Kreimbach-Kaulbach RHEINPFALZ Plus Artikel Wie eine Pfälzerin wegen ihrer Maskenbefreiung angefeindet wird

Judith Fernsels Attest wurde schon häufig auf- und wieder zusammengefaltet.
Judith Fernsels Attest wurde schon häufig auf- und wieder zusammengefaltet.

Judith Fernsel kann wegen ihrer Vorerkrankungen keine Maske tragen. Deswegen werde sie angefeindet beim Einkaufen, berichtet die Kreimbach-Kaulbacherin. Ihr Attest werde meist von den Verantwortlichen akzeptiert, doch nicht überall.

Man sieht Judith Fernsel ihre Krankheiten nicht an – außer, wenn sie wieder einen Multiple-Sklerose-Schub hat und mit dem Rollator gehen muss. Das Asthma und das Lungenemphysem sind unsichtbar, sorgen aber dafür, dass die 52-Jährige keine Maske über Mund und Nase tragen kann.

„Ich habe es trotz Attest probiert“, berichtet Fernsel. „Im Laden habe ich dann gemerkt, dass ich nach ein paar Minuten keine Luft mehr kriege. Da habe ich schnell die Maske unter die Nase gezogen.“ Zwei Minuten in der Tankstelle zum Bezahlen, da trage sie stets Maske, das gehe. Aber ein richtiger Einkauf mit Maske sei unmöglich. Sie habe die Variante, die auch in ihrem Attest steht, ausprobiert: Die Nase bleibt frei, der Mund ist bedeckt. „Da waren die Anfeindungen noch schlimmer als ganz ohne Maske“, berichtet sie.

Mal raus zu kommen

„Seit ein paar Wochen kann ich durchlaufen, ohne das sich dumm angemacht werde“, berichtet Fernsel. Sie führt das auf die allgemeinen Lockerungen zurück. Die Menschen seien dadurch lockerer geworden. Das werde ich jetzt wohl wieder ändern, befürchtet sie.

Was sie schade findet: Noch nie sei sie einfach normal darauf angesprochen worden, warum sie keine Maske trage. Sie würde ihre Situation gerne erklären. „Schließlich wäre ich froh, ich wäre gesund und könnte eine anziehen.“

Sie habe das Attest erschlichen, sei ihr schon vorgeworfen worden, sagt die 52-Jährige. Warum sie trotz all dieser Erfahrungen an den Einkäufen festgehalten hat? Immerhin sind sie für die behinderte Frau eine der einzigen Möglichkeiten, mal raus zu kommen. Ihr Mann ist im Außendienst tätig und häufig nicht da, kann den Einkauf also auch nicht übernehmen. In den Lebensmittelgeschäften werde ihr Attest akzeptiert. Doch sei sie jüngst nicht in die Fundgrube in Kusel eingelassen worden, ein Gebietsleiter habe ihr erklärt, dass es für die Maskenpflicht in den Geschäften keine Ausnahme gebe.

Verständnis erwünscht

Was sie von der Regelung bei Möbel Martin halten soll, wo sie einen Klipp angepinnt bekam mit der Aufschrift „Ich bin maskenbefreit“, weiß sie nicht recht. Es sei schon arg ausgrenzend. Aber sie sei froh, endlich rein zu dürfen. Denn sie könne und wolle eben nicht alles online bestellen. Die Fundgrube ließ eine Anfrage der RHEINPFALZ unbeantwortet. Möbel Martin teilte mit, dass in allen Filialen das Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske Pflicht ist. Befreit werde, wer ein ärztliches Attest vorlegt. Diese Personen erhalten einen an den Kassen einen Besucherausweis mit einem entsprechenden Hinweis, der sichtbar zu tragen ist, teilte eine Sprecherin mit.

Fernsel wünscht sich mehr Verständnis und Kommunikation, ohne gleich angegriffen und beleidigt zu werden und gibt zu bedenken: Schließlich ist sie durch ihre Vorerkrankung besonders gefährdet, die Gefahr eines schlimmen Corona-Verlaufs ist besonders hoch. Da verzichte sie doch nicht ohne Not auf die Maske, größtmöglicher Schutz sei in ihrem eigenen Interesse. „Ich halte großen Abstand, eher drei als eineinhalb Meter. Außerdem bin ich natürlich vollständig geimpft“, sagt sie.

Ihr Attest trägt sie stets bei sich in einer Plastikhülle im Geldbeutel: ein bedrucktes DIN-A-5-Blatt mit Stempel und Arzt-Unterschrift, dem man ansieht, dass es schon recht häufig auseinandergefaltet werden musste.

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