Kreis Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Apothekenreform – Überlebenschance für stationäre Apotheken?

Die Apothekenreform soll die ländliche Gesundheitsversorgung verbessern.
Die Apothekenreform soll die ländliche Gesundheitsversorgung verbessern.

Die unzureichende Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum ist oft Thema politischer Debatten. Ein neues Apothekengesetz soll Abhilfe schaffen. Was bringen die Regeln?

In vielen städtischen Drogeriemärkten sind sie längst gang und gäbe: Zusatzleistungen wie Blutanalysen, Augenscreening und Hautanalyse. Nun sollen auch die Apotheken nachziehen und weitere Gesundheitsleistungen anbieten dürfen. Das sieht zumindest das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor. Im Mai wurde der Vorschlag im Bundestag beschlossen. Apotheken seien eine tragende Säule in der Arzneimittelversorgung und eine wichtige, niedrigschwellige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zur Gesundheit, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums in Berlin. Allerdings stünden vor allem kleinere und ländliche Apotheken vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit.

Blutabnahme und Impfungen in der Apotheke

In einigen Bereichen soll es künftig Änderungen geben – so auch in der Vorsorge. Durch neue Leistungen sollen Apotheken beispielsweise bei Diabetes, Herzkreislauferkrankungen oder dem Rauchen präventiv helfen können. Künftig sollen alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen, also solchen, die abgetötete Krankheitserreger oder Teile davon, die sich nicht mehr vermehren, enthalten, in Apotheken durchgeführt werden können. Neben Corona- und Grippeimpfung fallen beispielsweise die Zecken- oder Tetanus-Impfung darunter.

„Solche Reformen bergen immer Konfliktpotenzial. Man muss den Dialog mit den Ärzten halten. Es nützt keinem, wenn ein Patient sich nun statt in einer Arztpraxis in einer Apotheke impfen lässt“, erklärt Björn Göddel, der seit 2008 Apotheker ist und die Tiger Apotheke in Herschweiler-Pettersheim betreibt. Die Änderungen wären nur dann sinnvoll, wenn am Ende des Tages tatsächlich ein Anstieg bei den Impfquoten zu verzeichnen sei und das Gesundheitssystem entlastet werde.

Um Infektionsketten schneller stoppen zu können, sollen standardmäßig Schnelltests für bestimmte Erreger wie Influenza- oder Noroviren verfügbar sein. Hier sei es wichtig, produktspezifische Besonderheiten bei der Anwendung zu beachten und als Fachpersonal darauf hinzuweisen. Außerdem gehöre die Aufklärung und Beratung, wie das Ergebnis einzuschätzen sei, ebenso dazu, wie das Aufzeigen der Möglichkeiten und Grenzen solcher Tests, meint Göddel. Eine weitere Neuerung sollen Blutabnahmen unter anderem zur Kontrolle der Medikamentenwirkung sein.

Hierfür müsse das Personal geschult werden. Die räumlichen Hygienestandards seien gegeben. „Die Apothekenbetriebsordnung schreibt dies ohnehin vor. Wir reden hier ja nicht von Blutabnahmen im Verkaufsraum“, erklärt Göddel hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben.

Verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept?

Dürfen verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept ausgehändigt und verkauft werden? Auch dieser Punkt wird im ApoVWG behandelt. Im Falle einer bekannten längeren Einnahme eines bestimmten Präparats soll die einmalige Abgabe der kleinsten Packung zur Fortführung der Therapie dienen, sollte ein Aufschub nicht möglich sein. Bei „unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen“ solle die Ausnahmeregel ebenfalls Einsatz finden. Von welchen Erkrankungen tatsächlich die Rede ist, will das Gesundheitsministerium noch verkünden. „Bindehautentzündungen, die nicht auf antiseptische oder antientzündliche Therapie ansprechen, infizierte kleinere Wunden, Hautirritationen, welchen mit schwächeren Kortikosteroiden nicht abklingen “, zählt Göddel als mögliche Krankheitsbilder auf. In beiden Situationen müssen Patienten dann selber für ihre Medikamente zahlen.

Handlungsspielraum bei Lieferengpässen

Und sollte ein Medikament mal nicht verfügbar sein, sollen Austauschmöglichkeiten in Zukunft einfacher durchzuführen seien – unabhängig von der Großhandelsverfügbarkeit. Würde das Lieferengpässe tatsächlich entschärfen? „Es gibt auch heute schon eine ganze Palette von Möglichkeiten, einen Austausch vorzunehmen oder einen von der Krankenkasse gewünschten Austausch zu unterbinden. Nur schwingt bei alledem immer ein ungutes Gefühl mit, am Ende als Apotheke auf den Kosten für das Medikament sitzenzubleiben“, berichtet der erfahrene Apotheker. Es gebe immer mal wieder Phasen, in denen mehrere Wirkstoffe schwer zu bekommen seien, sowie „Dauerbrenner“, welche schon seit Monaten fehlen würden. Auf die Frage, wie häufig er Patienten deshalb wegschicken müsse, hat Göddel eine klare Antwort: „Es kommt zu oft vor.“

Ein weiterer Punkt des neuen Gesetzes sieht mehr Freiheit bei den Öffnungszeiten der Apotheken vor. „Rheinland Pfalz war hier auf Landesebene Vorreiter und lobenswerterweise schon recht liberal. Daher konnte ich meine Öffnungszeiten schon an die Versorgungsrealität anpassen und natürlich auch an die Personalsituation meiner Apotheke“, berichtet der Apotheker aus Herschweiler-Pettersheim.

Blick in die Zukunft der Apotheken

Göddel identifiziert aber auch einige Punkte, bei denen seiner Ansicht nach noch mal nachgebessert werden muss. „Die Bonpflicht sollte entfallen und die aufwendigen Formulare bei den pharmazeutischen Dienstleistungen sollten analog zu den Arztpraxen durchdigitalisiert werden“, sagt er. Außerdem wünscht er sich eine angemessene Anpassung des Honorars für Apotheken.

Und wie fällt das Fazit aus?

Was bedeutet das neue Gesetz nun für Apotheker – echte Entlastung oder erheblicher Mehraufwand? Göddel ist positiv gestimmt. „Eine bewährte Anlaufstelle wird mit neuen Möglichkeiten und Kompetenzen ausgestattet. Diese sollten sinnvoll in Zusammenarbeit mit den anderen Leistungserbringern im Sinne der Patienten eingesetzt werden. Dann entsteht für alle ein echter Mehrwert“, sagt er. Bedenken habe er nur hinsichtlich des bürokratischen Aspekts und möglicher Konflikte zwischen den Heilberufen wegen verschobener Kompetenzen und Aufgabenfelder. „Hier muss der respektvolle Austausch und die Kommunikation auf Augenhöhe im Sinne des Patienten stets als Handlungsmaxime gelten. Dann wird sie für alle ein Erfolg“, prognostiziert Björn Göddel. Im Kreis Kusel könnten sich „Impfungen freitags oder samstags etablieren“. Vor oder an Wochenenden sowie an Brückentagen könnten Patienten öfter direkt in der Apotheke versorgt werden, wodurch sich manche Umwege über das Krankenhaus oder den ärztlichen Notdienst im Sinne der Patienten einsparen ließen.

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