Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Die letzte freie Entscheidung eines Menschen

Erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist Bewegung in das Thema Sterbehilfe gekommen.
Erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist Bewegung in das Thema Sterbehilfe gekommen.

Das Spannungsfeld zwischen „dem Recht auf Selbsttötung“ und „dem Gebot des Beistandes“ ist weit. Nicht immer gibt es fest definierbare Grenzen.

„Zwischen dem Recht zur Selbsttötung und dem Gebot des Beistandes“ – wie Andreas Lob-Hüdepohl seinen Vortrag betitelt hat – gibt es viele Pro und Contra, einerseits und andererseits nicht immer fest definierbare Grenzen. Lob-Hüdepohl, Professor für Theologische Ethik und Mitglied im Deutschen Ethikrat, brachte den rund 90 Besucherinnen und Besuchern in einem sehr lebendig gehaltenen und gut verständlichen Vortrag rechtliche Rahmenbedingungen und Unsicherheiten, vor allem ethische Aspekte des (assistierten) Suizids näher.

„Ich bin froh, dass wir in der Gesellschaft endlich offen über dieses Thema sprechen dürfen, dass der Suizid enttabuisiert wird“, sprach eine Besucherin, Mitarbeiterin in einem Palliativdienst, nach dem Vortrag das aus, was nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 in Politik und Gesellschaft Bewegung gekommen ist. Mit dem Urteil wurde der Straftatbestand geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung (§ 217, StGB) gekippt, da er mit dem Recht auf Selbstbestimmung nicht vereinbar ist.

Entscheidung respektieren

Es gelte, auch die letzte ernsthafte und freiverantwortliche Entscheidung eines Menschen, den – unter Umständen auch assistierten – Suizid zu respektieren, unabhängig von Gründen, die zu dieser Entscheidung geführt haben, sagte Lob-Hüdepohl. Er halte jedoch ein „legislatives Schutzkonzept“ für erforderlich, um sicherzustellen, dass eine solche Entscheidung nur freiverantwortlich erfolgt – ohne gesellschaftlichen oder emotionalen Druck des persönlichen Umfeldes. Sterbewünsche seien sehr persönlich, nicht immer krankheitsassoziiert. Der Wunsch zu sterben habe oft nicht die Krankheit selbst als Ursache. Schmerzen, Isolation und weil man eben „unter den obwaltenden Umständen nicht mehr leben kann“ oder „die Situation einer Pflege als unmöglich wahrgenommen wird“ können Auslöser sein.

Was geschieht, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, eine freiverantwortliche Entscheidung zu treffen oder wenn die erforderliche „Eigenhändigkeit“ oder „Tatherrschaft“ nicht mehr möglich sind? Lob-Hüdepohl nannte fortschreitende dementielle Erkrankung oder Bewegungseinschränkung als Beispiele. Hier gebe es die Gefahr eines vorzeitigen Suizids. Über die Möglichkeit von Vorausverfügungen ist man auch im Ethikrat unterschiedlicher Meinung, da der Mensch ja in der Situation nicht freiverantwortlich entscheiden könne.

Keine Ersatzentscheidung

Die Frage einer Zuhörerin zielte auf die Selbstbestimmung von geistig behinderten Menschen. „Nicht jede Form der geistigen Behinderung verhindert eine freiverantwortliche Entscheidung“, betonte Lob-Hüdepohl. Wenn diese nicht möglich sei, könne es keine Ersatzentscheidung durch Betreuer oder Gerichte geben. „Wir werden uns künftig nicht nur mit Suizidwünschen, sondern auch mit Suiziden abfinden müssen“, resümierte der Sozialethiker. „Wir haben uns auch an die Folgen von Behandlungsabbrüchen gewöhnt.“ Er selbst habe ein moralisch-ethisches Verständnis für die Lebensleistung der Menschen, die nach lange ertragener Krankheit nicht mehr können. Eine Besucherin wies aus eigenem Erleben auf die Belastung der Familie hin, wenn ein Mensch Hilfe zur Selbsttötung im Ausland in Anspruch nehmen muss.

Lob-Hüdepohl warnte jedoch auch vor Verharmlosung oder gar Heroisierung suizidaler Freiheitsentscheidungen. „Wir sollten nicht die Hände in den Schoß legen und den Menschen sich selbst überlassen.“ Er plädierte für konkrete Angebote und Möglichkeiten, damit die Menschen sich aufgehoben wissen. „Wir sollten alles daran setzen, dass Menschen nicht in die Situation kommen, bei allem Respekt und Anteilnahme, die wir den Menschen schuldig sind. Wir müssen, können und dürfen nicht das Leben der anderen leben wollen“, sagte Lob-Hüdepohl, aber „wir können das Leben der anderen lebbar halten und Sichtachsen auf ein Leben offen halten.“ Dies könne – ohne zu bevormunden – durch Taten und Worte, medizinisch-pflegerische Palliation, psychosoziale und spirituelle Begleitung geschehen. Die Besucher hatten am Freitagabend auch die Gelegenheit, sich vor Ort bei den entsprechenden Diensten über Möglichkeiten einer Unterstützung und Versorgung zu informieren.

Info

Stellungnahme des Ethikrates unter www.ethikrat.org/publikationen

Andreas Lob-Hüdepohl
Andreas Lob-Hüdepohl
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