Kommentar RHEINPFALZ Plus Artikel Falsche Knöllchen

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Die Ordnungshüter in Herxheim hätten mehr Fingerspitzengefühl zeigen und ihre Strafzettel an echte Falschparker verteilen müssen.

Die Parkscheibe des „Verkehrssünders“ Manuel Gein weist alle wichtigen Bestandteile einer Parkscheibe auf. Sie erfüllt ihren Zweck und bietet keine Möglichkeit, die Ordnungshüter hinters Licht zu führen. Ein blaues „P“ lässt die Uhren auch nicht langsamer laufen als ein weißes. Dass der Erlenbacher trotzdem ein Verwarngeld zahlen muss, geht an der Bedeutung eines Verwarngeldes vorbei und zeugt von fehlendem Fingerspitzengefühl der Verbandsgemeinde.

Es gibt zig unterschiedliche Parkscheiben, die alle ihren Zweck erfüllen. Oft sind das Werbegeschenke, mit ausgefallenerem Design oder Funktionen wie einem Eiskratzer. Laut Gesetzgeber sind diese wohl alle nicht zulässig. So gesehen hat die Verbandsgemeinde rechtens gehandelt. Würde jedoch jede Politesse so penibel wie in Herxheim darauf achten, dass die Scheiben exakt dem Bild 318 der Straßenverkehrsordnung entsprechen, würde es wohl nur so vor Knöllchen wimmeln.

Vielerorts steht die Behauptung im Raum, Ordnungshüter müssten eine Quote an Knöllchen erfüllen. Ein Vorgehen wie in Herxheim nährt diese Behauptung. Wenn ein Parkautomat mal ausfällt, darf der Parkende das handschriftlich mit der Angabe der Ankunftszeit notieren. Eine Alternative zur „falschen Parkscheibe“ könnte künftig also auch ein Fresszettel mit der Aufschrift: „Parkscheibe kaputt“ sein. Die wahrscheinlich fragenden Gesichter der Beamten würden dem Parkenden zumindest etwas Zeit verschaffen, um zum Auto zu sprinten und die Verwarnung vor Ort wegzudiskutieren.

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