Meinung
Ablehnung der Sechszügigkeit der IGS: Begründung der Behörde hat faden Beigeschmack
Ständig – und auch jetzt im Wahlkampf – heißt es auf politischer Ebene, dass Bildung so bedeutsam ist und dass auf diesem wichtigen Sektor unbedingt vieles verbessert werden muss. Das Thema ist im Kern Ländersache – und eine Landesbehörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), hat nun, nach Absprache mit dem Bildungsministerium, wieder eine potenzielle Verbesserung ausgebremst: Sie hat eine Erweiterung der Zügigkeit der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr abgelehnt.
Mit einer Begründung, die in Teilen durchaus Stirnrunzeln verursacht. Der Bedarf an mehr Plätzen an der IGS ist da, keine Frage. Der Schulleiter bezweifelt zwar auch, dass eine Sechszügigkeit der Schule dauerhaft Bestand hätte, doch die Haltung der Behörde scheint an diesem Punkt geradezu widersprüchlich. Es werden Zweifel daran bekundet, dass die Sechszügigkeit sich hält, heißt es zunächst. Es wäre ja andererseits aber auch unvorteilhaft, wenn die IGS selbst bei dieser Größe noch Kinder ablehnen müsste, fügt die ADD hinzu. Übersetzt liest sich das Antwortschreiben an die Kreisverwaltung so: „Wenn die Schule dann zu groß ist, ist blöd; wenn sie immer noch zu klein ist, ist auch blöd. Ach, und fünfzügig geht übrigens auch nicht. Also machen wir lieber nix.“ Das dürfte die Eltern im Süden des Kreises besonders frustrieren.
