Kreis Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Inzidenzberechnung: Große Enttäuschung über Abfuhr aus Karlsruhe

 Ob in Uniform wie hier die USAFE-Band in Ramstein oder in Zivil: Die Amerikaner sind Teil des öffentlichen Lebens in Stadt und
Ob in Uniform wie hier die USAFE-Band in Ramstein oder in Zivil: Die Amerikaner sind Teil des öffentlichen Lebens in Stadt und Landkreis und gehören zum Alltag ganz selbstverständlich mit dazu. Nur nicht bei Corona.

Nach ihrem Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) in Sachen Inzidenzberechnung herrscht bei den fünf Beschwerdeführern Frust, Ärger und große Enttäuschung. „Wir wollten nur fair behandelt werden! Sonst nichts“, sagt Oliver Krauß aus Landstuhl. „Nun haben wir sieben Wochen auf nichts gewartet.“

Das Gericht hatte die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil es den „Grundsatz der Subsidiarität“ nicht gewahrt sah. Sprich: Die Beschwerdeführer hätten vor ihrem Gang nach Karlsruhe nicht alle Möglichkeiten des Rechtswegs ausgeschöpft, so das BVG.

„Diese Begründung des BVG verstehe ich nicht“, sagt Jurist Marcus Klein (CDU), der die Beschwerdeführer als Ramsteiner Beigeordneter unterstützt hatte. „Gegen ein Gesetz kann man ja nicht klagen. Daher gibt es schließlich den Weg der Verfassungsbeschwerde.“ Bevor diese eingereicht worden sei, habe er sich bei Berufskollegen rückversichert. „Die sahen in puncto Infektionsschutzgesetz wie ich keine andere Möglichkeit, als den Weg nach Karlsruhe einzuschlagen.“ Seiner Auffassung nach hätte das höchste Gericht die Beschwerde durchaus auch annehmen können, denn in Paragraf 90/2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes stehe, dass das BVG „über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde“ – wie die aus dem Kreis Kaiserslautern – „sofort“ entscheiden könne, „wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist, oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde“.

„Das trifft meines Erachtens auf unseren Fall zu“, findet Klein und fügt an: „Wenn Karlsruhe wirklich gewollt hätte, dass wir einen anderen Weg einschlagen, hätte man nicht so lange warten, sondern uns das gleich sagen können. Ich glaube, das Gericht hat das Ganze ausgesessen, auch mit Blick darauf, dass die Bundesnotbremse am 30. Juni ausläuft.“

„Einfach lachhaft“

„Ich fühle mich schlicht verarscht“, macht Ramsteins Bürgermeister Ralf Hechler (CDU), Sprecher der Beschwerdeführer, keinen Hehl daraus, was er von der Argumentation des Gerichts hält. „Wir haben uns rechtstreu verhalten und uns gegen das Gesetz, dass bewiesenermaßen unsere Region durch falsche Berechnungsgrundlagen massiv benachteiligt, Hilfe geholt“, sieht er die Verfassungsbeschwerde als einzig möglichen Schritt. „Was hätten wir denn sonst tun sollen? Die Anarchie proben, einfach trotz Verbots einen Laden, oder ein Lokal öffnen, die Strafe abwarten und dann gegen diese Strafe vor Gericht ziehen?“, fragt er sich und fügt an: „Das Ganze ist einfach lachhaft. Mein Zutrauen in die Gerichtsbarkeit geht mit dieser Nummer stark weiter gegen wenig bis null!“

Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, müsse sich die Region wieder hilfesuchend an die Politik wenden und „so lange rufen, bis man unsere Stimme nicht nur vernimmt – sondern auch zuhört und handelt“, verweist Hechler auf die Aussage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der den Landräten der Westpfalz Ende Mai versichert hatte, das Thema Inzidenzberechnung im Blick zu haben: Sollte wegen steigender Infektionszahlen noch einmal eine bundeseinheitliche Regelung wie die Notbremse in Kraft treten, wolle er sich dafür einsetzen, dass die Gaststreitkräfte, die unter das Nato-Truppenstatut fallen, in die Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz einfließen, hatte Spahn damals angekündigt. „Hoffentlich nicht nur Lippenbekenntnisse“, so Hechlers Kommentar.

