Rhodt Bau von Wohnanlage abgelehnt
Die Entscheidung kommt nicht überraschend, da sich beide Parteien zuvor nicht einigen konnten, wie das Mehrparteienhaus errichtet werden kann, damit es beiden Vorstellungen gerecht wird. Dazu hatte es zwei Gesprächsrunden gegeben mit einer mehrjährigen Unterbrechung. Nachdem der Investor im Frühjahr dieses Jahres die weitere Planung zwischenzeitlich auf Eis gelegt hatte, weil er sich in seinem Vorhaben zu eingeschränkt fühlte, möchte er schon vorher prüfen, ob sein Vorhaben genehmigungsfähig ist oder nicht.
Die Gemeinde seinen Plänen jedenfalls nicht zugestimmt, weil sich der Neubau aus ihrer Sicht aufgrund dessen Dimension nicht harmonisch in die nähere Umgebung einfügt. Errichtet werden soll das Haus mit 13 Wohneinheiten zwischen dem denkmalgeschützten Eichhaus und dem Durlacher Hof.
Kreis bearbeitet Bauvoranfrage
Zudem weist die Gemeinde auf die Veränderungssperre hin, die derzeit noch gilt. Mit diesem politischen Instrument hat die Gemeinde sich Zeit verschaffen wollen, um in einem Bebauungsplan Vorgaben treffen zu können. Doch weil diese Sperre seit inzwischen sieben Jahren besteht, ist der Investor vor das Oberverwaltungsgericht gezogen. Nach Angaben der Kreisverwaltung SÜW kann eine Veränderungssperre bis zu vier Jahre gelten. Es sei das erste Mal im Landkreis, dass ein Bauherr gerichtlich gegen solch eine Sperre vorgeht.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde, der Kreis klopft derweil die verwaltungsrechtlichen Aspekte ab, die zu berücksichtigen sind. Aufgrund „erheblichen Abstimmungsbedarfs mit der Unteren Denkmalbehörde“ sei es aktuell nicht absehbar, wann mit einer Antwort gerechnet werden kann, teilt der Kreis mit. „In den kommenden Tagen wird der Antragsteller über den Bearbeitungsstatus beziehungsweise die Stellungnahmen der Fachbehörden informiert werden.“