Leimersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Firma Wolf will Fläche für Kiesabbau vergrößern

Das Kieswerk Wolf möchte seine Abbauflächen vergrößern.
Das Kieswerk Wolf möchte seine Abbauflächen vergrößern.

Das Bergrecht für zwei Abbaufelder hat das Kieswerk Wolf bereits. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, soll eine weitere Kiesfläche erschlossen werden. Das geht nicht von heute auf morgen.

Bereits in der dritten Generation führt Markus Wolf das Familienunternehmen, das in der Rheinniederung bei Leimersheim Kies abbaut, den der Rhein vor Tausenden von Jahren einst hier abgelagert hat. Das Werk vor den Toren der Gemeinde bietet neben grobkörnigem Kies auch feine Sande, deren Korngrößen zwischen einem Viertel Millimeter bis 4 Millimeter liegen. Abgebaut wurde und wird der Rohstoff, der in Beton ebenso vorhanden ist wie in Asphalt, in den Abbauflächen 1 und 2. Während im ersten Feld bereits kein Kies mehr gewonnen wird, soll das aktuelle Feld 2 noch bis 2030 ergiebig sein.

Jährlich verbraucht das Unternehmen Markus Wolf etwa einen Hektar Fläche für den Kiesabbau, sagt Bürgermeister Matthias Schardt (CDU). Mit dem Antrag auf ein vorgezogenes Raumordnungsverfahren soll nun frühzeitig die Entwicklung des künftigen Tagbaus in die Wege geleitet werden. Der aktuelle Raumordnungsplan gelte bis 2030. Das darin vorgesehene Abbaugebiet (Abbaufläche 2) werde voraussichtlich gerade noch so lange ausreichen. Ein Teil der Abbaufläche wird Schardt zufolge künftig von der Baustraße zum Bau des Reserveraums für Extremhochwasser Hördter Rheinauen verwendet.

13 Hektar Fläche

Das neue Abbaufeld 3 soll laut Plan in östlicher Richtung liegen, an die L 553 heranreichen und rund 13 Hektar groß sein. Dabei ist ein kleinerer Teil (3,6 Hektar) bereits als Vorranggebiet für den Rohstoffabbau im Regionalplan eingetragen, der größere Teil der geplanten Abbaufläche liegt in einem Vorbehaltsgebiet für den Rohstoffabbau (9,5 Hektar). Der Unterschied zwischen beiden Gebieten ist, dass der Abbau in einem Vorranggebiet absolute Priorität hat. In einem Vorbehaltgebiet hingegen wird dem Abbau ein größeres Gewicht eingeräumt wie beispielsweise dem Naturschutz oder der Landwirtschaft als konkurrierende Ziele.

Probebohrungen haben ergeben, dass die Abbautiefe von West nach Ost zunimmt. Das Ergebnis einer Erkundungsbohrung zeigte die Mächtigkeit des Kiesvorkommens auf. Das „Obere Kieslager“ ist im Bereich der K 6 rund 11,50 Meter stark. Im Osten an der L 553 beträgt die Tiefe etwa 17 bis 19 Meter.

Trinkwasser nicht gefährdet

Mit den bei der Behörde SGD eingereichten Planunterlagen wurde nachgewiesen, dass die Erweiterung des Kiesabbaus keine negativen Auswirkungen auf Grundwasser oder hydrogeologische Verhältnisse hat. Zudem wirken sich Baggerseen bei steigendem Grundwasserspiegel dämpfend aus, indem sie Wasser Raum bieten. Ebenfalls wurde mit den Plänen laut Verwaltung nachgewiesen, dass sich „das Vorhaben nicht negativ auf die Trinkwasserversorgung des Zweckverbands für Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe in Kuhardt auswirkt“.

Eine über das Gebiet verlaufende 20 Kilovolt-Leitung müsste unter die Erde verlegt werden. Da große Teile der Fläche als „Landwirtschaftliches Gebiet“ eingestuft sind, sind irgendwann Nachteile für die Umwelt zu kompensieren, etwa indem Baggerlöcher wieder mit nicht verwertbarem Baggergut verfüllt werden oder Böden in unmittelbarer räumlicher Nähe aufgewertet werden. Für im Plangebiet vorkommende „Wechselkröten und Eidechsen sollen vorab Habitate“ geschaffen werden.

Gegen Osterweiterung

Schardt sagte, dass sich die Gemeinde in einem früheren Beschluss vor rund zehn Jahren bereits gegen die östliche Erweiterung in Richtung der L 553 ausgesprochen hatte. Dennoch seien im Plan die entsprechenden Flächen als solche vorgesehen. Nach Angaben der Verwaltung ist das Kiesabbauunternehmen mit dem größten Grundstückseigentümer bereits handelseinig. Die Gemeinde Leimersheim selbst besitzt rund 2200 der 130.000 Quadratmeter Abbaufläche. Da bereits im aktuellen Raumordnungsplan Belange der Natur, des Umweltschutzes und der Landwirtschaft abgewogen worden seien, könne man davon ausgehen, dass das Landesamt für Bergbau einer bergrechtlichen Erlaubnis nicht entgegenstehe.

Waschstraße für Lkw

Dennoch hat der Gemeinderat folgende Bedenken und Anregungen beschlossen. Die Abbaufläche 3 soll erst ausgekiest werden, wenn alle anderen Flächenreserven ausgeschöpft und abgeschlossen sind. Der Tagebau muss einen ausreichenden Abstand zur L 553 einhalten. Auch soll der Rand der Abbaufläche begrünt und das Umfeld aufgewertet werden. Außerdem ist mit der Auskiesung der Fläche „nicht vor Fertigstellung der Baustraße für den Reserveraum zu beginnen“, sagte Schardt. Zudem soll das Unternehmen für eine Waschstraße für seine Lkw sorgen, damit die Landesstraße nicht mehr so verschmutzt wird. Die Gemeinde soll sich mit dem Unternehmen Wolf zusammensetzen und ein Folgenutzungskonzept für die Wasserflächen entwickeln. Dem alles hat der Rat bei einer Enthaltung zugestimmt. Wenn nun dem vorzeitigen Raumordnungsverfahren stattgegeben wird, muss das Unternehmen einen Hauptbetriebsplan einreichen. Der muss dann wiederum dem Gemeinderat vorgelegt werden.

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