Leimersheim Vergrößerung des Kiesabbaus möglich
Die Erweiterung des Tagebaus in Leimersheim um das Abbaufeld „Leimersheim 3“ entspricht der Raumordnung und Landesplanung. Dies hat die SGD Süd nun mit ihrem Entscheid bestätigt. Die Firma Markus Wolf Kieswerk & Transporte hatte eine Genehmigung für eine Erweiterung dieses Abbaufeldes beantragt. Das Unternehmen betreibt zwischen der K6 und der L553 ein Kieswerk. Bisher erfolgte der Rohstoffabbau in den Feldern „Leimersheim 1 und 2“. Der dortige Abbau ist teilweise abgeschlossen beziehungsweise wird voraussichtlich im Jahr 2030 abgeschlossen sein. Hinzu kommt, dass Flächen im Feld „Leimersheim 2“ für eine Baustraße des Hochwasserreserveraums Hördter Rheinaue beansprucht werden.
Aufgrund der noch begrenzten Rohstoffverfügbarkeit im Abbaufeld 2 und zur frühzeitigen Standortsicherung ist die Erweiterung des Tagebaus um das östlich an das Werk angrenzende Feld „Leimersheim 3“ geplant. Dieses neue Abbaufeld umfasst insgesamt circa 13,1 Hektar und grenzt im Osten an die L553 an. Die Firma hatte im März 2022 die raumordnerische Prüfung beantragt. Ende April wurde das Raumordnungsverfahren durch die SGD Süd eingeleitet. Jetzt der Entscheid. Allerdings müssen vom Antragsteller Auflagen und Maßgaben beachtet werden, so SGD Süd-Präsident Hannes Kopf. Er betont, dass die Erweiterung des Tagebaus um das Abbaufeld „Leimersheim 3“ erst nach Abschluss der Abbautätigkeiten im Feld „Leimersheim 2“ erfolgen kann. Auch dürfe im Feld 3 zuerst nur im Vorranggebiet Rohstoffabbau erfolgen, bevor der Bereich des Vorbehaltsgebietes zum Zuge komme.
Der SGD Süd-Präsident weist ebenfalls darauf hin, dass im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu prüfen sei, ob das Ostufer in Teilen erhalten werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Gründe nachvollziehbar dargelegt werden. Auch sei zu untersuchen, ob die Gehölzflächen im Nordwesten des Abbaugebietes erhalten werden können. Im folgenden Genehmigungsverfahren sind die Auflagen und Hinweise der Oberen Wasserbehörde, insbesondere die Auskiesung im Bereich des oberen Grundwasserleiters und einer Grundwasserhydraulischen Modelluntersuchung zu berücksichtigen ebenso wie die Belange der Naturschutzbehörden.