Maximiliansau RHEINPFALZ Plus Artikel Nackter Rhein-Schwimmer hört Stimmen

Das Baden und Schwimmen an Kies- und Sandbänken kann gefährlich werden.
Das Baden und Schwimmen an Kies- und Sandbänken kann gefährlich werden.

Das Schwimmen im Rhein ist nicht verboten. Es ist aber auch nicht ungefährlich. Die Polizei klärt über die Regeln und Risiken auf.

Stimmen hatten am Sonntagnachmittag einem 69-jährigen Hessen dazu aufgefordert, in der Nähe der Rheinbrücke den Rhein zu steigen und darin zu schwimmen. Der Schwimmer wurde vom badischen Ufer aus beobachtet. Die Wasserschutzpolizei Karlsruhe kontaktiere ihre Wörther Kollegen. Innerhalb weniger Minuten trafen zwei Polizeistreifen am Ort des Geschehens ein und sahen einen nackten Mann am Ufer stehen, als er dabei war, sich eine Jacke anzuziehen.

Der 69-Jährige gab gegenüber den Polizisten an, dass er täglich in unterschiedlichen Gewässern schwimmen würde und seine Wahl heute auf den Rhein gefallen wäre. Nach Polizeiangaben war der Rheinschwimmer gegen 17.20 Uhr von der Karlsruher Wasserschutzpolizei dabei gesehen worden, als er im Bereich eines Pfeilers an der Rheinbrücke bei Maximiliansau umher schwamm.

Gefährliche Strömungen

Das Schwimmen oder Baden im Rhein ist zwar nicht grundsätzlich verboten, obwohl es sich um eine Bundeswasserstraße handelt. Der Leiter der Germersheimer Wasserschutzpolizei Stephan Hammer rät in einem früheren RHEINPFALZ-Interview jedoch davon ab. Der scheinbar so „friedlich daher fließender Rhein weißt eine so hohe Strömungsgeschwindigkeit auf, dass selbst ein geübter Schwimmer nicht gegen diese anschwimmen kann“, sagte Hammer. Verstärkt werde die Strömung nahe von Wasserbauwerken, wie Brücken oder Buhnen. Trügerisch seien auch Sand- oder Kiesbänke, denn auf diesen könne man oft weit ins Wasser waten. Der Grund könne Richtung Fahrrinne sehr schnell abfallen und „genau an diesen Stellen fängt dann oft die Strömung an“. An vielen Stellen (Brückenpfeiler, Buhnen, Hafenein- und -ausfahrten) entstehen nicht sichtbare Wirbel, Strudel und Neerströmungen. Letztere sind teilweise kreisförmige Strömung in entgegengesetzter Richtung zur Fließrichtung. Sie entstehen oftmals hinter Hindernissen.

Verbotszonen am Rhein

Es gibt Bereiche, in denen auf keinen Fall geschwommen oder gebadet werden darf: unter anderem bis zu 100 Meter ober- und unterhalb einer Brücke, eines Wehres, einer Hafeneinfahrt, einer Liegestelle oder einer Anlegestelle der Fahrgastschifffahrt. Geregelt ist das Bade- und Schwimmverbot in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Ein Badender und ein Schwimmer müssen sich immer „so verhalten, dass ein in Fahrt befindliches Fahrzeug oder ein in Fahrt befindlicher Verband nicht behindert wird“.

Der nackte Schwimmer wurde im übrigen mit einem Krankenwagen zur medizinischen Abklärung ins Krankenhaus und von dort aus weiter in eine psychiatrische Fachklinik gebrachte. Er sagte nämlich nicht nur, Schiffe würden ihn beim Schwimmen nicht stören. Sondern erklärte auch, dass Stimmen ihm gesagt haben, er solle schwimmen gehen. Daraus schlossen die Polizisten, dass eine Eigengefährdung nicht auszuschließen sei .

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