Kusel Keine Probleme durch BGH-Urteil

Die Kreditinstitute im Kreis Kusel sehen keine bedeutenden Forderungen auf sich zukommen durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dienstag. Dieser hatte in letzter Instanz entschieden, dass für Verbraucherkredite keine Bearbeitungsgebühr verlangt werden darf.
Dies bedeutet für viele Banken nicht nur, dass sie für die Zukunft umdenken müssen: Kunden, die in der Vergangenheit private Konsumentenkredite abgeschlossen haben, können ihre Gebühren – die für gewöhnlich zwischen einem und drei Prozent der Kreditsumme lagen – auch zurückfordern. Die Verjährungsfrist beträgt meist drei Jahre (Die RHEINPFALZ berichtete gestern). „Kein Problem für uns“, sagt Klaus Gerber, Vorstandsmitglied der Volksbank Lauterecken, der sich von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht überrascht zeigt. Schon nach den ersten Einzelurteilen in den vergangenen Jahren, die dem Urteil des BGH vorausgegangen waren, habe die Lauterecker Bank reagiert und berechne seither bei Konsumentenkrediten die Bearbeitungsgebühr nicht mehr. Schon frühzeitig habe es auch eine diesbezügliche Empfehlung des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) und des Genossenschaftsverbandes gegeben. „Somit macht das aktuell für uns gar keine Probleme“, unterstreicht Gerber, und auch bei möglichen Rückforderungen „rechnen wir nicht mit großen Posten“: Bis zum Jahr 2011 sei ohnehin alles „vollkommen problemlos“; aber auch wenn die Verjährungsfrist – wie derzeit vor Gericht diskutiert – auf zehn Jahre ausgedehnt werden sollte, gehe es nicht um Größenordnungen, „die uns weiter Probleme bereiten“. Auch bei der Kreissparkasse Kusel werde schon seit Jahren keine Bearbeitungsgebühr bei der Kreditvergabe berechnet, berichtet das stellvertretende Vorstandsmitglied Stefan Eckert. In früheren Zeiten – „als dies gang und gäbe war“ – habe die Sparkasse eine Gebühr von ein bis zwei Prozent in den Effektivzins eingerechnet, „weil der Aufwand trotz des Eigennutzes dennoch dahintersteckt“. Weil das Institut aber schon lange erwartet habe, dass die Bearbeitungsgebühr vom BGH gekippt wird, habe man schon nach den ersten Einzelurteilen von der Berechnung Abstand genommen. Eckert zufolge ist das etwa drei Jahre her, „so dass bei normaler Verjährungsfrist nichts Großes auf uns zukommen kann“. Sollte die Verjährungsfrist tatsächlich verlängert werden, verhält es sich zwar anders, aber: „Auch das ist nichts, was uns vor wirtschaftliche Probleme stellen würde“, prognostiziert Eckert. Das Privatkreditgeschäft weise ein verhältnismäßig kleines Volumen auf – das in jüngerer Vergangenheit zudem durch die Vor-Ort-Finanzierungsangebote vieler Handelsunternehmen weiter zurückgegangen sei. Die Volksbank Glan-Münchweiler blieb gestern einen Rückruf zu dem Thema schuldig. (tmü)