Wörth Online-Abfrage soll Betreuungslücken in Kitas aufdecken

Ab dem ersten Geburstag haben Kinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei Tagespflegeeltern.
Ab dem ersten Geburstag haben Kinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei Tagespflegeeltern.

13 Kita-Plätze für Kinder unter zwei Jahren (U2) gibt es im Stadtgebiet. Das sind zu wenig, meinen Elternvertreter. Die Stadtverwaltung startet einen Versuch.

Im U2-Bereich gibt es „große Betreuungslücken, die die Stadt durch eine Befragung der Eltern aufdecken und dadurch zukünftig schließen möchte“, teilt Julia Stock, Vorsitzende des Kreiselternausschusses (KEA) mit. Zwar bieten drei Kitas Plätze für Unter-Zweijährige an. Trotzdem hätten sich die Kapazitäten in den letzten Jahren kaum verändert. „13 geplante Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten scheinen bei mehr als 18.000 Einwohnern im Stadtgebiet sehr wenig zu sein“, meint auch Bürgermeister Dennis Nitsche (SPD). Daher können frischgebackene Eltern seit Januar in einem Online-Formular ihren konkreten Betreuungsbedarf mitteilen. Mit einer repräsentativen und für Planungszwecke belastbaren Auswertung der Umfrage rechnet Nitsche Mitte des Jahres. Die Stadt Wörth befasse sich bereits mit Vorarbeiten für einen Ausbau der Betreuungskapazitäten.

Die Bedarfsplanung für Kitas obliegt dem Kreisjugendamt. Sie wird jährlich neu ermittelt. Die Planung basiere, so Stock, „ausschließlich auf Statistiken und Annahmen“. Für eine „taugliche Bedarfsplanung“ sei allerdings die Befragung der Eltern unumgänglich, so die Auffassung der Elternvertreter. Der KEA hatte letztes Jahr angeregt, das Jugendamt solle regelmäßig einen standardisierten Fragebogen über die Kitas an alle Eltern verteilen, um das Angebot besser an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Eine – von den Familien kaum genutzte – Bedarfsabfrage gebe es bereits, wenn sie Elterngeld beantragen, hieß es damals im Jugendhilfeausschuss.

Auch Tagesmütter reichen nicht

Bei einer vom KEA initiierten Online-Umfrage hatten sich im Vorjahr kreisweit 310 Familien beteiligt. Dabei ging es zwar nicht nur um U2-Kinder, aber gerade in diesem Alter taten sich Lücken auf: Bei dreiviertel der Teilnehmer war der Betreuungsbedarf nicht erfüllt, auch nicht über Tagesmütter.

Seit 1. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in der Kindertagespflege ab dem ersten Geburtstag. Für allen Kindern unter 14 Jahren muss, so der KEA, ein Förderangebot nach dem individuellen Bedarf – ab einem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt sogar ein Ganztagsplatz – zur Verfügung stehen. Weil im Gegensatz zur Schulpflicht nicht klar sei, wann jüngere Kinder ihren Rechtsanspruch wahrnehmen, sei es wichtig, die Familien frühzeitig nach ihren Bedürfnissen zu fragen. Die Stadt Wörth weist bereits im Glückwunschschreiben zur Geburt auf ihre Abfrage hin. Julia Stock hofft, dass diese Initiative „im ganzen Landkreis Schule macht.“

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