Kreis Germersheim Waldrodung: Flächengröße sorgt für Verwirrung

Der Plan für das neue Feuerwehrgebäude an der Hatzenbühler Straße.
Der Plan für das neue Feuerwehrgebäude an der Hatzenbühler Straße.

JOCKGRIM. Das Bürgerbegehren gegen die Waldrodung am geplanten neuen Feuerwehr-Standort hat der Ortsgemeinderat abgelehnt. Der Beigeordnete Herbert Schuster (Bündnis 90/Grüne) meldet sich in einer Stellungnahme zur Fläche zu Wort, die abgeholzt werden muss.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sprechen von 7000 Quadratmetern Waldfläche, die an der Hatzenbühler Straße geopfert werden müssten. Aus dem Rat sei in der Sitzung die Frage gekommen, so Schuster, „warum bei dem Bürgerbegehren von circa 7000 Quadratmetern ausgegangen wird, da dem Rat der Geländeverbrauch für das Feuerwehrgerätehaus mit 3500 Quadratmeter genannt wurde“. Verbandsbürgermeister Karl Dieter Wünstel (CDU) und Ortsbürgermeisterin Sabine Baumann (CDU) zeigten sich laut Schuster darüber auch verwundert. Beide hätten diese unterschiedlichen Flächenangaben nicht erklären können.

Er habe deshalb in seiner Funktion als Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Jockgrim auf die vorliegende bemaßte Planskizze verwiesen, schreibt Schuster: „In dieser wird, einschließlich des erforderlichen Schutzgürtels, eine Fläche mit einer Länge von 104 Metern und einer Tiefe von 74,5 Metern ausgewiesen. Rechnerisch ergibt dies eine Fläche von 7748 Quadratmeter.“

Die Bürgermeisterin wiederum habe in der Sitzung darauf hingewiesen, „dass ein Beigeordneter ohne Ratsmandat nur die Meinung der Verwaltung zu vertreten hat“, so Schuster. Sie hat nach Ansicht von Herbert Schuster damit unterstellt, dass mit dem Verweis auf die offizielle Planskizze gegen die Pflichten eines Beigeordneten verstoßen wurde. „Wie Frau Baumann zu dieser irrigen Annahme kommt, ist nicht nachvollziehbar.“ Er sehe es „weiterhin als meine Aufgabe an, auf offensichtliche Fehlinformationen hinzuweisen“, schreibt der Beigeordnete abschließend.

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