Wörth RHEINPFALZ Plus Artikel 2. Rheinbrücke: „Kein seriöser Zeithorizont möglich“

Es war einmal.
Es war einmal.

Bis Jahresende will die badische Seite die Trasse für die Querspange zur B 36 gefunden haben. Rheinland-Pfalz sucht unterdessen nach Baugrund für einen Pfeiler.

Seit Ende 2019 steht fest, dass die 2. Rheinbrücke Wörth/Karlsruhe gebaut werden darf. Zwei Hürden sind nach den Urteilen der Oberverwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg aber noch zu überwinden.

Der Streckenverlauf der 2. Rheinbrücke – allerdings ohne die Anbindung an die B 36 im Westen. Die muss noch gefunden werden.
Der Streckenverlauf der 2. Rheinbrücke – allerdings ohne die Anbindung an die B 36 im Westen. Die muss noch gefunden werden.

Zum einen müssen die bisherigen Planungen ergänzt werden, falls die Brücke einen Pfeiler haben soll. Die bisherigen Untersuchungen und Pläne decken nämlich nur den Bau einer freitragenden Brücke ab, so das Urteil. Vor diesem Hintergrund hat der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) eine Planungsstudie in Auftrag gegeben. Sie beschäftigt sich nicht nur mit möglichen Brückenvarianten hinsichtlich der Konstruktion und der Pfeilerstellung. Neu hinzu gekommen ist auch der von vielen Bürgern geforderte Rad- und Fußweg. Bei beidem – Pfeiler und Weg – müssen auch die Auswirkungen auf den Naturhaushalt untersucht werden.

Konzept gerade erst ausgeschrieben

Gerade erst ausgeschrieben werde das für die weiteren Planungen erforderliche Baugrunderkundungskonzept, so der LBM auf Anfrage der RHEINPFALZ. Sowohl die Planungsstudie als auch die Baugrunderkundung dienen als Grundlage für den Bauwerksentwurf, der dann im nächsten Schritt ausgeschrieben werden solle.

Welche Variante den Untersuchungen zu Folge die beste ist und zur „Vorzugsvariante“ wird, das legen dann Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gemeinsam fest – in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Danach werden die Entwurfsunterlagen erstellt. Die Entwürfe werden dann den Planfeststellungsbehörden beider Bundesländer vorgelegt, die über die weiteren Verfahrensschritte zur Erlangung des Baurechtes entscheiden.

Wie lange das dauert? Die Antwort der Planungsbehörde im Wortlaut: „Aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfes zwischen den Ländern und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und den anschließenden Entscheidungen der Planfeststellungsbehörden ist die Festlegung eines seriösen Zeithorizontes derzeit nicht möglich.“ Kurz gefasst: Keiner weiß es.

Klagen gegen Querspange vorbehalten

Immerhin steht ungefähr fest, wann der nächste Schritt in Richtung B-36-Anbindung gemacht wird. Die zügige Weiterplanung dieser Querspange ist eine Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss zur 2. Rheinbrücke und eine Forderung der Kläger gegen die Brücke. Diese Kläger sind die Stadt Karlsruhe und die Umweltorganisation BUND. Sie haben zwar einen Kompromiss-Vorschlag des Verwaltungsgerichts Koblenz zur Brücke akzeptiert, sich aber eine weitere Klagen gegen die B-36-Anbindung vorbehalten.

Die geplante Querspange verbindet die 2. Rheinbrücke beim Karlruher Stadtteil Neureut mit der zwischen Karlsruhe und Mannheim verlaufenden Bundesstraße. Damit soll verhindert werden, dass der gesamte Verkehr auf der Ost-West-Verbindung über den Rhein auf einer einzigen Trasse abgewickelt wird: auf der eh schon überlasteten Karlsruher Stadtumfahrung und Verbindung zur Südpfalz, der Südtangente.

Im Juli soll nun der Projektbegleitkreis zur Querspangen-Planung ein drittes Mal tagen, so das Regierungspräsidium Karlsruhe. Der Kreis hat sich bisher im November 2019 und im Juli 2021 getroffen. Vertreten sind Behörden, Umweltschützer und Bürgervereine, die Sitzungen sind nicht öffentlich. Im Herbst will das Regierungspräsidium eine Vorzugsvariante der B-36-Anbindung öffentlich vorstellen.

x