Kreis Kusel
Vergewaltigungsprozess: Aussagepsychologisches Gutachten bestellt
Ein Vergewaltigungsprozess ist eine schmutzige Angelegenheit. Egal, wie das Gericht entscheidet: Am Ende nehmen alle Beteiligten, Opfer wie Täter, Schaden. Denn wo es keine Zeugen gibt und Aussage gegen Aussage steht, bleiben Zweifel. Wem glauben die Richter, dem Opfer oder dem Täter? Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung im Landkreis soll nun ein Psychologe begutachten, wie glaubwürdig die Aussage des mutmaßlichen Opfers ist. Deshalb dauerte der zweite Prozesstag am Freitag vorm Amtsgericht Landstuhl nur 45 Minuten. Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger waren sich einig: Bevor weitere Zeugen gehört werden, soll ein aussagepsychologisches Gutachten bestellt werden.
Der Verteidiger des Angeklagten, Marius Müller, säte am Freitag im Gerichtssaal vorab erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der 19-jährigen Stieftochter seines Mandanten. Das mutmaßliche Opfer zur Täterin zu machen, das ist seine Arbeit, dafür wird er bezahlt, auch wenn es manchem Zuhörer im Gerichtssaal übel aufstößt. „Ich habe keine Beweise und ich war betrunken“, so hatte die 19-Jährige am ersten Verhandlungstag begründet, warum sie zunächst keine Anzeige gegen ihren Stiefvater erstatten wollte. Dieser Satz „bringt es auf den Punkt“, sagte Verteidiger Marius Müller.
Richter betont: Man bleibe offen für alle Seiten
Seine Theorie: Die junge Frau habe den Vergewaltigungsvorwurf frei erfunden und sich deshalb nur widerwillig über einen Monat später von ihrem leiblichen Vater zu der Anzeige überreden lassen. Schon weil die 19-Jährige am Tatabend erheblich betrunken war, bestünden Zweifel an ihrem Erinnerungsvermögen. Auch widerspreche es jeder Lebenserfahrung, dass der Stiefvater die Frau auf einer Bank „mitten im Ort“ vergewaltigt haben soll. „Die Gefahr, entdeckt zu werden, wäre exorbitant hoch gewesen“, sagte Müller. Er zitierte zudem aus Krankenakten. Demnach soll die 19-Jährige ein Alkohol- und Drogenproblem gehabt sowie unter Depressionen und Essstörungen gelitten haben.
Der Vorsitzende Richter Jan Hornberger hatte sich bereits in einer Vorberatung mit seinen Schöffen entschieden, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen. Einen entsprechenden Antrag des Verteidigers nickte er deshalb ab: „Wir machen es so.“ Allerdings legte er am Ende der Verhandlung Wert auf die Feststellung, dass sich das Gericht die Bewertung des Verteidigers nicht zu eigen mache, sondern offen bleibe nach allen Seiten.