Südpfalz / Karlsruhe
Ab Juni für 9 Euro Bahn fahren
Für nur 9 Euro pro Monat können dann im Juni, Juli und August bundesweit alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn und alle Busse und Bahnen der Nahverkehrsverbünde mit dieser, einen Fahrkarte genutzt werden. Nicht gültig ist das Ticket in den Fernzügen der Deutschen Bahn wie beispielsweise ICE, EC und IC und auch in Fernbussen und bei Flixbus gelten die Tickets nicht. Für Menschen, die den öffentlichen Nahverkehr schon jetzt nutzen und bereits Monats- und Jahreskarten haben, gibt es zudem einige Dinge zu beachten.
Ab wann und wo es die 9 Euro-Karten gibt
Verkaufsstart soll der 22. beziehungsweise 23. Mai sein, nach den Beschlüssen in Bundestag und Bundesrat. Gekauft werden kann das Ticket in Kundenzentren der Bahn und der Verkehrsverbünde sowie an den meisten Fahrkartenautomaten. Online geht es beispielsweise auch über den Webshop des KVV unter www.kvv-shop.de oder des VRN unter www.vrn.de. Auch über die RegioMove-App und die myVRN-App kann das Ticket ab dem 1. Juni für den jeweiligen Monat erworben werden. Da es sich um ein bundesweites Ticket handelt, kann es, muss aber nicht zwingend im Bereich des KVV oder VRN gekauft werden. Zeigt ein Automat eventuell einen anderen Preis als 9 Euro für die Fahrkarte an, sollte der Kaufvorgang übrigens abgebrochen werden.
Die Karte gilt für den jeweiligen Kalendermonat, beginnend am ersten und endend am letzten Tag dieses Monats. Wer also beispielsweise am 25. Juni eine 9-Euro-Karte für diesen Monat kauft, kann sie folglich auch nur bis Ende Juni nutzen. Wer Ende Juni eine Karte für Juli oder August kaufen will, sollte sich deshalb unbedingt vergewissern, dass der betreffende Monat angezeigt wird. Kinder ab 6 Jahren brauchen eigene Tickets. Die Karten sind zudem nicht übertragbar und gelten auch nicht in der 1. Klasse.
Wer eine Monats- oder Jahreskarte des Karlsruher Verkehrsverbunds besitzt und monatlich per Abbuchung bezahlt, muss gar nichts tun. Der Abbuchungsbetrag wird automatisch auf 9 Euro pro Monat reduziert. Anders sieht es für Kunden aus, die ihre Karte bereits bar bezahlt haben, denn hier fehlen den Verkehrsunternehmen die nötigen Bankverbindungen. Barzahler müssen deshalb selbst aktiv werden und in den Kundenzentren oder auf der Internetseite des KVV einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Dieser Antrag muss nicht sofort, aber spätestens bis zum 15. September eingereicht werden. Man kann sich also einige Tage Zeit lassen. Etwas komplizierter ist es für Studikartenbesitzer und – besitzerinnen. Diese Karten gelten nicht als 9-Euro-Karten. Das bedeutet, dass man den anteiligen Betrag für die drei Sommermonate nur dann erstattet bekommt, wenn im Gegenzug ein 9-Euro-Ticket gekauft wird. Bei Karten, die per Barkauf erworben wurden, ist das Kundenzentrum in der Durlacher Allee zuständig, bei online gekauften Karten muss der Erstattungsantrag ebenfalls online gestellt werden.
Studenten sollten sich gut informieren
Für die Inhaber von Zeitkarten des VRN wie unter anderem dem Rhein-Neckar-Ticket, dem MAXX_Ticket oder dem Job-Ticket wird der monatliche Fahrpreis auf 9 Euro reduziert oder die Differenz zu bereits abgebuchten höheren Beträgen nachträglich erstattet. Es wird kein neues Ticket benötigt, stattdessen kann man mit der VRN-Zeitkarte deutschlandweit fahren. Beim Semester-Ticket wird der Preis für noch zu erwerbende Tickets für die drei Monate des Aktionszeitraums auf 9 Euro festgesetzt, wie der VRN informiert.
Bei bereits gekauften Semester-Tickets für das Sommersemester 2022 wird der Preis anteilig erstattet. Dasselbe gilt für Anschluss-Semester-Tickets. Der von den Studenten zu zahlende Grundbeitrag wird für den Aktionszeitraum ausgesetzt.
Information
Weitere Infos, speziell für die Bereiche des KVV und VRN, gibt es unter www.kvv.de und www.vrn.de. Die Bahn und andere Verkehrsverbünde haben ähnliche Seiten eingerichtet.