Südpfalz
Ampel-Abgeordnete weiter für Impfpflicht für Pflegekräfte
Der Stichtag rückt näher: Ab dem 15. März greift – zumindest in der Theorie – die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Diese besagt, dass Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs künftig nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Damit sollen Risikogruppen, die zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Praxen, Entbindungseinrichtungen und Reha-Kliniken gepflegt, behandelt oder betreut werden, gezielt geschützt werden.
Doch eben diese Impfpflicht sorgt zum Beispiel die Leitungen von Pflegeheimen im Kreis. Bei einer Umfrage zeigte sich, dass in fast allen Einrichtungen Pflegekräfte arbeiten, die ungeimpft sind und daran nichts ändern wollen. Geschätzt könnten das im gesamten Kreis zwischen 100 und 200 Kräfte sei. Entsprechend sorgen sich Leitungen, dass diese Arbeitskräfte wegfallen könnten – und das in einer Branche, die sowieso von Fachkräftemangel gebeutelt ist. Gleichzeitig signalisieren bundesweit Gesundheitsämter, dass sie mit einer Prüfung dieser Impfpflicht sowieso nicht nachkommen werden.
Die RHEINPFALZ hat sich deshalb bei den Bundestagsabgeordneten aus der Südpfalz umgehört, wie sie jetzt zu dieser Impfpflicht stehen und ob sie glauben, dass diese fristgerecht umgesetzt werden kann.
Man habe eine besondere Verantwortung für Menschen, die in Einrichtungen lebten, schreibt der Bundestagsabgeordnete Thomas Hitschler (SPD). Es gehe darum, ältere, vorerkrankte und pflegebedürftige Menschen, die ein besonders hohes Infektionsrisiko und ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. „Dabei kommt es nach wie vor auf jede Impfung an, damit wir die Impfquoten und damit den Infektionsschutz noch weiter verbessern.“ Deshalb gebe es bald die Regelungen für die Pflegeberufe. „Für die Umsetzung werden wir jetzt alle Verfahrensfragen klären und dabei auch die Sicherung der pflegerischen Versorgung im Blick haben.“
„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat auch meine Unterstützung“, schreibt der Bundestagsabgeordnete Tobias Lindner (Grüne). So sollten besonders verletzliche Menschen geschützt werden. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in diesen Berufen sei besonders wichtig. Er halte auch die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach wie vor für praktikabel: Impfangebote gebe es derzeit in Hülle und Fülle. „Personen, die sich trotz guter Gründe nicht impfen lassen und so besonders vulnerable Menschen gefährden, müssen ab Mitte März mit entsprechenden Konsequenzen rechnen“, schreibt Lindner. „Warum man hiervon nun Abstriche machen sollte, erschließt sich mir nicht. Schließlich verlangt die Bekämpfung der Pandemie uns allen etwas ab, und die große Mehrheit der Bevölkerung unterstützt dies, indem sie sich impfen lässt.“
Man müsse das Schutzniveau für die Pflegebedürftigen und für die Menschen, die mit ihnen arbeiten, besonders hoch halten, sagt der Bundestagsabgeordnete Mario Brandenburg (FDP). „Aus diesem Grund habe ich im Dezember schweren Herzens und trotz anhaltender Bedenken für eine Impfpflicht in Pflegeberufen gestimmt.“ Er nehme die Bedenken einiger weniger Pflegekräfte gegenüber der zugelassenen mRNA-Impfstoffe zur Kenntnis und hoffe, dass sich durch die Empfehlung des Proteinimpfstoffs Novavax die Impfquote unter den Pflegenden noch einmal erhöhen wird.
Bei der konkreten Umsetzung der Impfpflicht bestünden derzeit Unklarheiten. Das sehe er vor allem mit Blick auf die stark ausgelasteten Gesundheitsämter mit Sorge. „Diese Unklarheiten müssen spätestens zum Start der Impfpflicht Mitte März geklärt sein. Für Pflegende, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Gesundheitsämter braucht es verlässliche und funktionierende Strukturen.“
Vertreter aus der Pflege hätten sich in den vergangenen Tagen bei ihm gemeldet, schreibt der Bundestagsabgeordnete Thomas Gebhart (CDU). „Es wurde unter anderem bemängelt, dass nicht klar sei, wie die Vorgaben umzusetzen seien.“ Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft habe gerade öffentlich gemahnt, dass wesentliche Fragen der weiteren Umsetzung noch ungeklärt seien. Gebhart: „Ich hätte es für richtig gefunden, wenn die Entscheidung über eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht losgelöst von der Entscheidung, ob es eine allgemeine Impfpflicht geben soll oder nicht, getroffen worden wäre.“
Bereits im Dezember 2021 hätten sich 28 Betroffene an ihn gewandet, schreibt der Bundestagsabgeordnete Bernd Schattner (AfD). Sollte für das ungeimpfte Personal tatsächlich ein Betretungsverbot in den Einrichtungen geben, „dürfte es schwer werden, die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten“. Eine Impfpflicht für Pflegekräfte lehnt er ab, „zumindest so lange keine Totimpfstoffe verfügbar sind“. Grundsätzlich hinterfragt Schattner, ob eine Impfung bei eigener Erkrankung vor einer Übertragung des Virus schütze. Deshalb plädiert er für die konsequente Umsetzung einer 1-G-Regel, also eine Testpflicht für alle.
Schattner bereitet eigener Aussage zufolge einen Antrag an den Kreistag vor. „Der Landrat möge aufgefordert werden, die Gesundheitsämter anzuweisen, von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch zu machen und Betretungsverbote zunächst nicht auszusprechen.“