Roschbach
In der Ortsdurchfahrt muss künftig langsamer gefahren werden
Anne Pieper möchte, dass es langsamer zugeht. Gemeint ist der Verkehr, der vor ihrem Anwesen in der Roschbacher Ortsdurchfahrt vorbeifährt. Die Familienmutter findet es so gefährlich in der Hauptstraße, dass sie sich bewusst gegen die Grundschule im Ort entschieden hat, damit ihrer Tochter auf den Weg dorthin nichts passiert. „Seit fünf Jahren kämpfen wir um eine Geschwindigkeitsreduzierung“, sagt sie.
Eines ihrer wichtigsten Argumente für eine Änderung der bestehenden Tempo-50-Regelung: die fehlenden Gehwege links und rechts der Fahrbahn. Sie sind gepflastert, die Hauptstraße wegen der vielen bunt gestalteten Drahteseln rechts und links der Fahrbahn als Hommage an das Fahrraddorf Roschbach schön anzusehen. Die Gehwege sind aber dafür schmal und ohne Bordstein, zudem teilweise zugeparkt, weshalb zum Teil auf die Straße ausgewichen werden muss. Einen Moment nicht aufgepasst – und schon könnte es brenzlig werden, so die Befürchtung von Pieper und den Familien, die dort leben.
Zu laut in der Hauptstraße?
Anne Pieper ist eine der Anwohner, die sich aktiv um die Temporeduzierung bemüht haben. Erstmals im März 2018 ergriff sie die Initiative und wies Landrat Dietmar Seefeldt (CDU) in einem Schreiben daraufhin, wie die Tempo-50-Regelung in der Ortsdurchfahrt für eine gesunde Dorfentwicklung hinderlich sein kann. „Als Mitglied der Bundesstiftung Baukultur und eingetragene Stadtplanerin der Architektenkammer ist mir eine maßstabsgerechte Ortsgestaltung wichtig“, teilt sie der RHEINPFALZ mit. Nach dem Schreiben an Seefeldt bliebe sie auch mit der VG-Verwaltung regelmäßig in Kontakt, ebenso mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM).
Es könne für Familien vor allem dann attraktiv sein, im Ortskern Immobilien zu kaufen und zu beziehen, wenn auch zu ihrer Sicherheit beigetragen wird. Anders ausgedrückt, dass sie nicht Angst haben müssen vor vorbeirasenden Verkehrsteilnehmer, sobald sie aus dem Haus gehen. Abgesehen vom Lärm, verursacht von den Autos und Motorrädern. Apropos Lärm: Gerade in diesem Punkt wurde auf Antrag der Edenkobener VG-Verwaltung geprüft, ob den Wünschen der Anwohner entsprechend gehandelt werden kann oder gar muss.
Wo gibt es Ausnahmen von der Tempo-30-Regel?
Der LBM Rheinland-Pfalz hat in der Folge ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Im September vergangenen Jahres beantragte die Verbandsgemeinde die Zustimmung der Oberen Verkehrsbehörde beim LBM in Koblenz, Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Roschbach anzuordnen. Der Antrag wurde bewilligt, inzwischen ist der LBM Speyer als Straßenbaubehörde mit der Umsetzung beauftragt.
Im Bereich der Grundschule beziehungsweise Bushaltestelle im Kurvenbereich Hauptstraße/Hainfelder Straße darf bereits seit Ende Juli 2022 nicht schneller als Tempo 30 Stundenkilometer gefahren werden, aufgrund der Schule und der Zuwegungen dorthin. Aus Lärmschutzgründen muss auch in der Hauptstraße langsamer gefahren werden. Betroffen ist der Abschnitt zwischen Hainfelder Straße und Kreuzstraße. Ausgenommen sind die Hainfelder beziehungsweise die Böchinger Straße, da dort „die maßgebenden Richtwerte des Beurteilungspegels nicht erreicht werden“.
Den Wünschen der Familien kann deshalb Rechnung getragen werden, weil eine Landesvorgabe vor nicht allzu langer Zeit geändert wurde. Mussten im Land früher der Verkehrslärm bestimmte Richtwerte überschreiten beziehungsweise der Geräuschpegel höher sein, müssen diese nur noch erreicht werden, sodass stellenweise Tempo 30 aus Lärmschutzgründen angeordnet werden kann, wo es lange Zeit nicht möglich war. So werden die Richtwerte an vielen Häusern in der Hauptstraße größtenteils nur erreicht, was für eine Regeländerung ausreicht.