Kreis Germersheim Lockerungen: Biergärten und Geschäfte öffnen, Tourismus ist wieder erlaubt

Jetzt muss am Donnerstag nur noch das Wetter mitspielen, dann steht dem Biergartenbesuch im Kreis Germersheim nichts mehr entgeg
Jetzt muss am Donnerstag nur noch das Wetter mitspielen, dann steht dem Biergartenbesuch im Kreis Germersheim nichts mehr entgegen.

Ab Christi Himmelfahrt werden im Landkreis Germersheim die Corona-Maßnahmen weiter gelockert. Das bedeutet, dass die Außengastronomie unter bestimmten Vorgaben öffnen darf. Im Sport ist zum Beispiel Training für maximal 20 Kinder auch ohne Abstand möglich.

Der gesamte Einzelhandel kann unter Beachtung der Hygienevorschriften und der Kundenzahlbeschränkung entsprechend der Verkaufsfläche öffnen. Auch körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen und mit Maskenpflicht wieder zulässig. Im Bereich des Tourismus sind zum Beispiel Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen wieder erlaubt.

Hintergrund ist, dass die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 100 lag.

Tourismus: Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann wieder erlaubt. Übernachtungen in Hotels sind auch „kontaktarm“ möglich, wenn zum Beispiel Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig.

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