Kaiserslautern
Zwischen Kot und Geschrei: Ist ein Ende des Krähenproblems in Sicht?
In den Kronen der Platanen, gut zehn Meter über dem Asphalt am St.-Marien-Platz, ist es in diesen Tagen erstaunlich ruhig. Kein Gekrächze, das einen in den frühen Morgenstunden aus dem Schlaf reißt. Keine schleimigen Ausscheidungen, die vom Himmel fallen. Auf Straßen, Autos, Hauswände. Die Saatkrähen haben Sommerpause – und die Bewohner hier, im Zentrum Kaiserslauterns, ihren Frieden. Na ja, für ein paar Monate wenigstens. Wenn die schwarzgefiederten Tiere ab Frühjahr wieder brüten, wenn sie ihre Jungen bis Juni in den Nestern füttern, unaufhörlich schreien und aus den Lüften koten, beginnt der Ärger unter den Bäumen am St.-Marien-Platz aufs Neue. Dann werden die Nächte kürzer. Dann häufen sich die Klagen über Lackschäden auf der Motorhaube. Doch das wissen sie, in den betroffenen Straßen. Geht ja seit Jahren so. „Immer wieder“, antwortet die Stadt auf RHEINPFALZ-Anfrage, gab es in der Vergangenheit „vereinzelte Beschwerden von Anwohnern“. Sie handelten von heiserem Lärm. Von schwer zu beseitigendem Dreck. Vom Gefühl des Unwohlseins.
Das „nervige Problem“ mit der Saatkrähe, so nannte es mal ein Lautrer Bürger. Um es halbwegs zu lösen, um Herr der unangenehmen Sache zu werden, hat das Landesamt für Umwelt im Juni einen „Handlungsleitfaden“ herausgebracht. Den ersten seiner Art in Rheinland-Pfalz, ein 40-seitiges Dokument der Hoffnung für Landwirte und Menschen in der Stadt – beauftragt worden war es vom zuständigen Umweltministerium in Mainz (MKUEM). Rheinhessen, die Süd- und Vorderpfalz, Zweibrücken. Mehrere Fälle hatten massiven Druck aufgebaut, der die Politik zum Handeln zwang.
Krähe steht seit 1979 unter strengem Artenschutz
Auf Seite acht des Papiers schreibt die Behörde von den Zielen, die sie mit ihrem Dossier verfolgt. Vom „besiedelten Bereich“ neben einer Krähenkolonie, der „durch die Rufe und Verschmutzung durch Kot“ Schaden nimmt. Mit „vorbeugenden Maßnahmen“ wolle man Ärger künftig vermeiden, heißt es. Und außerdem, so das Landesamt weiter, könnten existierende Konflikte auf Basis der „fachlichen Grundlage“ abgeschafft werden. Es ist also gewissermaßen auch ein Ehrenwort, das die Regierung ihren ohnmächtigen Bürgern im Kampf mit der Saatkrähe mit auf den Weg gibt. Eine Versicherung. So zumindest sehen sie das im Lautrer Rathaus: „Wir versprechen uns vom neuen Leitfaden Hilfestellung für Entscheidungen“, betont die Pressestelle auf Nachfrage. 40 Seiten, die die Zuversicht nähren – da die Verwaltung selbst, mit wenigen Ausnahmen, schlichtweg machtlos ist. Ein engmaschiges Korsett an EU-Richtlinien und Bundesgesetzen stellt die Vögel seit 1979 unter strengen Artenschutz. Man darf sie nicht jagen oder töten, ihre Nester nicht vernichten, ja, sie während der Brut und Aufzucht nicht einmal stören. Die Saatkrähe, sie gilt (fast) als unantastbar – in den Straßen der Stadt mehr noch als auf dem Land.
Nur, kann der frisch erschienene Leitfaden dort, wo sich die Leute massiv über die Tiere empören, wirklich auf absehbare Zeit das besiegeln, worauf sie seit Jahren pochen: das Aus der Krähe?
