Rhodt Dorfzentrum: Investor geht gegen Gemeinde vor

Das Rhodter Dorfzentrum: links im Hintergrund der Durlacher Hof, rechts das Gebäude, das zurückgebaut und durch einen Neubau ers
Das Rhodter Dorfzentrum: links im Hintergrund der Durlacher Hof, rechts das Gebäude, das zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden soll.

Im Frühjahr hatte ein Bauunternehmer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis noch Abstand von der Idee genommen, einen Wohnkomplex im Rhodter Dorfzentrum zu errichten. Nun gibt es eine überraschende Wendung.

In zwei Gesprächsrunden, mit einer längeren Pause dazwischen, hatten sich ein Investor aus Altrip und der Rhodter Gemeinderat geprüft, ob sie zueinanderfinden. Ob sich ein Neubau zwischen dem Durlacher Hof und dem denkmalgeschützten Eichhaus so realisieren lassen würde, dass sich beide Seiten damit anfreunden können.

Die Gemeinde hat den Investor nicht einfach gewähren lassen. Sie hatte von einem politischen Instrument Gebrauch gemacht, um Vorgaben bei der Bauweise und die Dimension des Gebäudes machen zu können. So sollte von vorneherein ausgeschlossen werden, dass eine moderne Architektur diese sensible, exponierte Lage optisch stört. Zumal Bürger bereits 2019 bei einer Infoveranstaltung zum Projekt ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht hatten. Im Fokus war nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch die damit verbundene Frage, wie die Zufahrt zur Anlage künftig geregelt werden sollte.

Anfragen bleiben unbeantwortet

Zuletzt war die Rede von 13 Wohneinheiten und 19 Stellplätzen. Der Investor fühlte sich offenbar in seinem Vorhaben so stark eingeschränkt, dass er sich im April zurückzog. Er hatte sich trotz mehrfacher Anfrage der RHEINPFALZ nicht dazu geäußert, daran hat sich auch jetzt nichts geändert. Wie Ortsbürgermeister Armin Pister damals berichtete, hatte der Unternehmer keine der Wünsche in seinen Plänen berücksichtigt, auf die sich der Gemeinderat in mehreren Sitzungen verständigt und die er einer Planerin in Auftrag gegeben hatte. Die Gemeinde arbeitete in der Zwischenzeit weiter an seinem Bebauungsplan, erhielt aber nun eine unerwartete Nachricht.

Der Investor geht gegen die Vorgehensweise der Gemeinde vor. Er scheint die Chance zu wittern, sein Vorhaben doch weiter vorantreiben zu können. Seiner Ansicht nach hat sich die Gemeinde zu lange Zeit damit gelassen, Vorgaben zu dem Bauprojekt zu beschließen. Die Veränderungssperre, wie das politische Instrument im Fachjargon heißt, hätte nur für zwei Jahre gelten dürfen. Wie Pister den Gemeinderat informierte, hat der Investor nun beim Oberverwaltungsgericht Klage eingereicht.

Weg für einen Bauantrag frei?

Die Verbandsgemeinde-Verwaltung habe empfohlen, diese Veränderungssperre aufzuheben. So berichtet es Pister gegenüber der RHEINPFALZ. Das hätte zur Folge, dass die Gemeinde keine Hand mehr über die besagte Fläche hätte, die der Investor bebauen möchte. Der Weg für einen Bauantrag wäre frei. Solange es sich an der vorgesehenen Stelle harmonisch einfügt, könnte es errichtet werden. Wobei der Komplex auch anders aussehen könnte, als sich das die Gemeinde und Bürger wünschen könnten.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Entscheidung über die Aussetzung der Veränderungssperre zu vertagen. Auch soll dadurch abgewartet werden, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

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