Bruchmühlbach-Miesau
Stellvertretender Wehrleiter: Vergleich im Streit um Amtsenthebung geschlossen
Seit mehr als zwei Jahren gab es in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Streit zwischen Teilen der Feuerwehr und der VG-Verwaltungsspitze: Anlass war die Amtsenthebung des stellvertretenden Wehrleiters Wolfgang Müller im April 2024 durch den damals noch neuen Bürgermeister Christian Hirsch (SPD). Dessen Vorgänger, Bürgermeister Erik Emich (CDU), hatte gegen Ende seiner Amtszeit Müller damit beauftragt, mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten in der Feuerwehr Bruchmühlbach-Miesau nachzugehen. Seine Erkenntnisse hatte Müller damals in einem Schreiben an Emich zusammengefasst – verbunden mit der Aufforderung, den damaligen Bruchmühlbach-Miesauer Wehrführer von seiner Aufgabe zu entbinden. Das Schreiben vom November 2023, das auch den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zuging, gelangte an die Öffentlichkeit und sorgte für Unruhe in der Wehr. Der Wehrführer wies die Vorwürfe zurück, wurde aber später von seiner Funktion innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr entpflichtet. Auch für Müller hatte der Vorgang Folgen. Unter dem neuen Bürgermeister Christian Hirsch wurde er am 4. April 2024 von seinem Amt als stellvertretender Wehrleiter entbunden. Mit seinen Äußerungen habe er eine andauernde Störung der Zusammenarbeit in der Feuerwehr der Verbandsgemeinde ausgelöst, so die Begründung. Zudem sei eine Lagerbildung zwischen den Wehren in Bruchmühlbach-Miesau, Martinshöhe und Lambsborn entstanden. Hirsch habe deshalb das Vertrauen in Müllers Personalführung verloren.
Wolfgang Müller legte gegen seine Amtsenthebung Widerspruch vor dem Kreisrechtsausschuss bei der Lauterer Kreisverwaltung ein. Dieses Gremium befasste sich allerdings erst im Januar 2026 mit dem Fall – und wies Müllers Widerspruch letztlich zurück. Daraufhin zog der Lambsborner vors Verwaltungsgericht Neustadt. Dieses hat nun einen Schlusspunkt unter den Streit gesetzt: Beide Parteien stimmten dem richterlichen Einigungsvorschlag zu und schlossen einen Vergleich.
Was vorm Verwaltungsgericht herauskam
Laut Gerichtsprotokoll, das der RHEINPFALZ vorliegt, hat Wolfgang Müller darin „die Verantwortung für das entstandene Geschehen im Nachgang zum Schreiben vom 1. November 2023“ übernommen, „um weiteren Schaden von der Feuerwehr Bruchmühlbach-Miesau abzuwenden und die Einigkeit unter den Kameraden wieder herzustellen“. Er erklärte zudem vor Gericht seinen freiwilligen Verzicht auf das Amt des stellvertretenden Wehrleiters.
Im Gegenzug hat Bürgermeister Hirsch laut Protokoll „sein Bedauern über die Entwicklung der Situation geäußert“. Gleichzeitig würdigte der Verwaltungschef Müllers freiwilligen Verzicht und betonte „nochmals, dass mit den streitgegenständlichen Maßnahmen kein Schuldvorwurf einhergehe“. Er habe vielmehr „ausschließlich gehandelt, um Schaden von der Feuerwehr Bruchmühlbach-Miesau abzuwenden“, so Hirsch.
„Neuanfang zum Wohle aller“
„Ich freue mich, dass nach mehrjährigen Auseinandersetzungen durch die gefundene Lösung ein Neuanfang zum Wohle und im Sinne von Feuerwehr und der Allgemeinheit möglich wird“, kommentierte Wolfgang Müller auf Anfrage gegenüber der RHEINPFALZ den Vergleich und unterstrich, dass für ihn „das Wohl der Feuerwehr immer im Vordergrund stand und steht“. „An dieser Einstellung hat sich nichts verändert!“, so der Lambsborner.
Christian Hirsch hofft seinerseits, dass „wir nun wieder zusammenkommen und darauf hinarbeiten, dass wieder Frieden einkehrt“. Das Mediationsverfahren mit Angehörigen der Feuerwehr werde fortgesetzt, kündigte er an.
Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde das Verfahren eingestellt, erläutert der Bürgermeister: „Das Klageverfahren ist damit beendet. Der Beschluss ist hinsichtlich der Verfahrenseinstellung unanfechtbar.“