Kreis Germersheim Diese Regeln gelten an den Kliniken in Germersheim und Kandel

3-G und 1-1-1-1: Das sind die Abkürzungen für die Besuchsregeln an den Asklepios-Kliniken in Germersheim und Kandel. Das bedeutet: Alle Besucher müssen grundsätzlich geimpft, genesen oder getestet sein. Das Ergebnis eines Antigen-Schnelltests darf dabei nicht älter sein als 24 Stunden. In beiden Häusern ist außerdem pro Patient ein Besuch am Tag erlaubt, für eine Stunde. „Ausnahmen gibt es nach Rücksprache mit dem behandelnden Oberarzt/ Oberärztin beispielsweise bei Palliativpatienten“, erläutert Geschäftsführer Frank Lambert auf Anfrage.

Beide Kliniken wünschen laut Website eine „digitale Besucheranmeldung“. Diese funktioniert wie folgt: Die Besucher erhalten vom Patienten einen achtstelligen Code. Danach können sie auf der Website der Kliniken einen Termin buchen. „Bei der Buchung werden Sie auf Deutsch, Englisch, Türkisch oder Russisch unterstützt“, heißt es auf der Internetseite.

Der Besuch sei nicht obligatorisch an eine digitale Anmeldung gekoppelt, so Lambert. „Sind die Voraussetzungen gegeben, kann nach dem Ausfüllen des Besucherformulars oder der Buchung eines digitalen Termins ein Besuch auch sehr kurzfristig erfolgen.“

In Mehrbettzimmern wird darauf geachtet, dass die maximale Anzahl von Personen im Raum nicht überschritten wird. „Dies lässt sich zum einen durch eine Absprache der Patienten vorbeugen, zum anderen durch Hinweise des Stationspersonals“, sagt der Geschäftsführer. Im Zuge des digitalen Besuchermanagements sei ein zeitgleicher Besuch bereits systemseitig ausgeschlossen. „In der Regel klappt dies gut.“

Zu dem digitalen Besuchermanagement gehören auch Aufkleber: In allen Patientenzimmern befinden sich 8-stellige Codes sowie ein QR-Code, der direkt zur Buchungsplattform führt. „Mit Hilfe des 8-stelligen Code kann zum einen der Besuchstermin online gebucht werden, zum anderen erlaubt er uns die räumliche Zuordnung im Falle einer möglichen Nachverfolgung“, so Lambert. Die Patienten müssen den Code nicht abfotografieren, auch sei das digitale Verfahren keine Voraussetzung um einen Besuch machen zu können. Aufgrund des vielschichtigen Altersquerschnitts sei dies lediglich ein Zusatzangebot für alle Angehörige.

Die Regeln basieren auf den jeweils geltenden Landesverordnungen sowie den Empfehlungen von Asklepios. „Diese werden in regelmäßigen Abständen durch medizinische Experten reevaluiert und an das Pandemiegeschehen angepasst“, so Lambert.

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