Laumersheim
Warum es mit dem Hochwasserschutz alleine nicht getan ist
Auch wenn der Fokus der Verwaltung nach dem Starkregen im Juni auf dem Hochwasserschutz liegt, ist zu wenig Wasser in den Gewässern ebenfalls immer häufiger ein Problem. Diskutiert wurde zuletzt über das marode Verteilerbauwerk im Eckbach an der Weidenmühle in Laumersheim. Auf Nachfrage sagt Verbandsbürgermeister Frank Rüttger (CDU), dass das Wehr nur deshalb leicht geöffnet und undicht in Richtung Altbach sei, weil es abgenutzt sei. Der Gerolsheimer Ortsbürgermeister Erich Weyer (FWG) sieht das anders. Bei Unwettern komme zu viel, übers Jahr gesehen zu wenig Wasser vom Eckbach über den Altbach in Gerolsheim an, meint er. Es sei in den 15 Jahren seiner Amtszeit immer wieder von der Wasserregulierung geredet worden.
Weyer will nicht, dass es heißt, die Gerolsheimer nähmen den Dirmsteinern das Wasser weg. Denn in der Dorfchronik findet sich ein Schriftstück von 1709, in dem Gerolsheim auf ewig Wasserrechte zugesagt wurden – und zwar so viel, wie durch drei im Dreieck angeordnete Löcher im Schussbett des Wehrs vom Eck- in den Altbach fließt. Über vier Monate im Jahr wurde die Absperrung zusätzlich wöchentlich für 24 Stunden ganz hochgezogen. „Solange wir das Recht auf das Wasser haben, wollen wir es auch nutzen“, sagt Weyer mit Verweis auf die Kleinstlebewesen, die im Altbach lebten. Sollte der Hahn in Richtung Altbach zugedreht werden, will Weyer das nicht einfach hinnehmen. „Wenn wir sonst kein Wasser bekommen, nehmen wir auch das Hochwasser nicht.“
Jede Tat hat Folgewirkungen
„Das Hochwasser sucht sich seinen Weg“, sagt Rüttger dazu. Es sei fraglich, inwieweit die alten Wasserrechte noch gültig seien. Entscheiden müsse das die Obere Wasserbehörde in Absprache mit der Naturschutzbehörde. Der VG-Chef gibt zu bedenken: Verändere man die Gegebenheiten an einer Stelle, änderten sie sich auch an anderer. „Die Folgewirkungen müssen mitbedacht werden.“ Ein flexibles System, das auf Niedrig- und Hochwasser reagieren könnte, sei wasserrechtlich schwer zu genehmigen. Der Chef des Gewässerzweckverbands Isenach-Eckbach, Hans Peter Theiß, ergänzt: „So etwas muss auch personell bedient werden und ist schadensrechtlich nicht ganz ohne.“ Zudem informierte der VG-Chef, dass es weder in der Verbandsgemeinde Leiningerland noch beim Gewässerzweckverband ein Bestandsverzeichnis gebe, in dem die Bauwerke, für die die Verwaltung verantwortlich ist, hinterlegt seien. Die Verbandsgemeinde wisse also schlicht nicht, wie es in dem Bereich aussehe.
Mit der Prüfung des Bauwerks an der Weidenmühle habe die VG bereits ein Planungsbüro beauftragt, sagt Rüttger. Sofortige Besserung sollen ein optimierter Treibgutrechen und ein abdichtendes Vlies an der unterspülten Mauer bringen. Doch auch dafür sind laut Rüttger wieder Absprachen mit der Naturschutzbehörde nötig. Wegen naturschutz- sowie wasserrechtlicher Fragen sei es keine Option, den Zufluss zum Altbach einfach abzudrehen.
