Kusel-Altenglan RHEINPFALZ Plus Artikel Abwasser: Votum und CDU stellen Anfragen an Verwaltung – mit unterschiedlicher Intention

Das Thema schlug in den vergangenen Monaten hohe Wellen.
Das Thema schlug in den vergangenen Monaten hohe Wellen.

Das neue Gebührenmodell für (Ab)Wasser in der Kreismitte war vergangene Woche erneut Thema im Rat. Vorausgegangen waren zwei Anfragen von Votum sowie der CDU-Fraktion, die je ein Bündel Fragen an die Verwaltung gestellt hatten – mit unterschiedlicher Intention. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wie kam die Verwaltung auf das jetzige Gebührenmodell für Wasser und Abwasser?
Anfang 2021 hat die Kommunalberatung ein Gutachten erstellt, in dem Vor- und Nachteile der beiden Gebührenmodelle in den früheren Verbandsgemeinden Kusel und Altenglan betrachtet wurden, erklärt die Verwaltung in einem längeren Antwortschreiben auf die Anfrage der Wählergruppe Danneck, die jetzt „Votum für den Kreis Kusel“ heißt. Bürgermeister Stefan Spitzer laß das Schreiben in der Sitzung des VG-Rates vor. Thomas Danneck erklärte zuvor, dass die Anfrage Grundlage für das weitere Vorgehen seiner Fraktion gewesen sei. Das weitere Vorgehen sei vorbereitet, ein Schreiben werde in den nächsten Tagen an die Verwaltung gehen.

Die längere Antwort der Verwaltung grob zusammengefasst, wurde das Gutachten 2021 im VG-Rat vorgestellt und das neue Entgeltsystem mit 28 Ja- und zwei Nein-Stimmen beschlossen. Darauf basierend seien die „sehr zeitintensiven Grundlagenermittlungen“ angestellt worden. „Die Berechnung der künftig anfallenden Entgelte war erst dann möglich, nachdem alle Grundlagendaten ermittelt wurden. Da man sich für das nun geltende Entgeltsystem entschieden hatte, wurden auch nur die für dieses Entgeltsystem benötigten Grundlagendaten ermittelt“, heißt es. Nach ausführlichen Diskussionen habe man sich im Rat auf die Verteilung 30 Prozent wiederkehrender Beitrag (WKB), 70 Prozent Gebühr verständigt.

Warum wurde die Niederschlagswassergebühr aufgegeben?
Die Verwaltung führt mehrere Gründe an. Zum einen den „enorm großen Verwaltungsaufwand“. Dieser sei „unverhältnismäßig in Bezug auf den Effekt“ und bringe hohe Verwaltungskosten mit sich, die umgelegt werden müssten. Zum anderen nennt die Verwaltung eine „kostendeckende und solidarische Finanzierung durch den WKB“ als Argument. Jede Entlastung habe die zusätzliche Belastung anderer zur Folge. „Treffen würde es in diesem Fall diejenigen, die aufgrund der individuellen Situation des Grundstücks nicht entsiegeln oder abklemmen können“, heißt es. Weiter werden die „Lenkungswirkung des WKB“ im Hinblick auf unbebaute Grundstücke sowie „vermutlich großes Diskussionspotential hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit des Bodens“ angeführt. Außerdem sei „in aller Regel“ nicht mit einer Kostensenkung zu rechnen. Die Kanalisation fürs Niederschlagswasser bleibe bestehen und müsse finanziert werden.

Wie lange würden die Vorarbeiten für eine Erweiterung des Modells um eine Niederschlagswassergebühr dauern? Und wie sind die Kosten?
Mindestens zwei Jahre dauere die grundlegende Ermittlung jedes einzelnen Grundstücks, antwortet die Verwaltung auf die CDU-Anfrage. Die Kosten für die Verwaltung lägen für zwei Mitarbeiter und zwei Jahre bei circa 300.000 Euro. Beim vorhandenen Personal seien keine Kapazitäten frei. Ebenfalls würde für die jährliche Kontrolle der Grundstücke zusätzliches Personal benötigt. Diese Kosten müssten in die Niederschlagswassergebühr einfließen. Die Fraktion wolle die Einführung der WKB für die Bürger weiterhin möglichst transparent machen und bitte daher um Beantwortung der Fragen, schreiben die Christdemokraten in ihrer Anfrage.

Wie ist der Stand bei den Widersprüchen?
2139 Widersprüche gegen die Bescheide sind bei der Verwaltung eingegangen. Das geht aus einer Statistik und der Antwort auf die CDU-Anfrage hervor, die die Verwaltung im Ratsinformationssystem online veröffentlicht hat. Demnach sind knapp 1700 Widersprüche aus den Ortsgemeinden eingegangen, hinzu kommen 356 zu den neuen, korrigierten Bescheiden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich von den neuen Widersprüchen 167 gegen die Grundlagenbescheide richten, die noch in Bearbeitung seien. „Es sind somit nur 189 ,neue’ Widersprüche eingelegt worden“, heißt es. Aus der Stadt Kusel hat die Verwaltung 92 Widersprüche erreicht. 21 sind laut Statistik bislang an die nächsthöhere Instanz, den Kreisrechtsausschuss, weitergeleitet worden. Im Verhältnis seien bei der jetzigen Systemumstellung in der fusionierten VG ähnlich viele Widersprüche eingegangen wie bei der Modellumstellung in der früheren VG Altenglan vor zehn Jahren: Damals betrug der Widerspruchsanteil 10,6 Prozent, jetzt 10,1 Prozent.

x