Kommentar RHEINPFALZ Plus Artikel Impfvorgabe für Patienten: Nicht mehr tragbar

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Die Entscheidung, nur Geimpfte zu behandeln, wurde nicht leichtfertig getroffen. Doch im Herbst 2022 ist diese Regelung nicht mehr tragbar.

Eine Abteilung eines Krankenhauses behandelt nur geimpfte Patienten? Bei dieser Nachricht reibt man sich verwundert die Augen. Aber tatsächlich, bis Mitte der Woche galt eine solche Regelung in der Psychosomatik in Germersheim. Bevor nun der große Shitstorm losbricht: Diese Vorgabe muss zwar sehr kritisch hinterfragt werden. Aber man kann den Verantwortlichen immerhin nicht vorwerfen, leichtfertig gehandelt zu haben. Das Argument der Gleichbehandlung von Pflegekräften und Patienten verfängt jedoch überhaupt nicht. Denn damit werden die Pflegekräfte dieser einen Abteilung besser geschützt, als das Personal aller anderen.

Anders sieht es bei gemeinsamen Mittagessen und Gruppentherapien aus: Die Isolation von Menschen, sei es in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, war und ist einer der schwierigsten und – inzwischen - fragwürdigsten Nebeneffekte der Schutzvorkehrungen. Wenn hier eine zeitlich begrenzte (!) Impfvorgabe bessere Therapien ermöglicht, ist eine solche Regelung durchaus nachvollziehbar. Das gilt auch für den Schutz von besonders vulnerablen Gruppen in der Nachbarabteilung.

Allerdings ist die Regelung im Herbst 2022 schlicht nicht mehr haltbar. Inzwischen haben genug Geimpfte ihrerseits Geimpfte angesteckt, dass längst klar ist: Die Impfung schützt vor einem schweren Verlauf. Aber sie verhindert nicht, dass man das Virus weitergibt. Vielleicht ist die Übertragungsrate wegen der unterschiedlichen Virenlasten etwas geringer. Aber das rechtfertigt keine Impf-Vorgabe für Patienten.

Außerdem haben psychisch Kranke eben nicht die freie Wahl eines Klinikplatzes. Es gibt viel zu wenige Behandlungsplätze, die entsprechenden Stationen sind voll, die Wartelisten sind lang. Wohl auch eine Folge der Pandemie. Patienten müssen deshalb jeden Platz nehmen, den sie bekommen können.

Aus all diesen Gründen war es höchste Zeit, dass diese Regelung wieder aufgehoben wurde.

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