Landau / Wörth RHEINPFALZ Plus Artikel Messerstecher muss ins Gefängnis

Woher der Angeklagte die Tatwaffe hatte, konnte im Prozess nicht hundertprozentig geklärt werden, aber vermutlich stammte das Me
Woher der Angeklagte die Tatwaffe hatte, konnte im Prozess nicht hundertprozentig geklärt werden, aber vermutlich stammte das Messer aus der Küche eines der Opfer.

Zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe hat das Landgericht einen 19-Jährigen verurteilt, der im Januar bei einer Party zwei Männer mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat. Außerdem muss er sich einer Therapie unterziehen.

„Sie müssen ganz dringend an sich arbeiten, sich auf die Therapie einlassen. Sie haben in ihren jungen Jahren schon ein gravierendes Störungsbild, aber noch können die Weichen für eine vernünftige Zukunft gestellt werden“, gab Richter Markus Sturm dem Angeklagten mit auf den Weg. Für das Gericht stand es außer Frage, dass der Angeklagte, der zur Tatzeit das 19. Lebensjahr noch nicht ganz vollendet hatte, nach Jugendstrafrecht verurteilt werden müsse. Zu unreif sei er. „Sie sind nicht auf dem Stand eines Erwachsenen“, stellte der Vorsitzende Richter klar.

Was an diesem 8. Januar auf der Party in Wörth geschehen ist, konnte nach Ansicht des Gerichts zufriedenstellend aufgeklärt werden. Dazu hätten vor allem die Zeugen beigetragen, die durch die Bank glaubwürdig gewesen seien. Da habe jeder das Geschehen aus seiner subjektiven Sicht so objektiv wie möglich darzustellen versucht. So objektiv, wie das zu vorgerückter Stunde bei einer Party, bei der reichlich Alkohol geflossen ist und wohl auch Drogen konsumiert wurden, möglich ist. Es sei kein Zeuge dabei gewesen, der den Angeklagten zusätzlich haben belasten wollen, betonte Sturm.

Woher stammt das Messer?

Dabei gehörte der Angeklagte nicht zu den eingeladenen Gästen. Es war dem Gastgeber auch nicht recht, dass der Unbekannte in Begleitung seiner Cousine, die eine Einladung hatte, an dem Abend aufgetaucht war. Er hat es aber akzeptiert. Der 19-Jährige ist relativ schnell mit einigen Partygästen aneinandergeraten, zunächst nur verbal. Mit seinem ersten Opfer, das er durch einen Stich in die Brust lebensgefährlich verletzte, hatte sich der Angeklagte zunächst so gar recht gut verstanden. Sie haben zusammen gesoffen und sich gehänselt. Im Hof des Anwesens kam es dann zu „Spaßkämpfen“ zwischen den beiden, die fast tödlich geendet hätten.

Warum sich der 19-Jährige während der Party mit einem Messer bewaffnete, konnte nicht abschließend geklärt werden. Auch ist nicht klar, woher das Messer stammte. Vermutlich aus der Küche des Hauses. Der Angeklagte trug das Messer in seiner Jogginghose – mit der Spitze nach oben –, als er die „Spaßkämpfe“ austrug. Er will sich von seinem Opfer bedroht gefühlt haben, was die Zeugen nicht bestätigen konnten. Jedenfalls stach er unvermittelt zu.

Zwei Stunden nach der Tat noch 1,57 Promille

Durch die Tumulte im Hof alarmiert, stellte der Gastgeber den 19-Jährigen zur Rede. Dass einer seiner Freunde lebensgefährlich verletzt worden war, hatte er nicht mitbekommen. Der Gastgeber, wesentlich größer und schwerer als der Unruhestifter, forderte den Angeklagten auf, endlich zu verschwinden. Dabei drückte er ihn an die Wand und hob drohend die Faust. Der 19-Jährige stach zwei Mal zu, verletzte sein Opfer im Bauchbereich, unter anderem wurde die Milz getroffen. Danach flüchtete der Angeklagte, warf das Messer in einen Gully – und wurde wenig später von der inzwischen alarmierten Polizei am Wörther Bahnhof festgenommen.

Zwar hatte der 19-Jährige rund zwei Stunden nach der Tat noch 1,57 Promille, aber das habe seine Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt, befand das Gericht. Alkohol sei er durchaus gewohnt. Strafmildernd hat sich aber ausgewirkt, dass er seit seiner Kindheit an ADHS leidet. Die attestierte Impulsivkontrollstörung hat zwar schon zu mehreren Klinikaufenthalten geführt. Aber das Problem konnte er auch mit Medikamenten bisher nicht in den Griff bekommen. Dazu kommen seine Alkoholprobleme.

9600 Euro Schmerzensgeld für zweites Opfer

Auch in der Untersuchungshaft ist der Angeklagte mehrfach angeeckt. Sich an Regeln zu halten, fällt ihm schwer. „Es gibt eine Gemeinschaftsordnung, an die sich jeder halten muss, auch Sie. Sie müssen lernen, sich an Regeln zu halten“, sagte der Richter. Strafmildernd wirkte sich auch aus, dass der Angeklagte bisher keine Vorstrafen hatte, auch wenn es schon mehrere Ermittlungsverfahren gab. Eine zweijährige Therapie im Maßregelvollzug ist Teil des Urteils. Der durch die Stiche schwer verletzte Gastgeber leidet immer noch unter den Folgen, seinen Beruf kann er nur eingeschränkt ausüben. An ihn muss der 19-Jährige 9600 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Die von der Verteidigung ins Spiel gebrachte Notwehr konnte das Gericht nicht erkennen. Allerdings sah es auch keine Tötungsabsicht beim Angeklagten, obwohl er sich bewusst gewesen sein müsse, welche Folgen Messerstiche in den Oberkörper haben könnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verfahrensbeteiligten haben eine Woche Zeit, in Revision zu gehen.

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