Nein, kann er nicht. Und das Land versucht auch gar nicht erst, etwas anderes zu behaupten. Wer sich die Mühe macht, das Dokument durchzulesen, stellt fest: Auf den 40 Seiten schlägt das Landesamt nicht einmal vor, in Städten progressiv gegen die Krähenpopulation vorzugehen. Abfalldeponien als Nahrungsquelle sollen zugedeckt, in „sensiblen Gebieten“ um Schulen, Kliniken oder Altenheime keine Bäume mehr gepflanzt werden, führt der Katalog der Behörde als Beispiele auf. Neu sind solche Bestrebungen dabei nicht. Von einem harten Durchgreifen, einem Abschuss oder einer beharrlichen Vergrämung also, ist da keine Rede – außer auf Antrag in Ausnahmefällen. Dort, wo der Kot mit seinen Keimen zur breiten Gefahr für Kinder oder Kranke werden kann. Normale Wohngebiete, in denen Krähen nisten, fallen nicht darunter. An der Situation dort ändert der Handlungsleitfaden also erst einmal gar nichts. Schneller geschossen werden darf in Zukunft höchstens in der Landwirtschaft.
„Die Saatkrähe ist und bleibt geschützt“, antwortet ein Sprecher des Umweltministeriums auf RHEINPFALZ-Anfrage – und betont den rückläufigen Bestand in einigen Regionen. Man müsse sich an geltendes Recht halten, versuchen, die Tiere einfach „wieder vermehrt in die freie Landschaft“ zu lotsen, auf die Felder. Erst dann könne man über präventive Aktionen innerorts nachdenken, schreibt das Ministerium. Jeder falsche Versuch einer Vergrämung provoziere nur „weitere Aufsplitterungen der Kolonien“. Neue, viel gravierendere Probleme.
Jetzt nisten sie auch noch in der Königstraße
Und so bleibt der Stadt Kaiserslautern heute gar keine andere Möglichkeit, als der Entwicklungen zu harren, darauf zu hoffen, dass sich die Unannehmlichkeiten irgendwie von selbst auflösen. Auf kurze Sicht lassen sich den Menschen am St.-Marien-Platz damit kaum Worte des Optimismus ausrichten – eher im Gegenteil. Gewachsen sei die Population zwar nicht, erklärt die Verwaltung. Nur brüten und nisten die Krähen nicht mehr bloß an der Marienkirche und in der Richard-Wagner-Straße, heißt es: Nach Angaben der Stadt hat sich 2024 ein Teil der Kolonie abgespalten, sich dann an der Kreuzung Königstraße/Fackelwoogstraße niedergelassen, direkt am Parkhaus der Mall. Das „Monitoring seltener Brutvögel“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA) ergab dieses Jahr rund 100 intakte Nester – an jetzt vier, nicht mehr drei Standorten, so die Pressestelle.
Wo Saatkrähen in den Lüften ihre Kreise ziehen, wo ihre Schreie in der Morgendämmerung die Stille zerreißen, da erzählen Anwohner in der Regel so einige Geschichten über ihr Leben mit den Vögeln. Episoden des Ekels sind das, des Frusts, der Resignation. Im vergangenen Sommer hatte das von Katrin Eder (Grüne) geführte Umweltministerium betont, man müsse so langsam mal „lernen, mit der Saatkrähe zu leben“. Heute schreibt es: Die Politik suche ja nach „Lösungen für eine konfliktärmere“ Koexistenz, einer Verdrängung der Kolonien von der Stadt aufs Land – nur sei das „ein Prozess, der nicht von heute auf morgen geht“.
Der Satz vom Juni 2023, der vielerorts für Aufruhr sorgte, der gelte übrigens noch heute, teilt das Ministerium mit. Auch nach der Veröffentlichung des Handlungsleitfadens.