Speyer
Baden im Rhein bei Germersheim kann sehr gefährlich sein
Die Kiesbänke südlich der Germersheimer Eisenbahnbrücke sind derzeit immer gut besucht. Das Baden im Rhein wird immer beliebter. Ein Grund dafür ist sicherlich die oftmals kühlere Wassertemperatur im Vergleich zu den Badeseen. Der Rheinwasserstand sinkt, entsprechend mehr Platz ist vorhanden. Ist das Baden im Rhein gefährlich? Redakteur Ralf Wittenmeier sprach mit Stephan Hammer, dem designierten Leiter der Wasserschutzpolizei in Germersheim.
Jährlich ertrinken Badende an fließenden Gewässern. Warum ist das Schwimmen am Rhein gefährlich und gibt es besonders gefährliche Stellen?
Es sind die Strömungsverhältnisse. Auch ein augenscheinlich noch so friedlich daher fließender Rhein weißt eine so hohe Strömungsgeschwindigkeit auf, dass selbst ein geübter Schwimmer nicht gegen diese anschwimmen kann. In Bereichen von Wasserbauwerken, wie beispielsweise Brücken oder Buhnen, werden diese noch verstärkt. Im Bereich der sogenannten Sandbänke ist oftmals fast gar keine Strömung vorhanden, der Übergang in den Strömungsbereich ist oft sehr gering und fast nicht zu sehen. Meist kann man im Bereich der Sandbänke weit ins Wasser waten, doch kann es passieren, dass die Wassertiefe sehr schnell abfällt und genau an diesen Stellen fängt dann oft die Strömung an. An vielen Stellen (Brückenpfeiler, Buhnen, Hafenein- und -ausfahrten) entstehen nicht sichtbare Wirbel, Strudel und Neerströmungen.
Ist im Bereich ihrer Dienststelle in den vergangenen Jahren jemand verunglückt?
Vor zirka 4 oder 5 Jahren ist im Bereich Speyer einer Person genau das oben Beschriebene zum Verhängnis geworden. Sie ist durchs Wasser gelaufen, kam offensichtlich in eine Bodensenke und wurde sofort von der Strömung mitgenommen. Für sie kam jede Hilfe zu spät.
Gibt es neben dem Rheinufer bei Germersheim weitere Stellen an denen gebadet wird?
Regelmäßig gebadet wird hier im Kreis Germersheim eigentlich nur im Bereich Germersheim, südlich der Eisenbahnbrücke. Im Speyerer Bereich gibt es mehrere Stellen.
An welchen Stellen ist das Schwimmen absolut verboten?
Wie so vieles ist bei uns auch das Baden im Rhein gesetzlich geregelt und zwar in der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein. Im Paragraf 2 ist unter anderem zu lesen, dass das Baden und Schwimmen allgemein verboten ist: 100 Meter oberhalb bis 50 Meter unterhalb von Hafeneinfahrten, Umschlags-, Schiffslande-, Schiffsliegestellen, Fähranlagen und in Altrheinmündungen. Der Rhein ist von Verboten besonders betroffen im Bereich der Grenzzollstelle Neuburgweier; am rechten Ufer im Bereich des Hafens Karlsruhe sowie im Bereich der Insel Flotzgrün. Weiterhin ist es verboten auf Strecken, auf denen Wasserski gefahren werden darf – was bei uns fast überall ist – in mehr als 10 Meter Abstand vom jeweiligen Ufer zu baden.
Worauf müssen Schwimmer im Rhein achten?
Schiffe können einen „Toten Winkel“ von bis zu 350 Meter aufweisen. Das bedeutet, dass der Schiffsführer in diesem Bereich nicht sehen kann, was sich vor seinem Schiff befindet. Er sieht die Schwimmer hier gar nicht. Was man auch bedenken soll – Schiffe haben keine Bremsen. Schwimmer dürfen nicht in Kurs von in Fahrt befindlichen Fahrzeugen schwimmen oder an fahrende Schiffe heranschwimmen und sollen um Schifffahrtszeichen sowie Fahrwassertonnen einen Bogen machen.
Der Rhein ist eine Bundeswasserstraße, entsprechend sind Transportschiffe sowie Sportboote und Jet-Ski-Fahrer darauf unterwegs. Hat das Auswirkungen auf Schwimmer oder Badende, die sich nur etwas abkühlen wollen?
Natürlich. Fahrende Schiffe verursachen einen großen Sog und Wellenschlag. Das bedeutet, es können hohe Wellen weit über die Sandbänke laufen, aber auch, dass durch weglaufendes Wasser ein Schwimmer plötzlich viel weiter in die Strömung gezogen wird und es unter Umständen nicht mehr schafft, zurückzukommen.
Was raten Sie den Menschen, die am Rhein baden?
Ganz wichtig ist das Vermeiden von jeglichen Gefahren und für mich das Wichtigste: Kinder niemals unbeaufsichtigt lassen. Das bedeutet nicht, dass es reicht, wenn man die Kinder sehen kann. Bei Kindern muss immer jemand dabei sein. Niemals unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten ins Wasser gehen. Immer in Ufernähe bleiben und nicht in die Fahrrinne schwimmen. Nie die potenziellen Gefahren des Rheines unterschätzen und die eigenen Kräfte überschätzen. „Schwimmhilfen“ stellen keine Sicherheit vor dem Ertrinken dar.
Was tun, wenn etwas passiert, ein Mensch in Not gerät?
Die in Not geratene Person muss versuchen, Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln. Niemals gegen die Strömung anschwimmen, sondern mit der Strömung treiben lassen, um das naheliegende Ufer zu erreichen. Durch lautes Zurufen und Winken am Ufer befindliche Personen auf die Gefahrensituation aufmerksam machen. Bei Rettungsversuchen natürlich zuerst einen Notruf (110 oder 112) tätigen und dann überlegt handeln. Wichtig ist die eigenen Kräfte und Fähigkeiten, sowie die örtlichen Gegebenheiten richtig einzuschätzen. Vor allem aber, sich nie selbst in Gefahr begeben.
Kommt auf Menschen, die an verbotenen Bereichen schwimmen oder die verunglücken eine Strafe zu?
Auch das ist geregelt. Verstöße gegen die genannte Verordnung haben eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zur Folge.