Sembach
Mordfall in Sembach: Gericht vernimmt Tochter, Bekannte und Arbeitgeber
Der Mann wird beschuldigt, das Fahrzeug seiner Ehefrau auf der Sembacher Hauptstraße in einen Unfall verwickelt und sie dann mit mehreren Schüssen getötet zu haben. Der Nebenklägervertreter hatte eingangs der Sitzung seine Beiordnung beantragt und ein großformatiges Foto der getöteten Ehefrau des Angeklagten in dessen Blickrichtung aufgestellt. Beides hielt der Vorsitzende für unangebracht. Die Nebenklage sei bislang durch eine bereits beigeordnete Kollegin aus derselben Kanzlei des betreffenden Rechtsanwalts vertreten worden. Der Anwalt selbst komme zudem als Zeuge in Betracht, weil er die Getötete vor dem Familiengericht vertreten hätte. Prompt kündigten die Verteidiger daraufhin an, den Nebenklägervertreter in den Zeugenstand rufen zu wollen. Erst nachdem der Rechtsanwalt seinen Antrag begründet und das Foto wieder abgeräumt hatte, glätteten sich wieder die Wogen.
Weitere Zeugen vernommen
Die Beweisaufnahme wurde durch die Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Die erwachsene Tochter des Angeklagten sagte, sie habe 15 Jahre lang keinen Kontakt zu ihrem Vater gehabt. Erst nach dessen Auszug aus dem gemeinsamen Haus habe er sich wieder bei ihr gemeldet. Sie habe den Eindruck gehabt, dass ihr Vater unter dem Kontaktverbot, das von der Getöteten ausgegangen sei, gelitten habe. Ihr Papa sei ein lebenslustiger Mensch gewesen. Bei ihrem Wiedersehen sei er verändert gewesen, habe bedrückt gewirkt und einen leeren Blick gehabt. Ihr Vater habe ihr berichtet, die Getötete habe keinerlei soziale Kontakte gewollt und sogar die Kontrolle über sein Handy ausgeübt. Ihr Vater sei in seiner ersten Ehe, die harmonisch verlaufen sei, jedem Streit aus dem Weg gegangen.
Die Familienrichterin berichtete, die Getötete habe im Oktober 2022 Unterhalt vom Angeklagten für sich und den gemeinsamen Sohn beantragt. Kurze Zeit später sei ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz von ihr gestellt worden, in dem sie behauptet habe, von ihrem Mann geschlagen worden zu sein. Dies habe sie aber weder konkretisiert noch belegt.
„Ehefrau strebte Scheidung an“
Der vom Familiengericht bestellte Verfahrenspfleger bekundete, mit beiden Eheleuten gesprochen zu haben. Die Frau, die ihm gegenüber nicht verängstigt, sondern gefasst gewirkt habe, habe die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahrs angestrebt. Der Sohn habe keinen Kontakt zu seinem Vater gewünscht. Die Frau habe ihm berichtet, mal von dem Angeklagten geschlagen worden zu sein, dies aber nicht näher ausgeführt. Der Angeklagte habe ihm berichtet, seine Frau habe in ihrem Heimatland als Prostituierte gearbeitet und er habe sie da raus geholt. Sie habe hier ein tolles Leben geführt. Eines seiner Autos habe sie verkauft und das Geld eingesteckt. Sie besitze auch Handgranaten. Er fühle sich von der deutschen Justiz im Stich gelassen. An einem Sonntag vor der Tat habe der Angeklagte ihn angerufen und ihm berichtet, der „neue Lover“ seiner Frau sei vorgefahren. Da kümmere sich keiner drum. Bei dem Telefonat sei der Angeklagte sehr aufgebracht gewesen und er habe bei sich gedacht: „Der ist nicht ohne.“
Die Mutter eines Klassenkameraden des Sohnes des Angeklagten sagte, sie habe sich gewundert, dass die Getötete von 15 bis 23 Uhr arbeiten ginge und den Jungen allein zu Hause lasse. Während ihres Besuches sei der Angeklagte um das Haus geschlichen und habe durchs Fenster geblickt. Sie habe den Kontakt abgebrochen, weil sie den Eindruck gehabt habe, dass die Frau ihr nicht die Wahrheit sage.
Arbeitgeber berichtet über Zusammenbruch
Der frühere Arbeitgeber des Angeklagten bekundete, der Mann habe bei ihm im November vergangenen Jahres aufgehört zu arbeiten. Er habe da einen Zusammenbruch erlitten und geäußert: „Ich habe alles verloren, es ist Zeit, dass ich gehe.“ Daraus habe er geschlossen, dass sich der Angeklagte etwas antun wolle. Dessen Frau habe einmal bei einem gemeinsamen Mittagessen geäußert, sie habe das Haus des Vermieters der Wohnung ihrer Eltern in ihrem Heimatland angezündet, nachdem dieser ihren Eltern wegen rückständiger Mieten gekündigt gehabt habe.
Eine Mitarbeiterin der Frauenzuflucht Kaiserslautern gab an, die Getötete ab September 2022 beraten zu haben. Die Frau habe von psychischer Gewalt durch den Angeklagten berichtet: Dieser verfolge sie auf Schritt und Tritt. Sie habe später an dem von ihr bewohnten Haus Überwachungskameras anbringen lassen, weil sie Angst vor ihm gehabt habe und befürchtete, er wolle sie umbringen. Das sei für sie, die Zeugin, nachvollziehbar gewesen.
Dass die Getötete in einem vom Angeklagten genutzten Fahrzeug heimlich eine Abhöranlage installiert hatte, habe sie ihr erzählt, gab die Mitarbeiterin der Frauenzuflucht weiter an. Die Frau habe ihr von vermeintlich illegalen finanziellen Machenschaften ihres Mannes erzählt, aber aus Rücksicht auf das Wohl ihres Sohnes keine Anzeige erstatten wollen. Warum sie dies im Dezember 2022 dann doch getan habe, wisse sie nicht. Das Auto des Angeklagten habe sie verkauft, um sich zu finanzieren, denn sie habe kein Geld gehabt.
Die Beweisaufnahme wird am Donnerstag fortgesetzt.