Von Spahns Aussagen enttäuscht zeigen sich auch seine Mitstreiter: „Soll Spahn doch mal nach Ramstein kommen. Dann sieht er die Amerikaner! Sie sind da und müssen folglich auch mitgerechnet werden“, meint Oliver Krauß. „Das sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand! Das ist doch logisch“. Der Inhaber eines Landstuhler Sportgeschäfts hat das Gefühl, dass sich mit dem Problem in Berlin niemand wirklich beschäftigt habe. Ebenso Hans-Jürgen Schuff: „Der Vergleich der US-Streitkräfte mit Au-pairs spricht doch Bände“, ärgert sich der Ramsteiner Gastronom über die Aussage des Robert-Koch-Instituts, dass diese bei der Inzidenzberechnung ja auch nicht berücksichtigt würden. „Wie viele Au-pair-Mädchen gibt es denn? Das ist doch lächerlich, überhaupt nicht vergleichbar!“ Was Spahn den Westpfalz-Landräten zugesichert habe, sei „nicht Fisch und nicht Fleisch“, findet der Inhaber des Ramsteiner „Maxi“ und vermutet, dass sich der Minister nicht habe festnageln lassen wollen.

„Es geht um Existenzen“

Dass nun aber auch das Bundesverfassungsgericht den Vorstoß aus der Westpfalz nach langem Warten mit knappen Worten zurückgewiesen hat, enttäuscht die Beschwerdeführer vollends. „Sieben Wochen und dann kommt ein Dreizeiler mit einer Larifari-Ausrede“, schimpft Gerrit Feth, Hoteliers aus Ramstein und findet: „Eigentlich ist das traurig. Da hätte ich mir vom Bundesverfassungsgericht mehr erwartet. Schließlich geht es hier um Existenzen.“ Als Inhaber des Hotels „Merkur“ sei er selbst zwar nicht so schlimm wie andere betroffen gewesen. „Aber meine Mitarbeiter mussten lange in Kurzarbeit und während dieser Zeit mit viel weniger Geld auskommen.“ Diese Einschränkungen hätten deutlich früher enden können, wenn nur die Berechnungsgrundlagen gestimmt hätten.

Für Gleichberechtigung

Monatelang war auch das „Maxi“ zu – mit harten finanziellen und auch psychischen Folgen, blickt Feth gleichfalls auf schwierige Monate zurück. Ebenso Einzelhändler Krauß. „Aber neben dem Geschäft habe ich auch zwei kleine Kinder: Die durften nicht zur Schule, durften nicht zum Fußball“, verweist er „auf einen ganzen Rattenschwanz an Konsequenzen durch die Falschberechnung“. „Wir wollen hier ja keine Partys, kein großes Stadtfest feiern, sondern einfach nur gleichberechtigt mit anderen behandelt werden“, betont der Landstuhler, dass es ihm nicht um politisches Parteiengeplänkel, sondern „ausschließlich um Fairness und Gerechtigkeit“ gehe. Denn der Streit um die Inzidenzberechnung werde auf dem Rücken der ganzen Region ausgetragen, „von Politikern, die am Ende des Monats ihr Geld kriegen, ob sie es verdient haben oder nicht“.

Die Verfassungsbeschwerde sei Ende April eingereicht worden, als die Zahlen bereits nach unten gingen, „weil wir diesen Streit ein für alle Mal geklärt haben wollten“, unterstreicht Schuff. „Den Lockdown haben wir zwar jetzt erst mal überstanden und genießen den Sommer. Aber die Zahlen, die man in puncto Delta-Variante etwa aus Spanien hört, verheißen nichts Gutes für den Herbst“, sieht der Hotelier die Coronakrise noch nicht endgültig ausgestanden. „Wer weiß, was noch kommt. Und das Inzidenz-Problem besteht weiter.“

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