Kreis Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Kliniken müssten Besuche bei Patienten nicht so stark begrenzen

Bernd Reuschenbach
Bernd Reuschenbach

Angehörige tragen zu einer schnelleren Genesung von Kranken bei. Doch oft legen ihnen Krankenhäuser Steine in den Weg. Der Speyerer Pflegewissenschaftler Bernd Reuschenbach sieht deshalb auch die aktuellen Besuchsregeln in den Südpfalzkliniken kritisch. Im Interview mit Nicole Tauer erklärt er, was sich auch während der Pandemie ändern kann und soll.

Herr Reuschenbach, was sind derzeit die Probleme von Menschen, deren Angehörige im Krankenhaus sind?
Angehörige (also Verwandte) und Zugehörige (also Freunde und Bekannte) sind für die Patienten eine wichtige Unterstützung. Leider werden deren Zugänge durch sehr unterschiedliche Regelungen beschränkt. Entweder sind die Besuchszeiten verkürzt oder sie liegen nur in den Abendstunden. Viele Krankenhäuser lassen Ausnahmen zu, die aber nicht klar und offen kommuniziert werden und so kommt es, dass Angehörige öfter zu hause bleiben, als es für den Patienten gut ist.

Wie genau sind die Besuchszeiten derzeit vom Gesetzgeber festgelegt?
Die 26. Corona-Schutzverordnung für Rheinland-Pfalz regelt, dass geimpfte Personen, genesene Personen oder tagesaktuell getestete Personen das Krankenhaus betreten dürfen. Weiterhin lässt die Verordnung den Einrichtungen aber freies Spiel, denn dort heisst es „über die Ausgestaltung der Zugangsmodalitäten entscheiden die jeweiligen Einrichtungen im Übrigen im Rahmen eigener Zuständigkeit“. Und hierbei geht es manchmal kreativ bis unverständlich zu.

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Ich kenne Krankenhäuser in der Region wo beispielsweise nur nachmittags Besuch erlaubt ist oder nur genau 2 Personen während des gesamten Aufenthalts des Patienten kommen dürfen. Andere bestimmen, dass die Oberärztin die Ausnahme bestimmt, die wenig erreichbar ist und vermutlich den Patienten am wenigsten kennt.

Was spricht aus Ihrer Sicht gegen die bestehenden Regelungen? Für welche Gruppe an Besuchern stellen diese eine besondere Hürde dar?
Eine Begrenzung ist zum Infektionsschutz notwendig. Zu kritisieren sind aber die individuellen Ausgestaltungen. Wenn beispielsweise eine vorherige digitale Registrierung per Internet notwendig ist, dann werden damit Personen ausgegrenzt, die diese Dienst nicht nutzen können. Wenn Personen in Schichtdienst arbeiten, dann bekommen diese keinen Zutritt, wenn nur nachmittags ein Zugang möglich ist.

Wir hatten auch ohne die Covid-19-Pandemie schon solche restriktiven Regelungen für Intensivstationen. Immerhin haben zirka zwei Drittel nun die Besuchszeiten für Intensivstationen abgeschafft, aber es gibt immer noch Krankenhäuser, die so wie jetzt, die Besuchsregelungen mit „organisatorischen Abläufen“ begründen. Angehörige sind dann Störfaktoren, die die Abläufe stören. Das ist schon ein sehr verkürztes Verständnis vom Patientenwohl. Für eine Begrenzung auf eine Stunden gibt es keine medizinischen Gründen.

Welche Gruppe von Patienten ist von diesen Regeln besonders betroffen?
Für bestimmte Patientengruppen, zum Beispiel Menschen mit Demenz ist gut belegt, dass die Anwesenheit eines Angehörigen die Überlebenswahrscheinlichkeit erhöht. Anders formuliert: Angehörige sind nicht nur wichtig für das Wohlbefinden, sie tragen auch zu einer schnelleren Genesung bei. Gerade in der ohnehin angespannten Personalsituation im Gesundheitswesen können Angehörige die Betreuung und Pflege unterstützen.

