Kusel Die rechtliche Lage

In Russland ist der Einsatz von Dashcams weit verbreitet. Doch das Verkehrsgeschehen in Russland ist kaum mit den Verhältnissen auf deutschen Straßen zu vergleichen. Um sich gegen Willkür von Beamten zu schützen sowie Verkehrsunfälle und Auseinandersetzungen zu filmen und dem Gericht oder der Versicherung Beweise liefern zu können, sind die Kameras in sehr vielen russischen Autos zu finden – mit Strafen müssen die russischen Autofahrer deswegen nicht rechnen. So entstandene skurrile und drastische Aufzeichnungen wurden gar zu einem neuen Phänomen im Internet. Vor allem Dashcam-Aufnahmen vom Absturz des Meteors bei Tscheljabinsk im Februar 2013 haben zur Bekanntheit der Geräte in westeuropäischen Ländern beigetragen. Wie ist die Lage in den europäischen Ländern? In Großbritannien bieten verschiedene Autoversicherungen Rabatte an, wenn der Versicherungsnehmer eine solche Videokamera installiert. Die österreichischen Datenschutzbehörde hingegen macht auf ihren Internetseiten darauf aufmerksam, dass der Betrieb von Dashcams durch Private grundsätzlich nicht zulässig sei. Eine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes sei nur durch die Polizei gestattet. In Deutschland ist der Gebrauch der Autokameras nicht klar geregelt. Nach einem Beschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz ist der Einsatz der Kameras, „jedenfalls sofern diese nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt, datenschutzrechtlich unzulässig“. Demnach könne man eine Dashcam nur „zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke“ verwenden. Das Recht des Einzelnen, sich im öffentlichen Raum bewegen zu können, ohne ungewollt und ohne Anlass Opfer einer Videoüberwachung zu werden, hat Vorrang. Für private Zwecke allerdings könnten die Kameras also weiterhin erlaubt bleiben. (rma)