Kandel
Stadt hat nicht einmal Geld für Spielplatz
Wer derzeit durch die Juststraße fährt und an die Stelle kommt, an der man in die Röntgenstraße einbiegen kann, der sieht einen freien Platz. Eine grüne Idylle, möchte man annehmen, inmitten der Häuserbebauung. Doch dem ist nicht so! Der Platz, oder vielmehr das, was nach Ansicht der Beteiligten, hier längst befinden müsste, erregt die Gemüter und schlägt Wellen.
Denn an dieser Stelle wollte die Stadt Kandel einen Spielplatz errichten, für die vielen Kinder, die in der näheren Umgebung wohnen und die seit einiger Zeit schauen müssen, wo sie sich treffen und spielen können. Derzeit treffe man Kinder vor allem im Bereich der viel befahrenen Robert-Koch-Straße, heißt es. Einen weiteren Weg zurücklegen müssen sie, wenn sie auf dem Spielplatz an der katholischen Pius-Kirche wollen.
Kita wird auf ehemaligem Spielplatz gebaut
Das war nicht immer so, denn in diesem Baugebiet gab es einen Spielplatz. In der Pestalozzistraße, genau dort, wo derzeit der Bau der dritten städtischen Kindertagesstätte in vollem Gange ist. Wie mehrfach berichtet, braucht die Stadt diese neue Kita auch dringend. Ärger verursacht die Tatsache, dass der bisherige Spielplatz hier zwar abgebaut, jedoch an der neuen Stelle noch nicht wieder angelegt wurde.
Das bringt Eltern auf und sorgte für die Bildung einer Bürgerinitiative, der sich schon über 30 Anlieger angeschlossen haben. Sprecher Michael Bücher meldete sich schon im Stadtrat zu Wort, um den Unmut der Anwohner zum Ausdruck zu bringen. Ludwig Pfanger (FWG) nutzte damals die Gelegenheit, um dieses Anliegen zu unterstützen. Pfanger ist zwar Mitglied des Stadtrates, begab sich aber in den Zuhörerraum, um von hier aus als Einwohner das Wort zu ergreifen. Es sei die Freie Wählergruppe gewesen, sagte Pfanger, die diesen freien Bauplatz zur Nutzung und als Ausgleich für den verloren gegangenen Spielplatz in der Pestalozzistraße vorgeschlagen habe. Dem stimmte der Stadtrat zwar schon Ende 2019 zu. Doch geschehen sei bisher an der Ecke Juststraße/Röntgenstraße nichts.
Bürgermeister hofft auf Spenden
Bürgermeister Michael Niedermeier (CDU) verweist auf den klammen städtischen Haushalt, der keine „freiwillige Leistungen“ ohne Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, sprich Kreisverwaltung, zulasse. Eventuell könne man Spenden einwerben, damit der Platz, der der Stadt ja schon gehöre, angelegt werden könne. Auch von der Suche nach Sponsoren war schon die Rede. Wie zu erfahren war, sind die abgebauten Spielgeräte derzeit hinter einem Bauzaun an der Kita-Neubaustelle gelagert.
Nun aber fehlt wegen des hohen Schuldenstandes der Stadt das Geld im Haushalt für die erforderlichen Arbeiten, die der städtische Bauhof nicht selbst erbringen kann. Geplant sind eine neue Turmanlage mit Rutsche und Schaukel, eine neue Wippe, ein Sandkasten und ein Federwipptier. Die Abgrenzung zur Straße soll durch eine Hecke erfolgen. Bisher, so war zu hören, wurde die Bürgerinitiative stets damit vertröstet, dass die Stadt nunmal keine freiwilligen Leistungen erbringen dürfe und man auf eine andere Finanzierung hoffe.
Was ist mit Kosten von über 150.000 Euro?
Für den Spielplatz sind zirka 15.000 Euro eingeplant. An anderer Stelle wurde das Zehnfache dieser Summe längst ausgegeben: Die seit Dezember 2019 andauernde juristische Auseinandersetzung mit einer Kita-Leiterin hat die Stadt Kandel mindestens 150.000 Euro gekostet. Die Stadt hatte als Trägerin der Kita der Erzieherin gekündigt, weil sie ihr vorwarf, nicht genug getan zu haben, um Kinder vor den sexuellen Übergriffen durch einen Erzieher zu schützen. Das Arbeitsgericht Landau hatte diese Vorwürfe 2020 als nichtig erklärt, das Landesarbeitsgericht Mainz im Juli 2021 dieses Urteils bestätigt. Gearbeitet hat die Kita-Leiterin seitdem noch nicht. Ihre Entgeltansprüche plus die Gerichts- und Anwaltskosten dürfen sich auf mindestens 150.000 Euro belaufen.
Hier sieht sich die Kommunalaufsicht, die die Ausgaben für den Spielplatz mit Blick auf den Schuldenstand nicht erlaubt, allerdings nicht in der Pflicht: Es handele sich um eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadt und eine ihrer Beschäftigten, schreibt eine Sprecherin der Kreisverwaltung Germersheim auf Anfrage. Gemäß der Gemeindeordnung unterlägen „bürgerlich-rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde, die im ordentlichen Rechtswege zu verfolgen sind“, aber nicht der Staatsaufsicht, also der Kommunalaufsicht
Solche bürgerlich-rechtliche Verpflichtungen seien Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Rechtsgeschäften, „bei denen die Gemeinde nicht hoheitlich, sondern gleichberechtigt anderen Privatrechtssubjekten gegenübersteht und die im Streitfalle vor Zivilgerichten geltend gemacht werden müssen“. Zu diesen zählten auch die Arbeitsgerichte. Man sei also nicht zuständig. Oder wie es im Amtsdeutsch heißt: „Da es sich vorliegend um einen Fall des § 127 Abs. 2 GemO handelt, kommt der Kommunalaufsicht hier weder ein Beanstandungsrecht noch ein Anordnungsrecht noch ein Aufhebungsrecht gegenüber der Stadt Kandel und ihren Organen zu.“