Bedesbach RHEINPFALZ Plus Artikel Behörde: Häuser in der Ringstraße haben keine Denkmaleigenschaft

Das Haus in der Ringstraße 8 wird nicht unter Denkmalschutz gestellt.
Das Haus in der Ringstraße 8 wird nicht unter Denkmalschutz gestellt.

Von Seiten der Denkmalschutzbehörde gibt es grünes Licht zum Abriss zweier Häuser in Bedesbach. Die Anwesen in der Ringstraße 8 und 12 haben laut Behörde keine Denkmaleigenschaft.

Landeskonservatorin Roswitha Kaiser hat Roland Paul in einem Schreiben über die aus Sicht der Behörde fehlende Denkmaleigenschaft informiert. Der frühere Direktor des Instituts für Pfälzische Volkskunde in Kaiserslautern hatte sich zuletzt gegen einen möglichen Abriss der früheren landwirtschaftlichen Gebäude ausgesprochen. In einem Brief an Ortsbürgermeister Peter Koch forderte Paul, auf den Abriss zu verzichten. Insbesondere das Haus mit der Nummer 8 aufzugeben, sei ein Unding, monierte der Historiker aus Steinwenden. Zuvor hatte sich der Gemeinderat für den Abriss beider Gebäude ausgesprochen, um im Anschluss die Ortsmitte neu gestalten zu können.

Das Querhaus, bei dem sich der Wohn- und einstige Wirtschaftsteil unter einem Dach befinden, sei in seiner Struktur erhalten und habe eine ortsbildprägende Bausubstanz, argumentierte Paul. Hinter dem Haus befinde sich zudem ein großer Garten mit altem Obstbaumbestand. Paul forderte die Denkmalschutzbehörde auf, die Denkmalwürdigkeit zu prüfen und sich für den Erhalt des Hauses einzusetzen.

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Mehrere Umbaumaßnahmen

Die Landesdenkmalpflege hatte daraufhin Anfang August beide Häuser besichtigt. Dabei seien die Experten zu dem Ergebnis gelangt, „dass die Gebäude die Kriterien zur Einstufung als Kulturdenkmal leider nicht erfüllen“, schreibt Kaiser. Bei dem Mitte des 19. Jahrhunderts erbauten Haus mit der Nummer 8 handele es sich um einen zweigeschossigen, traufständigen Putzbau unter Krüppelwalmdach mit Wohn- und Wirtschaftstrakt. Während sich der Stall- und Scheunentrakt mit tonnengewölbtem Keller trotz geringer Veränderungen in einem weitgehend überlieferten Erhaltungszustand zeige, erfolgte im Wohnhaus in den späten 1960er Jahren ein Umbau, der zu einem erheblichen Verlust der bauzeitlichen Ausstattung geführt habe. Zwar sei die historische Binnenstruktur des Wohnhauses noch nachvollziehbar. An der Ostseite schließe sich allerdings ein Anbau, vermutlich ebenfalls aus den 1960er Jahren, an.

Etwas jünger sei der zweigeschossige Putzbau in der Ringstraße 12. Dort sei die charakteristische Aufteilung des Quereinhauses noch ablesbar. Doch hätten sich auch dort durch weitreichende Umbauten, insbesondere in den 1970er und 1990er Jahren erhebliche Veränderungen der ursprünglichen baulichen Substanz ergeben. Darüber hinaus sei es zu einem umfassenden Verlust der bauzeitlichen Ausstattung gekommen.

Die Behörde räumt ein, dass das äußere Erscheinungsbild beider Häuser zwar für die Region charakteristische Einfirstanlagen erkennen lasse, „die auch eine gewisse ortsgeschichtliche Relevanz beanspruchen könnten“. Allerdings reiche der historische Zeugniswert nicht zuletzt aufgrund der Substanzverluste im Inneren nicht zu einer Einstufung als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes aus, betont Kaiser.

Während der Abriss der Nummer 12 beschlossen ist, zieht sich der mögliche zweite Abriss hin. Denn der Rechtsstreit mit den Bewohnern ist noch nicht beendet, die gegen das Vorkaufsrecht der Ortsgemeinde geklagt hatten. Das Thema wird den Gemeinderat weiter beschäftigen.

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