Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Polizeikontrolle am Gelterswoog: „Ich habe doch Familie“

 Maximilian Flederer (links) und Tim Wolterhoff sind beide Polizeikommissare in der Polizeiinspektion 2 und kontrollieren gerade
Maximilian Flederer (links) und Tim Wolterhoff sind beide Polizeikommissare in der Polizeiinspektion 2 und kontrollieren gerade einen Autofahrer auf Alkohol und Drogen.

Entscheidend ist nicht die Nase und auch nicht, ob ein Stern oder ein Blitz auf der Motorhaube glänzt. Ob Autofahrer bei der Kontrolle am Donnerstagvormittag auf den Gelterswoog-Parkplatz gelotst werden, hängt von anderen Faktoren ab.

„Das kann ich mir vom Beruf her gar nicht erlauben.“ Diesen Satz hört Polizeikommissar Tim Wolterhoff oft, wenn er von einem Fahrer wissen will, ob und wann er zuletzt Alkohol oder Drogen konsumiert hat. An zweiter Stelle dieser Rangliste folgt: „Ich habe doch Familie.“ Der Leiter der Kontrollstelle an der B270 weiß, dass es dann mit dem Wahrheitsgehalt oft nicht weit her ist. Erst recht, wenn eine Urinprobe erfolgen soll und wie aus der Pistole geschossen kommt: „Das geht nicht. Ich war gerade auf der Toilette.“

Sechs Kollegen und ein Praktikant sind mit Wolterhoff für diese Sonderkontrolle eingeteilt. Sie findet im Rahmen der landesweiten Kontrollwoche in Sachen Alkohol und Drogen vom 23. bis 27. August statt. Dass sie überhaupt durchgeführt wird, geht auf eine deutlich gestiegene Anzahl solcher Unfälle zurück. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres gab es in der Westpfalz 149 Unfälle unter Alkohol- und 23 Unfälle unter Drogeneinfluss. Im Vorjahr waren es insgesamt 107. Auch bei Routinekontrollen wurden in diesem Jahr bereits mehr als 1500 „berauschte“ Fahrer erwischt – und damit ebenfalls mehr als in 2021. Nach einem kurzfristigen Rückgang in den Corona-Jahren 2020 und 2021 ist laut Statistik nun wieder das gleiche Niveau erreicht. Doch das soll so nicht bleiben.

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Abschied mit Daumen nach oben

Der Kollege an der B270 winkt mit der Kelle das nächste Fahrzeug auf den Parkplatz. Welches er sich herauspickt, kann vom Alter des Fahrzeugs und der Person hinterm Steuer und ihrem Fahrverhalten abhängen. Es kann auch sein, dass ein Platz in der Reihe frei geworden ist. Gerade wurde ein Polo-Fahrer von der Polizistin mit einem hochgestreckten Daumen und „Fahren Sie vorsichtig!“ verabschiedet, jetzt rückt der dunkelblaue Twingo nach. Fahrzeugpapiere und Ausweis hat der Fahrer dabei, nur selbst nach eingehender Suche findet er weder Warndreieck noch Warnweste oder einen Verbandkasten. Dazu ist auch noch der Tüv im Mai abgelaufen. „Ich weise Sie darauf hin, dass das eine Ordnungswidrigkeit ist“, macht der Uniformierte den Fahrer aufmerksam. Der schaut betreten nach unten und greift zur Zigarettenpackung. Die 25 Euro kann er per Scheckkarte sofort berappen. Um den Rest in Ordnung zu bringen, bekommt er eine Woche Zeit.

Ein Treffer am Vormittag

„So wie es aussieht, haben wir einen Treffer“, meint Wolterhoff keine halbe Stunde später nach Beginn der Kontrolle. Seine Kollegen haben einen Fahrer in den rückwärtigen Bereich des Parkplatzes gebracht. Er war zuvor bei den freiwilligen Alkohol- und Drogentests aufgefallen und muss nun eine Urinprobe abgeben. Das Testergebnis bestätigt die Vermutung: Amphetamine und THC, sprich Cannabis, werden nachgewiesen. Für den Fahrer geht es nun zur Dienststelle, wo ihm Blut entnommen wird. Ihm ist die Weiterfahrt für 48 Stunden untersagt. „Es handelte sich um ein folgenloses Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss ohne Ausfallerscheinungen“, erzählt Wolterhoff. Dennoch: Mit mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot müsse er rechnen.

Verkehrstüchtigkeit von Fahrer und Fahrzeug

Dass dies kein Einzelfall ist, teilt die Pressestelle der Polizei mit: „Berauschte Kraftfahrzeugführende sind zu jedem Zeitpunkt unterwegs und stellen so eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmende dar.“ Das Phänomen beschränke sich nicht nur aufs Wochenende oder die Abend- und Nachtstunden. Oft werde der Restalkohol am Morgen, die Cannabiszigarette am Vorabend oder das Bier in der Mittagspause unterschätzt.

An diesem Vormittag bleibt es zunächst bei diesem Einzelfall in puncto Drogen und Alkohol. Neben fehlenden Fahrzeug- und Ausweispapieren sind auch die nicht mitgeführten Utensilien, die bei einem Unfall oder beim Liegenbleiben des Fahrzeugs benötigt werden, entscheidend. „Es geht um die Verkehrstüchtigkeit von Fahrer und Fahrzeug“, stellt Wolterhoff fest.

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