Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Welche Grenzwerte für Autofahrer bei Alkohol- und Drogenkonsum gelten

Dieser Test zeigt an, dass keine Drogen genommen wurden.
Dieser Test zeigt an, dass keine Drogen genommen wurden.

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) unterscheidet bezüglich Alkohol- und Drogenkonsum zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. Hierfür wurden vom Gesetzgeber unterschiedliche Grenzwerte festgelegt.

Die Null-Promille-Grenze gilt für Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis zum 21. Geburtstag. Halten sich Fahranfänger nicht an dieses strikte Alkoholverbot, droht ihnen eine Verlängerung der Probezeit und eine verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Ordnungswidrig handeln Fahrer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut, die keine Auffälligkeiten wie das Fahren von Schlangenlinien oder das Beachten von Geschwindigkeitsangaben zeigen. Sie müssen mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte im Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Wer sich mit 0,3 bis 1,09 Promille hinters Steuer setzt und dazu alkoholtypische Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht, begeht eine Straftat. Dies ist auch der Fall, wenn der Fahrer mindestens 1,1 Promille hat. Geahndet wird dies mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie dem zeitweiligen Entzug der Fahrerlaubnis.

Anders als bei Alkohol gibt es keine Grenzwerte für Fahrer, die Drogen eingenommen haben. Auch hier wird zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat unterschieden.

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