Kreis Südliche Weinstraße Keine Angst vor 2017

Trotz des von der EU beschlossenen Auslaufens des Branntweinmonopols im Jahr 2017 gibt es gute Zukunftsperspektiven für die Pfälzer Klein- und Obstbrenner, glaubt Günter Esser vom Bundesministerium der Finanzen: „Sofern die Betriebe die vorhandenen Marktchancen nutzen.“

Bei der Jahreshauptversammlung des Verbandes in Ilbesheim sprach Esser zum Thema „Auslaufen des Branntweinmonopols und neues Alkoholgesetz“. „Ich bin überzeugt, dass die Abfindungsbrenner, die frühzeitig ihre Chance im freien, nicht mehr vom Branntweinmonopol subventionierten Markt aktiv ergreifen und mit der hohen Qualität ihrer Produkte aus heimischen Rohstoffen werben, auch in Zukunft erfolgreich sein können“, sagte er. Nach Auffassung von Esser haben Bundestag und Bundesregierung bei der Verabschiedung des Alkoholsteuergesetzes 2013 ein klares Zeichen für die Unterstützung der Klein- und Obstbrenner gesetzt. Danach bleibe das traditionelle, bislang in Süd- und Südwestdeutschland zulässige und steuerlich begünstigte Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen auch nach 2017 erhalten und werde für ganz Deutschland geöffnet. Damit erkenne die Bundesregierung die umwelt- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Abfindungsbrennens und den Beitrag, den das Brennen von Obst von hochstämmigen Streuobstbäumen zum Arten- und Naturschutz sowie zum Erhalt einer in Europa einzigartigen Kulturlandschaft leistet. Neben einer verstärkten Selbstvermarktung von qualitativ hochwertigen Edelbränden und Geisten sieht Esser nach dem Auslaufen des Branntweinmonopols auch Marktnischen für Agraralkohol, der über Erzeugerorganisationen vermarktet werden könne. Das 2013 reformierte Agrarmarktstrukturrecht sehe im Agraralkoholsektor die Gründung anerkannter Erzeugerorganisationen vor. Auf diese Möglichkeit wies auch Weinbaupräsident Edgar Schrank (Dackenheim) nachdrücklich hin. Das Brennrecht geht mit 300 Liter Reinalkohol als Abfindungsbrennerei auch nach 2017 weiter. Brennereien, die 50 Liter Brennrecht haben, können bei ausreichender Fläche auch Rechte für 300 Liter erhalten. Die gravierendste Änderung: Die Steuer kann nicht mehr mit Alkohol bezahlt werden. Diese Steuerpraxis sei in der jüngsten Vergangenheit rückläufig und Destillate seien zunehmend regulär versteuert und über Flaschen verkauft worden. Überleben, meint Otto Hey (Oberotterbach), Vorsitzender des Verbandes Pfälzer Klein- und Obstbrenner, werden in dem anstehenden Strukturwandel jedoch nur Brennereien, die bisher auf einen Mix in der Verwertung setzten. „Gemeinsam schaffen wir das. Der Verband wird alles unternehmen, damit wir auch nach dem Wegfall des Branntweinmonopols Freude an unseren Brennereien haben“, ist sich Hey sicher. Er wies darauf hin, dass sich der Brennerverband für eine liberale Durchführung des neuen Alkoholsteuergesetzes stark mache. Derzeit gibt es bundesweit rund 16.000 aktive Klein- und Obstbrennereien, sogenannte Abfindungsbrennereien. Insgesamt lassen jährlich zwischen 50.000 und 100.000 Erzeuger ihr Streuobst in einer solchen Abfindungsbrennerei zu Alkohol und Spirituosen verarbeiten. Der hergestellte Alkohol wird bisher zu rund 40 Prozent zur industriellen Verwertung innerhalb des Branntweinmonopols an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abgeliefert. (som)

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