Hochstadt Neue Beschilderung an Feldwegen soll Strafe für Radler ausschließen

Laut der Beschilderung ist tatsächlich nur Landwirten die Durchfahrt erlaubt, Radler dürfen hier nicht fahren.
Laut der Beschilderung ist tatsächlich nur Landwirten die Durchfahrt erlaubt, Radler dürfen hier nicht fahren.

25 Euro Strafe für das Radfahren auf einem Wirtschaftsweg? Klingt absurd, ist aber theoretisch in Höhe des Hochstadter Winzerturms möglich. Nur werde das vom Ordnungsamt weder kontrolliert noch mit einem Bußgeld geahndet, versichert der Abteilungsleiter in Offenbach.

Wie Stefan Eckert auf Anfrage der RHEINPFALZ berichtet, werde in der Verbandsgemeinde Offenbach in absehbarer Zeit reagiert, um alle Zweifel auszuräumen. Sei es durch eine neue Beschilderung oder durch eine zusätzliche Kennzeichnung. Denn bislang ist an manchen Wirtschaftswegen laut der aktuellen Beschilderung die Durchfahrt verboten. Etwa auch an jenem, der sich an der L540 auf halber Strecke zwischen Hochstadt und Freimersheim befindet und in Richtung Winzerturm führt. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge. Das soll sich ändern.

Ärger hatte es an derselben Stelle wegen eines anderen Sachverhalts gegeben. Ein Bürger aus dem benachbarten Weingarten hatte sich beschwert, dass er dort einen Strafzettel kassiert hatte, weil er am Eingangsbereich des Feldwegs seinen Wagen abgestellt hatte. Zwar so, dass er keinen Landwirt habe behindern können, wie er im Gespräch mit der RHEINPFALZ vor Ort auch demonstrierte. Da aber schon die Einfahrt auf den Wirtschaftsweg für Privatpersonen untersagt ist, gab es das Knöllchen, was bei dem Mann für Unverständnis sorgte.

In einer Grauzone bewegen sich hingegen Menschen, die in der Gemarkung Grundstücke besitzen, die sie selbst nutzen oder verpachtet haben, aber keine Landwirte sind. Auch sie kommen dann nicht um einen Strafzettel herum, wenn sie dort unerlaubterweise parken. Darauf macht der Offenbacher Ordnungsamtsleiter aufmerksam. Allerdings gebe es für die Behörde in solchen Fällen einen gewissen Spielraum. Insofern werde es meist toleriert, vorausgesetzt, sie können nachweisen, dass sie dort ein Grundstück besitzen beziehungsweise nach dem Rechten schauen wollten.

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