Bedesbach
Haus in der Ringstraße: Gemeinde wartet Richterspruch ab
Der Gemeinderat hat beschlossen, die rechtskräftige Entscheidung „des von Ihnen angestrengten Gerichtsverfahrens“ abzuwarten, heißt es in einem Schreiben an die Familie Klein. Die designierten Käufer Pascal und Kirsten Klein hatten Ende Juli eine Einigung mit der Ortsgemeinde angestrebt und um ein Gespräch gebeten.
Das Anwesen in der Ringstraße 8 wird seit drei Jahren von der Familie bewohnt, nachdem die Erben des Hauses eine Besitzübergabe notariell geregelt hatten. Ein Verkauf kam jedoch nicht zustande, weil die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben will. Dagegen war die Familie Klein vor Gericht gezogen.
Revision wird geprüft
Allerdings war die Rechtsauffassung der Ortsgemeinde beim Kreisrechtsausschuss, dem Verwaltungsgericht Neustadt sowie beim Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigt worden. Doch Pascal Klein gab sich nicht geschlagen. Auf seine Veranlassung wird aktuell die Zulassung der Revision geprüft.
Hintergrund des Streits ist der vom Gemeinderat geplante Abriss des Hauses zugunsten einer Neugestaltung der Dorfmitte – inklusive der Schaffung neuen Wohnraums. Vor einigen Monaten kam die Landesdenkmalpflege Denkmalschutzbehörde zu dem Schluss, dass die Anwesen in der Ringstraße 8 und 12 keine Denkmaleigenschaft haben. Zwar lasse das äußere Erscheinungsbild beider Häuser für die Region charakteristische Einfirstanlagen erkennen. Nicht zuletzt reiche der historische Zeugniswert nicht zuletzt aufgrund des Substanzverlustes im Innern nicht zu einer Einstufung als Kulturdenkmal.
Derzeit kein Treffen
Familie Klein hatte zuletzt ein Treffen vorgeschlagen, um der Gemeinde ihre Ansicht zu erläutern, wonach der Erhalt des Anwesens der Gemeinde Geld sparen könne. Auch gehe es den Bewohnern darum, den Verkäufern den noch nicht gezahlten Kaufpreis für die Immobilie zukommen lassen zu können. „Wir wollen mit der Gemeinde kooperieren“, sagte Kirsten Klein auf Nachfrage der RHEINPFALZ.
Ortsbürgermeister Peter Koch möchte sich in dieser Angelegenheit aktuell nicht äußern. Es sei gute Sitte, sich zu schwebenden Verfahren nicht zu äußern, betonte er gegenüber der RHEINPFALZ. Die Gemeinde wolle zuerst die rechtskräftige Entscheidung des Gerichts abwarten.
