Baalborn RHEINPFALZ Plus Artikel Bürger ärgert sich über Straßensperrung: Was der LBM und das Ordnungsamt sagen

Derzeit wird die L401 saniert. Dass der Abschnitt zwischen Mehlingen und dem Baalborner Kreuz im Juni für zwei Wochen komplett d
Derzeit wird die L401 saniert. Dass der Abschnitt zwischen Mehlingen und dem Baalborner Kreuz im Juni für zwei Wochen komplett dicht war, ärgert Nikolaus Wildberger. Inzwischen sind die Zufahrten zu Baalborn wieder offen. Der Landesbetrieb Mobilität arbeitet inzwischen an dem dritten Bauabschnitt Richtung Sembach.

Die Asphaltdecke wird erneuert, die Straße ist gesperrt: Anwohner sind oft genervt, wenn sie lange Umwege in Kauf nehmen müssen. Wie der Baalborner Nikolaus Wildberger, der sich fragt, warum dann nicht nach Alternativen im Sinne der Bürger gesucht wird. Warum das laut den zuständigen Behörden aber alles nicht so einfach ist.

Jetzt ist die Baustelle zwar wieder ein Stück weitergezogen und die Strecke frei, aber der Ärger ist dem Baalborner noch deutlich anzumerken. Für 14 Tage sei der Ortsteil von Mehlingen quasi komplett abgeschnitten gewesen. Die Fahrbahn der Landesstraße 401 wird derzeit saniert. Zuständig für die Bauarbeiten ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM). Ab Mitte bis Ende Juni war der zweite Bauabschnitt, der Abschnitt zwischen Mehlingen und dem Baalborner Kreuz, an der Reihe. Dies hatte zur Folge, dass die Ausfahrt von Baalborn kommend in Richtung Mehlingen und Kaiserslautern für rund 14 Tage für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt war. „Das heißt, wir Bürger von Baalborn konnten Mehlingen nur unter erheblichem Aufwand erreichen. Wer zu Bank, Arzt, Apotheke, Grundschule oder Kindergarten musste, hatte einen mindesten 30 Kilometer langen Umweg in Kauf zu nehmen“, kritisiert Wildberger die ausgeschilderten Umleitungsstrecken als zu weit.

Der Weg nach Mehlingen führte die Baalborner über Sembach auf die Autobahn 63 nach Kaiserslautern Ost und von dort wieder zurück. Daneben war eine weitere Umleitung über die B48 über Münchweiler/Alsenz über Enkenbach-Alsenborn und Mehlingen ausgeschildert. Vor allem für Bürger, die jeden Tag nach Mehlingen gemusst hätten, sei dies schwierig gewesen. Er selbst habe dort ein Grundstück, wo er regelmäßig nach dem Rechten sehen müsse. Wildberger fragt, ob man nicht eine Alternativstrecke hätte anbieten können: Konkret den parallel zur Autobahn verlaufenden Teerweg, der von Baalborn aus ins Mehlinger Industriegebiet führt. Verkehrsteilnehmer, die diesen Weg genutzt hätten, seien dort von der Polizei kontrolliert worden, zeigt der Baalborner Unverständnis. Eine Möglichkeit sei ja auch, für die ausnahmsweise Nutzung von Wirtschaftswegen zeitlich befristete Berechtigungsscheine an die Bürger auszugeben, schlägt der Baalborner vor. Er fragt sich daneben, ob der LBM an der Baustelle nicht eine Ampelregelung mit halbseitiger Sperrung hätte einrichten können.

LBM verweist auf Arbeits- und Verkehrssicherheit

Was sagen der LBM und die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn zu den Vorschlägen des Baalborners? Dass die Arbeiten nur unter Vollsperrung erledigt werden konnten, hat laut LBM mit Gründen der Arbeits- und Verkehrssicherheit zu tun. Geregelt sei dies in den „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen sowie die technischen Regeln für Arbeitsstätten“. Deswegen habe man die Strecke nicht halbseitig und mit einer Ampelregelung sperren können, so die Behörde zu dem Vorschlag des Baalborners.

