Das historische Ensemble sollte erhalten und nicht für eine überschaubare Anzahl an Spielabenden im Jahr beeinträchtigt werden.

Bauherr kann sich „frei kaufen“

Ein anderer Kompromissvorschlag kam zweimal auf den Tisch: Erst wurde er vom Gemeinderat auf Empfehlung der VG-Verwaltung abgelehnt, dann aber vom Kreis und dem damaligen VG-Bürgermeister Olaf Gouasé wieder aufgegriffen. Der Bauherr wollte sich „freikaufen“, indem er eine Ablöse für alle 150 Parkplätze gezahlt hätte. Eine solche Möglichkeit sieht die Stellplatz-Ablösesatzung vor in Fällen, in denen erforderliche Parkplätze nicht geschaffen werden können. Das Geld kann die Kommune in neue Parkplätze oder andere infrastrukturelle Projekte investieren. Der Bauherr hätte laut Edesheimer Satzung von 2016 pro Stellplatz 5500 Euro zahlen müssen. Doch geboten wurden nur 50.000 Euro. Wieso? Die Summe sollte dem prozentualen Anteil von Veranstaltungstagen pro Jahr entsprechen, teilt der Kreis mit.

Ein knappes Ergebnis und die Folge

Der Gemeinderat hat sich im Oktober 2022 mit diesem Angebot befasst. Sechs Gemeinderäte waren dafür, es anzunehmen, sechs dagegen, zwei enthielten sich, drei Ratsmitglieder fehlten. Mangels Mehrheit wurde der Antrag abgewiesen – zum Unverständnis der Kreisverwaltung: „Mit der Ablösesumme hätte sich an der Parkplatz-Situation zwar nichts geändert, die Ortsgemeinde wäre aber etwas vermögender gewesen und hätte die Summe für die Gemeinde einsetzen können. Die Veranstalter hätten die Festspiele, die für Edesheim und darüber hinaus hohen kulturellen Wert hatten, erhalten können.“ Nun gebe es weder Parkplätze noch Schlossfestspiele. Aus dem Kreishaus sind auch schärfere Töne zu hören: „Wer hier auf die gesamte Summe beharrt, also 150 Parkplätze multipliziert mit der Standard-Ablösesumme, ist an einer realistischen Lösung und dem Erhalt der Schlossfestspiele nicht interessiert.“

Schwedhelm-Schreiner und ihre Beigeordneten halten dagegen: „Es geht uns nicht ums Geld.“ Es sollte ein Präzedenzfall vermieden werden. „Wir würden in Erklärungsnöte geraten gegenüber Bürgern, die Stellplätze nachweisen oder ablösen möchten.“ Als Beispiel angeführt werden Betreiber von Ferienwohnungen. Sie könnten argumentieren, dass auch sie ihre Stellplätze nicht ganzjährig benötigen. Eine Zusicherung des Kreises, dass die Lösung rechtssicher ist, habe die Gemeinde nicht erhalten.

Wie geht es weiter?

Kreissprecherin Marina Mandery betont: „Im Rechtsstaat besteht stets die Möglichkeit, dass Gerichte eingeschaltet werden, zum Beispiel wenn andere ebenfalls eine niedrigere Summe als in der Satzung vorgesehen als Ablöse zahlen wollen.“ Ob es dazu gekommen und wie die Entscheidung ausgefallen wäre, sei Spekulation. „Wir haben aufgrund der Einzigartigkeit der Schlossfestspiele das Risiko als gering eingeschätzt, dass die vorgeschlagene Kompromisslösung nicht trägt.“

Die Gemeinde schlug vor, auf Stellplätze zu verzichten und die Veranstaltungen auf der Seebühne als wiederkehrende Ereignisse wie Maimarkt und Co. zu betrachten. Der Kreis winkt aber ab: „Der Veranstalter müsste sich zu Jahresbeginn alle Veranstaltungen als Einzelveranstaltungen genehmigen lassen. Dies war aus unsicherer Sicht nicht umsetzbar.“ Schloss-Direktor Lorenz betont, dass man dadurch auch keine Planungssicherheit mehr hätte, die für solche Ereignisse notwendig sei. Wie geht es nun weiter? Lorenz stellt klar, dass er mehrfach die Initiative ergriffen habe, um einen Konsens zu finden. Selbst nach der Entscheidung des Rates im Herbst. Was bekam er zu hören? „Vielleicht fällt der Kreisverwaltung noch was ein“, soll ihm gesagt worden sein.

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