Kusel Videokamera auf dem Armaturenbrett

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Sogenannte Dashcams im Auto werden immer beliebter. Kein Wunder, lässt sich mit den kompakten Kameras auf dem Armaturenbrett (englisch: dashboard) doch vortrefflich jeder Verkehrsverstoß auf den Straßen dokumentieren. Im Kreis Kusel sind sie nach Angaben von Arno Heeling, Leiter der Polizeiinspektion Lauterecken, zwar noch nicht aufgetaucht. Doch die Gesetzeslage ist schwierig. Problematisch ist auch der Gebrauch der Video-Aufnahmen als Beweismittel.

Auf den Straßen wird gedrängelt, geschnitten und Lichthupe gegeben. Ein manches Mal wünscht sich der Autofahrer, den dicht auffahrenden Sportwagen oder den notorischen Linksfahrer filmen und damit belangen zu können. Wer sich im Verkehr nicht korrekt verhält, kann mittlerweile sogar im Video festgehalten werden. Dafür sorgen Dashcams. Der Begriff setzt sich aus den englischen Worten „dashboard“ (Armaturenbrett) und „cam“ (Kamera) zusammen. Im Handel sind die Geräte ab rund 40 Euro zu haben, die Preisspanne reicht aber durchaus bis über 300 Euro. Die Kameras können leicht an der Windschutzscheibe befestigt werden. Nach vorne gerichtet, nehmen sie alles auf, was sich während der Autofahrt im Blickfeld von Fahrer und Beifahrer abspielt. Auch wenn der Wagen parkt, ist die Kamera an und kann beispielsweise Parkrempler erkennen und aufzeichnen. Aus Gründen des Datenschutzes, des Persönlichkeitsrechts und wegen der strengen Auflagen, die an Beweismittel gestellt werden, steht Polizist Arno Heeling den Dashcams kritisch gegenüber. Er räumt ein, dass die Polizei in Lauterecken noch keine Erfahrungen mit den Kameras gemacht habe. Trotzdem kann er einiges zum Thema Videokameras im Straßenverkehr sagen: allein schon deswegen, weil die Kamera vor der Polizeiinspektion in Lauterecken auch Teile des öffentlichen Gehweges aufnimmt. Aus Gründen des Persönlichkeitsrechts muss dort ein Schild angebracht sein, welches auf die Kamera hinweist. „Für sich küssende Pärchen beispielsweise muss das Schild sichtbar sein. Sie müssen wissen, dass sie gefilmt werden“, erklärt Arno Heeling. Auch Kameras an Hauseingängen dürften nicht den öffentlich zugänglichen Bereich vorm Haus filmen, erklärt Heeling weiter. Die Dashcam filmt schließlich den öffentlichen Bereich vor dem Auto – Kennzeichen und Personen sind zu erkennen. Das stehe im Widerspruch zu Persönlichkeits- und Datenschutzrechten, erklärt Heeling. Polizeifahrzeuge sind mit Kameras ausgestattet. Im Ernstfall werden diese angeschaltet, um Täter und Tathergang filmen zu können. Diese Kameras seien nicht permanent eingeschaltet, und die Daten müssten regelmäßig gelöscht werden, erklärt der Polizist. Wenn der Fall eintrete, dass Autofahrer aus dem Kreis eine Kamera installiert hätten , würde Heeling auf einer Demontage an Ort und Stelle bestehen. Im Fall einer Anzeige mithilfe der Aufnahmen müsse zuerst geprüft werden, ob diese als Beweismittel zugelassen würden. Der filmende Autofahrer könne schließlich selbst belangt werden, sagt Heeling. Die Gesetzeslage zu den Dashcams ist in Deutschland unklar. In Österreich beispielsweise droht Autofahrern mit Dashcam an Bord ein saftiges Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. In Russland sind die Kameras hingegen zulässig. (rma)

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