Doch wie sieht es mit der Nutzung von Straßen aus, die normalerweise nicht für den Verkehr freigegeben sind, wie zum Beispiel Feld/Wald- und Wirtschaftswege? Bei den vom LBM mitgeteilten Umleitungsstrecken handele es sich stets um eine Empfehlung, so die Behörde zu dieser Frage. Der LBM leite stets über das klassifizierte Streckennetz, das heißt über Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, um. „Nach unseren Erfahrungen sucht sich der ortskundige Verkehrsteilnehmer seine für ihn entsprechende Route“, heißt es dazu von der Behörde.

Ordnungsamt: Wirtschaftswege oft zu schmal

Warum solche „Schleichwege“, wie der von Wildberger angesprochene Teerweg allerdings nicht so einfach für den Verkehr freigegeben werden können, dafür gibt es laut dem zuständigen Ordnungsamt bei der VG-Verwaltung Enkenbach-Alsenborn mehrere Gründe: Ein Wirtschaftsweg, der als Ausweichstrecke für den Verkehr freigegeben werde, müsse bestimmte Voraussetzungen nach den „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen“ erfüllen. Dazu gehören laut Ordnungsamt die Wegbreite für den Begegnungsverkehr, Ausweichbuchten oder Ampelregelungen auf langer Strecke. „In der Regel sind Wirtschaftswege zu schmal für den Begegnungsverkehr. Man muss auch bedenken, dass diese Wege mehrheitlich durch landwirtschaftliche Betriebe genutzt werden und deren Fahrzeuge zum großen Teil sehr massig sind“, erläutert das Ordnungsamt. Dies könne zu unfallträchtigen Gefahrensituationen führen. „Davon abgesehen sind auch regelmäßig Spaziergänger und Radfahrer auf Feld- und Waldwegen. Das Unfallrisiko für diese Gruppen steigt durch das erhöhte Verkehrsaufkommen erheblich“, weist das Ordnungsamt auf ein weiteres Gefahrenpotenzial hin.

„Schleichweg“ muss wieder instand gesetzt werden

Dazu kommt: Die nicht klassifizierte Straße muss nach Ende der Baumaßnahme wieder saniert werden, gibt das Ordnungsamt zu bedenken. Im Vorfeld müsse der Weg begutachtet werden, um dann im Anschluss eventuell angefallene Reparaturen und Ausbesserungen durchzuführen. „Da diese Kostenfaktoren nicht überschaubar und kalkulierbar sind, wird hier in der Regel keine Freigabe erteilt“, so das Ordnungsamt.

Generell sei es so, dass das Landesstraßengesetz für nicht gewidmete Wege, deren Durchfahrt durch entsprechende Verkehrszeichen ausgeschildert und somit verboten sind, keine entsprechende Nutzung für Verkehrsteilnehmer vorsieht. Das treffe auch auf die Wege rund um Baalborn zu, die mit dem Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) und dem Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Weg“ gekennzeichnet seien.

Oft Genehmigungen nötig

Ein weiterer Punkt ist laut Ordnungsamt auch, dass land- beziehungsweise forstwirtschaftliche Wege im Eigentum verschiedener Behörden oder Privatpersonen sind. „Um eine entsprechende Genehmigung zu erhalten, müssen diese angehört werden. Dieser Vorgang kann sich über mehrere Wochen oder gar Monate ziehen. In dieser Zeit sind die Baumaßnahmen in der Regel schon fast vorbei. Gerade im Hinblick auf den viel beschworenen Bürokratieabbau sollte dies nicht unerwähnt bleiben.“

Zur Sache

Im derzeitigen dritten Bauabschnitt ist die L401 ab der Ab- oder Zufahrt Baalborn in Richtung Sembach für Fahrzeuge gesperrt, um dort eine neue Asphaltdeckschicht aufzutragen. Die Arbeiten liegen laut LBM im Zeitplan, so dass mit dem Abschluss der Maßnahme voraussichtlich Freitag, 17. August, gerechnet werden kann.

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