Leiningerland
Hochwasserschutz lange aufgeschoben
Schon seit dem Jahr 2008 werden Frank Rüttger zufolge zunehmende Extremwetterereignisse auf VG-Ebene diskutiert. Durch die Hanglage in die Rheinebene ist besonders der Osten der VG stärker gefährdet. Ein Planungsbüro erstellt Kartenmaterial, aus dem hervorgeht, wie hoch sich das Wasser in verschiedenen Regenszenarien in den Ortslagen abschlägt. Die Ergebnisse werden mit Topografiekarten des Landes verknüpft. Die gebündelten Daten liegen der Verwaltung laut Rüttger seit November 2013 vor – und machen deutlich, dass es Probleme gibt.
„Das Ergebnis dieser Untersuchung hätte in die Gremien der VG eingespeist werden müssen, und man hätte aus den Erkenntnissen Schlussfolgerungen ziehen müssen“, kritisiert Rüttger, der seinen Vorgängern Untätigkeit vorwirft. Er ist seit 2018 im Amt und sagt: „Für die Vergangenheit kann ich nichts.“ Weder der VG-Rat noch ein Ausschuss habe sich mit der Untersuchung befasst. „Wir fangen jetzt beim Urknall an.“ Er habe nun veranlasst, die alten Erkenntnisse erstmals im Bauausschuss vorzustellen, auch wenn die Datensätze nach mehr als acht Jahren aktualisiert werden müssten. „Das Risikopotenzial, das man heute für so eine Beurteilung zugrunde legt, hat noch mal zugenommen.“
Die Rolle der Ortsgemeinde
Die Verbandsgemeinde (VG) ist seit 1972 verantwortlich für die Unterhaltung von Gewässern Dritter Ordnung, das sind im Leiningerland Eisbach, Isenach und Eckbach mit den angrenzenden Grabensystemen. Einen Teil der eigenen Zuständigkeiten hat die VG an den Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach abgegeben. Der Verband kümmert sich um die Gewässerunterhaltung samt Uferrandstreifen und hat die überregionale Hochwasservorsorge im Blick.
Es sei nicht zielführend, dass jeder beim Hochwasserschutz auf den anderen zeige, sagt der Verwaltungschef. „Dem Bürger, dem die Brühe im Keller steht, ist es egal, wer schuld ist. Der sagt, das kann nicht sein.“ Die Lösung des Problems könne nur gemeinsam mit den Gemeinden gefunden werden, es brauche Koordination. „Dennoch verkennen die Ortsgemeinden an der einen oder anderen Stelle deutlich die eigene Zuständigkeit“, betont Rüttger. Wenn das überschüssige Wasser nicht aus den Gewässern komme, sei es nicht Sache der VG. Für den Hochwasserschutz in der Ortslage seien die Gemeinden selbst verantwortlich – das gelte auch für sogenanntes Außengebietswasser, also Regen, der außerhalb niedergeht und dann in den Ort einströmt.
Vorsorge in den Gemeinden
Die Ortsgemeinden sollen deshalb unter Beteiligung der Bürger Hochwasservorsorgekonzepte erstellen, indem Überschwemmungsbereiche festgestellt und – begleitet von einem Planungsbüro – Verbesserungsvorschläge gemacht werden. Obwohl das Land ein solches Konzept mit bis zu 90 Prozent fördert, seien viele Ortsgemeinden die Aufgabe noch nicht angegangen, kritisiert Rüttger. Deshalb wisse die VG auch nicht, wie die Situation in den Ortslagen aussieht. Vorsorgekonzepte aus den Gemeinden seien aber Voraussetzung für etwaige Förderanträge, zum Beispiel für Bauvorhaben.
Nur in Dirmstein und Kleinkarlbach liegen bereits Konzepte vor. Kirchheim, Bissersheim, Gerolsheim, Obersülzen sowie Quirnheim, Großkarlbach und Laumersheim stehen nach Rüttgers Aussagen „in den Startlöchern“. Bis die lokalen Daten vorliegen, werde es vermutlich ein gutes Jahr dauern. Um später schneller ein Gesamtkonzept auf den Weg zu bringen, hofft der Verbandsbürgermeister darauf, dass ein und dasselbe Büro die Vorsorgekonzepte aller Ortsgemeinden erstellt, damit am Ende die Daten in einer Hand liegen.
Widersprüchliche Interessen
Bis sich spürbar etwas tut, werden nach Schätzungen des Verbandsbürgermeisters allerdings noch Jahre ins Land gehen. „Wir sind nicht in einem laufenden Verfahren, wir fangen gerade an“, erklärt Rüttger. Genehmigungsverfahren dauern demnach acht bis zehn Jahre, weil erst ein Konsens mit Naturschutz, Landwirtschaft, Ortsgemeinden und Grundstücksbesitzern gefunden werden muss. Auch eventuelle Klagen kosten Zeit. Gewässerpflege, Hochwasservorsorge und Naturschutz stünden zudem teilweise im Widerspruch. Werden beispielsweise die Ufer häufig freigeschnitten, landet weniger Treibgut im Wasser, das für einen Stau sorgen könnte. Doch zum Wohl der Tiere darf der Gewässerzweckverband von März bis Oktober nicht in die Natur am Bach eingreifen. Man lege den Fokus deshalb auf besonders störungsanfällige Stellen, erklärt Rüttger. Kleinere Verbesserungen will er aber bis ins kommende Jahr angehen, etwa die Bauwerke „mit vertretbaren Finanzmitteln auf Stand bringen“. Priorität hätten zunächst die aktuellen Daten sowie die Probleme in Großkarlbach und Kirchheim.
Frage der Wirtschaftlichkeit
„Grundsätzlich sind wir als VG nicht verpflichtet, den absoluten Schutz zu bieten, das würde auch gar nicht gehen“, schränkt Rüttger ein. „So hart es klingt, Schadenspotenzial am Privateigentum muss in Relation gesetzt werden zu den Baukosten.“ Gewisse Schäden seien hinzunehmen, unwirtschaftliche Projekte dürften gar nicht umgesetzt werden – und seien ohne Förderungen sowieso nicht zu finanzieren. Nach der heutigen Rechtslage müsse jeder sein Eigentum selbst schützen, sagt auch der Chef des Gewässerzweckverbands Isenach-Eckbach, Hans Peter Theiß. Wer im Überschwemmungsgebiet baue oder als Landwirt anpflanze, müsse ein gewisses Risiko in Kauf nehmen.
Ende September gab es Theiß zufolge Gesprächsrunden mit Ortsbürgermeistern, Vertretern der von Hochwasser betroffenen Verbandsgemeinden sowie der Landwirtschaft, um das Wasserwirtschaftliche Gesamtkonzept von 2003 fortzuschreiben und den Blick auf das überregionale Gewässersystem zu richten. „Die Situation muss sich verbessern“, sagt Rüttger. Man werde am Ende sehen, was gelingt.
