Nachgehakt
Online-Bank bekommt Ärger
Nach über fünf Wochen hat der Germersheimer Peter Gschwind am vergangenen Montag das Geld von seinem von der Onlinebank N26 gesperrten Konto ausbezahlt bekommen. Die Bank hatte ihm am Gründonnerstag, 14. April, fristlos sein Konto außerordentlich gekündigt und gesperrt. Zur Begründung hieß es, man habe auf seinem Konto einen Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen festgestellt. Konkreter wurde das Geldinstitut mit Sitz in Berlin nicht mit Verweis auf das Bankgeheimnis. Gschwind versuchte, der Bank zu erklären, dass es sich um keine illegalen Transfers auf seinem Konto handle. Vielmehr sei es die Krankengeld-Zahlung seiner Krankenkasse gewesen. Daraufhin hatte die Bank zunächst signalisiert, dass sie den Betrag ausbezahlen wolle, auf die der derzeit arbeitsunfähige Vater eines Kleinkinds nach eigenen Angaben dringend angewiesen ist. Doch dann wurde er, wie zuvor schon, immer weiter vertröstet. Der entsprechende Schriftwechsel liegt der Redaktion vor.
Irgendwann verlor Gschwind die Geduld und suchte sich einen Rechtsbeistand. Der erwirkte nach seinen Angaben vor einem Berliner Gericht am 11. Mai eine einstweilige Verfügung. Demnach musste N26 das einbehaltene Geld an Gschwind ausbezahlen. Ende vergangener Woche habe ein Gerichtsvollzieher der Bank den Erlass überbracht. Daraufhin habe N26 sofort die komplette Summe überwiesen, obwohl sie laut Gschwind gemäß einstweiliger Verfügung zunächst nur einen Teilbetrag hätte auszahlen müssen.
Lehre aus Erfahrung mit Bank
„Nie mehr zu einer Onlinebank. Nur noch zu einer Bank vor Ort“, fasst Gschwind die Lehre für sich aus dieser Erfahrung in Worte. Zumal er zuletzt noch nicht einmal mehr seinen Kontostand habe einsehen können.
Wie berichtet hatte die Verbraucherzentrale auf Anfrage mitgeteilt, dass eine außerordentliche Kündigung ohne konkrete Angaben von Gründen nicht zulässig ist. Der pauschale Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen sei unzureichend. Laut Verbraucherzentrale hatte N26 vor wenigen Jahren mit attraktiven Konditionen massiv für sich Werbung gemacht und sei wohl vom Erfolg überrannt worden. Offenbar sei man nicht mehr in der Lage gewesen, genau zu prüfen, wer so alles zur Kundschaft zählt.
N26 im Visier der Bafin
In der Folge gab es einige Probleme, was dazu führte, dass N26 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aufgefordert wurde, „zur Prävention von Geldwäsche und Terrorfinanzierung (...) angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und angemessene Sorgfaltspflichten einzuhalten“. Um dies zu überwachen, bestellte die Bafin einen Sonderbeauftragten für die Onlinebank. Diese ist auch aufgefordert worden, Defizite bei der Identifizierung ihrer Kunden zu beseitigen, Personal aufzustocken und ihre technisch-organisatorische Ausstattung zu verbessern. Wegen einer hohen Anzahl verspäteter Verdachtsfälle in puncto Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde seitens der Bafin eine Geldstrafe in Höhe von 4,25 Millionen Euro verhängt. Zudem wurde von der Bafin, erstmals in der Geschichte des Bundesamts, angeordnet, dass N26 monatlich nur noch bis zu 50.000 Neukunden aufnehmen darf. Die italienische Zentralbank verhängte laut N26-Homepage vor wenigen Wochen sogar einen Kundenaufnahmestop gegen die Bank.
N26 betreut nach eigenen Angaben mit rund 1500 Beschäftigten an weltweit zehn Standorten in 24 Ländern über sieben Millionen Kunden.