Bellheim Ergänzte Ganztagsschule: Kreis muss Teil der Kosten tragen
Mit dem „Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz, GaFöG) ist erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von Grundschulkindern festgelegt worden, der ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 zunächst für die Erstklässler umgesetzt werden muss. Darauf weist die SPD-Fraktion im Bellheimer Gemeinderat im Nachgang zur jüngsten Ortsgemeinderatssitzung hin. Darin ging es unter anderem um die Ergänzte Ganztagsschule (EGT) und die dafür anfallenden Kosten, weshalb die Elternbeiträge erhöht wurden.
So habe die Ortsgemeinde Bellheim bereits 2002 auf Antrag der SPD auf eigene Kosten einen Anbau an die Grundschule errichtet und so unter anderem Platz für einen zweigruppigen Hort geschaffen. 2006 wurde laut SPD nach „mehrjährigem Kampf“ mit den Elternsprechern die Ganztagsschule in Angebotsform (GTS) eingerichtet, die ein beitragsfreies ganztägiges Schulangebot von Montag bis Donnerstag ermöglicht. Ergänzt worden sei diese GTS durch die EGT, die ein von Bellheim mitfinanziertes freiwilliges Angebot darstelle, das Freitagnachmittage und fünf Wochen der Schulferien abdecke. Zudem habe Bellheim die Betreuende Grundschule (BGS) eingerichtet und mitfinanziert. Diese decke Betreuungsbedarfe von 7 bis 8 Uhr und 12 bis 14 Uhr ab.
Angebote anpassen
Da nun der Bundesgesetzgeber eine bedarfsgerechte ganztägige Förderung an allen Werktagen und in acht der zwölf Ferienwochen vorschreibe, müssen aus Sicht der SPD-Fraktionsvorsitzenden Sigrid Weiler die bestehenden Angebote den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. „Für die Umsetzung des Rechtsanspruches ist nämlich per Gesetz der öffentliche Träger der Jugendhilfe, sprich der Landkreis Germersheim zuständig.“ Er muss laut Weiler den Bedarf erheben, die Angebote vorhalten und auch finanzieren.
Deswegen habe Rainer Strunk (SPD) in der jüngsten Gemeinderatssitzung den einstimmig beschlossenen Antrag gestellt, dass qualifiziert der Bedarf erhoben wird, indem die Eltern der Kinder angeschrieben werden. Dabei wird sich nach Weilers Ansicht zeigen, ob das bisherige fünfwöchige Ferienangebot ausreichend ist oder ein längerer Bedarf bis zu acht Wochen besteht. Zudem soll Verbandsbürgermeister Gerald Job (FWG) den Kreis Germersheim schriftlich auffordern, die ungedeckten Kosten für die Angebote der Ergänzten Ganztagsschule zu übernehmen, da dies nun dessen Aufgabe sei.