Kreis Kaiserslautern Frankenstein: Eilantrag gegen Grundschulen-Schließung

Gegen die Schließung der Grundschule Frankenstein will sich die Verbandsgemeinde als Schulträgerin nun doch noch juristisch wehren. Dies beschloss der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn in seiner Sitzung am Donnerstagabend, obwohl der Anwalt diesem Weg keine Chancen einräumte.

Vor vier Wochen hatte die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) in Trier verfügt, dass die Schule zum 31. Juli 2018 aufgehoben wird (wir berichteten). Dagegen kann die VG innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Gestern lief laut Rechtsanwalt Franz Schermer aus Kaiserslautern, der mit der Angelegenheit beauftragt wurde, die Frist dafür ab. Anstoß für die Überlegung, den Rechtsweg einzuschlagen, hatte die Nachricht aus Lieg im Hunsrück gegeben, dass die dortige Schule mit ihrem schnellen Handeln Erfolg hatte und nun doch nicht zum Schuljahresende schließt. Diesen juristischen Weg will nun auch die VG Enkenbach-Alsenborn gehen. „Den Widerspruch haben wir bereits am Dienstag eingereicht, um nicht doch eine Frist zu verpassen“, erläuterte Erster Beigeordneter Jürgen Wenzel (CDU) gestern. Die Begründung dazu und den Eilantrag werde Schermer „bis nächsten Mittwoch“ abschicken. Schermer hatte in der Sitzung den Ratsmitgliedern den Ablauf erklärt: Erstens werde bei der ADD Widerspruch gegen die Verfügung, die den Sofortvollzug anordnet, eingelegt; zweitens werde parallel dazu beim Verwaltungsgericht ein Eilantrag auf Wiederherstellung dieser aufschiebenden Wirkung eingereicht, um noch vor Unterrichtsbeginn am 6. August eine Entscheidung herbeizuführen und so den Schulbetrieb weiterführen zu können. „Wenn die ADD gegen den Widerspruch vorgeht, dann könnten wir dagegen klagen“, fügte Schermer an. Er machte jedoch deutlich, dass er „für Frankenstein keine Chance“ sieht. In Lieg sei die Fusionsvereinbarung dreier Verbandsgemeinden, in der der Schulstandort Lieg festgeschrieben wurde und die von der ADD genehmigt wurde, ausschlaggebend für den Erfolg gewesen: Das so bei den Eltern geweckte Vertrauen in den Fortbestand sei nicht in die Abwägung einbezogen worden. Schermer bezweifelte jedoch, dass das Oberverwaltungsgericht in einem Hauptsacheverfahren diese Meinung teilt. Ortsbürgermeister Eckhard Vogel (FWG) trug Schermer vier Punkte für ein Handeln vor: Erstens das Dorferneuerungskonzept, in dem die Gemeinde vom Innenministerium aufgefordert wurde, Kita und Schule zu erhalten. Zweitens nannte er den Gleichheitsgrundsatz, den er verletzt sieht, da alle 40 geprüften Schulen die Mindestschülerzahl nicht erreichen, aber nur vier schließen sollen. Drittens brachte er das wissenschaftlich begleitete Biosphärenkonzept vor, dem keine Chance eingeräumt wurde. Und viertens fragte er nach dem öffentlichen Interesse: „Mir wurde, noch unter Kurt Beck, versichert: ,Solange Schulträger und Eltern die Schule wollen, wird sie nicht geschlossen.’“ All diese Punkte wischte Schermer der Reihe nach vom Tisch. Das „öffentliche Interesse“ bestehe dann, wenn „die Anforderungen ans Schulgesetz, also die Mindestzahl, nicht erfüllt sind“. Das Konzept sei als nicht ausreichend zur Erhöhung der Schülerzahl angesehen worden. „Einen Gleichheitsgrundsatz gibt es nicht. Ich kann nicht argumentieren, wenn woanders ein Fehler gemacht wurde, hier auch so zu verfahren. Das würde das gesamte Rechtssystem sprengen.“ Auch in der politischen Entscheidung sah er keinen Ansatzpunkt. „Das Land wird nicht das Schulgesetz ändern. Die Kultusministerkonferenz der Länder hat entschieden, Kleinstschulen abzuschaffen.“ Deshalb riet er davon ab, „zu klagen, nur um zu zeigen, wir haben alles versucht“. Schließlich koste dies auch Geld. Die Mehrheit der Ratsmitglieder ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken und votierte für den Rechtsweg, „da wir nicht für die Schließung verantwortlich sein wollen, weil wir nicht alles versucht haben“, wie Gerhard Penner (FWG) wohl im Sinne der meisten formulierte. Thomas Wansch (SPD) und Jochen Marwede (Grünen) argumentierten, wenn schon kein Gleichheitsgrundsatz bestehe, müsse doch wenigstens Transparenz bei den Kriterien gelten und es dürfe keine Willkür herrschen; dem stimmte Schermer zu. Gudrun Heß-Schmidt (CDU) brachte noch einmal die Schülerzahlen vor. „Ich kenne nicht die der anderen Schulen, aber Linden hat nicht mehr als Frankenstein.“ In der Abstimmung votierten 15 Ratsmitglieder für, acht gegen den juristischen Weg. Die Neinstimmen kamen je zur Hälfte aus SPD und CDU, Enthaltungen gab es nicht.

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