Die meisten Pflegenden sehen das auch so und leiden daher auch unter den Restriktionen, die eine deutliche Mehrbelastung bedeuten. Aber, das zeigen unsere Forschungsergebnisse auch, es gibt auch eine kleine Gruppe an Ärzten und Pflegenden, die die angehörigenfreie Zeit eher positiv sehen, weil sie oft als Last wahrgenommen werden und nicht als wichtigen Beitrag zur Gesundung. Aber das sind die Ausnahmen.

Was bedeutet die Situation, die ja nun schon länger anhält, für die Angehörigen?
Gerade Angehörige die Patienten über mehrere Krankenhäuser begleiten, z.B. vom Akutkrankenhaus in die Rehaklinik, müssen sich immer wieder neu auf die Regelungen der jeweiligen Klinik einlassen. Besonders belastend ist die Situation wenn sich der Patient in einem kritischem Zustand befindet. Immer wieder höre ich von Fällen, in denen um Zutritt gekämpft werden muss, obwohl sich der Zustand des Patienten verschlechtert.

Dass Menschen im Krankenhaus vereinsamt sterben ist nicht akzeptabel, dass dies durch individuelle Regelungen im Krankenhaus verursacht werden, ist ein echter Skandal. So müssen Angehörige, die in Angst um den sterbenden Patienten sind, vor der Tür warten, bis der Oberarzt die Genehmigung erteilt. Eine klare Menschenrechtsverletzung. Wir haben durch die Covid-19-Pandemie leider viele rechtsfreie Räume im Gesundheitswesen, in denen Menschenrechtsverletzungen vorkommen.

Wer ist „schuld“ an diesen strengen Regeln, welche Rolle spielt die Corona-Schutzverordnung?
Man kann schwerlich einzelnen Personen die Schuld geben. Im Krankenhaus gibt es meist gewachsene Strukturen. Machtausübungen zwischen den Berufen und gegenüber Patienten und Angehörigen sind an der Tagesordnung. In diesem Rahmen muss man auch die Besuchsregelungen sehen. Das Krankenhaus kann die Zugangszeiten selbst bestimmen. Lediglich die 3-G Regeln sind nach der aktuellen Verordnung umzusetzen und das ist auch sinnvoll so. Für alle anderen Regelungen gibt es keine medizinische Notwendigkeit.

Es gibt positive Beispiele, in denen eine hohe Flexibilität im Zugang der Besucher deutlich wird. Wenn der Patient aber als Störfaktor gesehen wird, fallen die Restriktionen auch härter aus. Die Ressource An- und Zugehörige wird dann eben vernachlässigt. Argumente, dass mit den Regelungen der Klinikablauf mit Visiten, Therapie und Untersuchungen ungestörter stattfinden kann, sind wohl nur eine Ausrede, um sich keine Gedanken zu machen, wie diese wichtigen Bezugspersonen integriert werden können.

Was müsste passieren, damit sich die Situation bessert?
Die Forderungen werden von den ethischen Fachgesellschaft schon lange beschrieben: Es braucht klar und verbindliche Regelungen. Es muss für die Angehörigen klar werden, wann Ausnahmen greifen und wer darüber entscheidet. Viel zu oft sind Angehörige Bittsteller, anstatt das Krankenhaus hier aktiv auf Personen zugeht und die Ausnahmen deutlich macht.

Wenig Verständnis habe ich auch dafür, wenn Pflegende, die den Patienten und seine Situation am besten kennen und die meiste Zeit mit ihm verbringen, die Verantwortung auf die Ärzte abschieben: „Das muss der Arzt entscheiden“. Wieso? Dafür gibt es keinen sachlichen Grund: Daher empfehlen die ethischen Fachgesellschaften auch eine Beteiligung von allen Berufsgruppen beim Entwickeln der Regeln und der Umsetzung. Wenn nur „medizinische Experten“ Regeln entwickeln, dann spricht das auch schon Bände.

Zur Person

Bernd Reuschenbach ist Professor im Fachbereich Pflege an der Katholischen Stiftungshochschule München. Der 52-jährige Speyerer forscht derzeit zu den Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten an vielen Kliniken auch im Herbst 2021 noch strenge Besuchsregeln.
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