Kusel
Streit mit Kreissparkasse: Kunde will Gebühren zurück
Wenn eine Bank oder Sparkasse in der Vergangenheit Preiserhöhungen festlegte, dann sind die Kunden darüber informiert worden. Sie hatten dann zwei Monate Zeit, möglicherweise zu widersprechen. Wenn sie es nicht taten, galten die neuen Bedingungen als akzeptiert.
Die sogenannte Zustimmungsfiktion haben die Karlsruher Richter für unwirksam erklärt. „Selbstverständlich haben wir das Urteil des BGH umgesetzt und halten uns an geltendes Recht“, erklärt dazu der Kreissparkassen-Vorstandsvorsitzende Helmut Käfer. Alle betroffenen Kunden der Kreissparkasse hätten eine pauschale Rückerstattung im Oktober bekommen.
Nur 6,45 Euro erhalten
Zu diesen Kunden zählt auch Stefan Göhring aus Kusel, seit über 30 Jahren Girokontoinhaber. Er habe 6,45 Euro erhalten. Außerdem habe ihm die Kreissparkasse weitere 15 Euro angeboten, wenn er eine Erklärung unterschreibe, anschließend keine weiteren Forderungen zu stellen.
Göhring, von Beruf Rechtsanwalt, ist darüber empört. Er fordert 359 Euro: Kontoführungsgebühren von Januar 2018 bis November 2021, denen er nie zugestimmt habe. Der Zeitraum davor sei verjährt. Er verweist darauf, dass die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) im Oktober 2021 die Banken aufgefordert habe, die Gebühren zumindest von Januar 2021 an zurückzuzahlen.
Nur die Differenz erstattet
Göhring wirft der Kreissparkasse Augenwischerei vor. Sie wolle nämlich nur die Differenz zwischen den Kontoführungsgebühren 2017 und den danach höheren Gebühren der Folgejahre ersetzen. „Als mein Girokonto eröffnet wurde, gab es keine pauschale Kontoführungsgebühr. Die sind später eingeführt worden, ohne dies mit mir zu vereinbaren, was der BGH als unwirksam bewertet hat“, sagt Göhring. Hier werde versucht, begründete Ansprüche von Kunden abzuwimmeln. Sollte die Kreissparkasse seine Forderung nicht erfüllen, werde er Zivilklage erheben.
Kreissparkassen-Vorstand Helmut Käfer will nicht speziell auf den Fall Göhring eingehen. Der BGH habe sich weder zu der Angemessenheit von Gebühren noch zu möglichen Rückforderungen geäußert. Nur ganz wenige Kunden der Kreissparkasse würden Rückforderungen geltend machen. „Die meisten empfinden das bisherige Preis- und Leistungsverhältnis als fair“, erklärt Käfer. Er habe ein Problem damit, wenn Personen Entgelte für Leistungen zurückforderten, die sie definitiv erhalten und von denen sie zu dem Zeitpunkt gewusst hätten, was sie kosten: „Hinzu kommt, dass wir Preisanpassungen immer sehr transparent kommuniziert haben. Die Zustimmungsfiktion war ja in der gesamten Kreditwirtschaft bis zum BGH-Urteil gängige Praxis.“
„Leistung war ihren Preis wert“
Käfer macht deutlich, dass die Kreissparkasse eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen werde. Das sei auch fair gegenüber den anderen Kunden, die den heutigen Bedingungen zugestimmt hätten. Er setze darauf, zu erklären, dass die Leistungen ihren Preis wert waren.
Käfer sagt abschließend: „Natürlich macht es Aufwand und Ärger, künftig bei wesentlichen Vertragsänderungen ausdrückliche Kundenzustimmungen einholen zu müssen. Wir sollten das als Ansporn sehen, dies unseren Kunden so einfach wie möglich zu machen und dazu die Online-Wege weiter ausbauen.“
Stefan Göhring sagt: „Ich bleibe bei meiner Haltung und werde Klage erheben.“