Was Leser ärgert
Gericht arbeitet Beziehung von Kunde und Bank auf
„N26 ist die erste Bank, die du lieben wirst.“ So lautet ein Werbespruch der Onlinebank mit Sitz in Berlin. Sollte der Germersheimer Peter Gschwind je so etwas wie Liebe für das Institut empfunden haben, dann dürfte sie inzwischen erloschen sein. Denn die Bank hat ihm am Gründonnerstag, 14. April, außerordentlich und fristlos das Konto gekündigt, weil sie darauf „einen Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgestellt“ hat. Konkreter wird N26 nicht. Sein Guthaben wurde laut Gschwind bis heute (Stand Freitagnachmittag) nicht freigegeben. Obwohl er, alleinerziehender Vater eines zweijährigen Kindes, dringend darauf angewiesen sei. Nach seiner Darstellung handelt es sich bei dem monierten Verstoß um die Überweisung seines Krankengeldes von einer namhaften Krankenkasse, da er derzeit arbeitsunfähig ist.
Gschwind widersprach der Kündigung umgehend und schickte der Bank die angeforderten Unterlagen, um die Sache aufzuklären. Nach seinem Hinweis, dass er das Geld dringend brauche, wollte er wiederholt von der Online-Bank erfahren, wie es weitergeht. Doch die Kommunikation gestaltet sich schwierig: keine Telefonnummer, nur E-Mail-Verkehr und Chats, die der Redaktion vorliegen. Immer wieder erhielt er vertröstende Antworten mit der Bitte um Geduld. Nach einer Woche suchte er die Öffentlichkeit.
Bank will nicht konkreter werden
Auf Anfrage der RHEINPFALZ bei N26, worin genau Gschwinds Vertragsverstoß bestehen soll, ob die Bank diesen angezeigt hat und was mit dem Guthaben auf dem gesperrten Konto geschehen soll, antwortet die Bank nicht. Sie widerspricht auch nicht Gschwinds Darstellung. Es heißt lediglich, dass „wir uns gemäß Bankenrecht und Datenschutz nicht gegenüber Dritten zu einzelnen Konten und Kunden äußern können“. Allerdings hatte die Bank am 22. April in Aussicht gestellt, den Sachverhalt prüfen zu wollen. Am 23. April wird Gschwind von N26 gebeten, „uns die Daten eines alternativen Bankkontos zukommen zu lassen, auf das wir das Geld überweisen können“. – Auch dieser Bitte kam Gschwind nach. – N26 will das „Anliegen mit höchster Priorität bearbeiten“. Doch das Geld fehlt immer noch. Da half auch Gschwinds Hinweis nicht, dass er rechtliche Schritte einleiten wird, falls sein Guthaben nicht freigegeben wird.
Inzwischen, so Gschwind, liegt sein Fall bei einem Gericht in Berlin. Er hofft auf ein baldiges Urteil – und das Geld. Schließlich müsse er seine Miete bezahlen. Zum Glück habe seine verständnisvolle Vermieterin ein Einsehen mit seiner Notlage.
Viele Beschwerden liegen vor
Über das Geschäftsgebaren von N26 zeigt sich Josephine Holzhäuser, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz, wenig überrascht. Es lägen viele Beschwerden vor. Nach ihren Angaben hat N26 vor wenigen Jahren mit sehr attraktiven Konditionen erfolgreich für sich geworben. Dem Institut sei der Erfolg aber über den Kopf gewachsen. Daraufhin habe sich auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit dem Geldinstitut befasst.
Bereits vor einem Jahr wurde „gegenüber der N26 Bank GmbH zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und Allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten“, heißt es in einer Mitteilung der Bafin. Um dies zu überwachen und weitere festgestellte Mängel zu beheben, sei ein Sonderbeauftragter für die Bank bestellt worden. Die Bank soll Defizite bei der Identifizierung ihrer Kunden beseitigen, Personal aufstocken und ihre technisch-organisatorische Ausstattung verbessern. Zudem wurde im Juni eine Geldstrafe von 4,25 Millionen Euro verhängt, „wegen einer hohen Anzahl verspäteter Verdachtsmeldungen“ in puncto Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Im Oktober forderte die Bafin N26 dazu auf, wieder eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und Risiken einzudämmen. Weil die Bank laut Bafin zu stark gewachsen war, wurde angeordnet, dass N26 nur noch bis zu 50.000 Neukunden pro Monat werben dürfe. Diese Beschränkung ist eine Premiere in der Geschichte der Bafin, wie diese auf Anfrage mitteilte. Wie viele Beschwerden gegen N26 ihr vorliegen, teilte die Bafin unter Berufung auf ihre Regularien nicht mit.
N26 hat auch in Italien Ärger
Die 2013 gegründete Online-Bank N26 betreut nach eigenen Angaben mit rund 1500 Mitarbeitern an weltweit zehn Standorten über sieben Millionen Kunden in 24 Ländern. Auf der Homepage der Bank findet sich auch der Hinweis, dass die italienische Zentralbank für N26 Italien vor wenigen Wochen angeordnet hat, dass sie ihre Geldwäschebekämpfung auf dem italienischen Markt verbessern muss und vorübergehend keine neuen Kunden aufnehmen darf.
Verbraucherschützerin Holzhäuser weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass N26 derzeit dabei ist, ihre Kunden zu überprüfen und dabei offenbar reinen Tisch machen will. Allerdings dürfe das nicht zu Lasten der ehrlichen Kunden gehen. Nach ihren Angaben ist es bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung zwingend erforderlich, dass die Bank einen Grund dafür nennt und „keine Wischi-Waschi-Begründung“. Sie rät für den Fall, dass das Konto gesperrt ist und keine Transaktionen mehr möglich sind, sich einen Rechtsbeistand zu suchen und auch mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Und, wie im vorliegenden Fall, zu einer Beschwerde bei der Bafin. Das hat Gschwind inzwischen auch liebend gern getan.