Kaiserslautern
Querdenken-Demonstration von der Stadtverwaltung untersagt
Die Gruppe „Querdenken 631 – Kaiserslautern“ hatte für Samstag zu einer fast ganztägigen Demonstration aufgerufen. Von 10 bis nach 18 Uhr sollte im Volkspark Programm geboten werden – inklusive einem Kerzenumzug durch die Innenstadt, wie die Veranstalter im Laufe der Woche mitteilten. Doch die vom Verein Querdenken KL angemeldete Kundgebung am Samstag ist nun von der Stadtverwaltung untersagt worden.
Seitens der Versammlungsbehörde bestünden große Bedenken, da nach den Erfahrungen mit Versammlungen der Querdenken-Vereine in jüngster Zeit davon auszugehen sei, „dass trotz scharfer Auflagenerteilung und großem Kräfteeinsatz seitens Polizei und Ordnungsbehörden kein ordnungsgemäßer Verlauf der beabsichtigten Veranstaltung sicherzustellen sein wird“.
Grundlage für das Verbot ist laut Stadtverwaltung das am Mittwoch verabschiedete 3. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. „Die für die vorliegende Untersagung notwendigen Voraussetzungen sind sämtlich erfüllt“, heißt es aus dem Rathaus: Der Bundestag hat am 25. März 2020 eine epidemische Lage von nationalem Ausmaß festgestellt und diese Feststellung am 17. September noch einmal bestätigt, die aktuelle Infektionslage spreche ebenfalls eine eindeutige Sprache.
Für die Entscheidung hat sich die Verwaltung mit dem Gesundheitsamt und dem Polizeipräsidium Westpfalz beraten. Das Gesundheitsamt gehe „aufgrund des geplanten Ablaufes, Umfanges und der inhaltlichen Ausgestaltung der angekündigten Veranstaltung von einem erheblichen Risiko aus, dass sich die ohnehin bereits angespannte infektionsepidemiologische Lage in der Stadt und im Landkreis schwerwiegend verschärfen wird“. Besondere Besorgnis bestehe, weil eine Ausbreitung von Covid-19-Infektionen die Lage der Gesundheitssysteme zur Betreuung von betroffenen Personen weiter zuspitzen werde.
Nach Einschätzung des Polizeipräsidiums Westpfalz sind die Erfahrungen mit den sogenannten Querdenkern in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit besonders negativ, weil sich bei Versammlungen an keine Auflagen oder Verbote gehalten wird und diese bewusst missachtet werden, „so dass auch bei der hier in Frage stehenden Veranstaltung konkret mit Zuwiderhandlungen zu rechnen ist“.
Die Stadtverwaltung betont deswegen: „Der Erlass bloßer Auflagen erweist sich bei den Querdenkenden nicht als geeignetes Mittel, um einen rechtskonformen Verlauf von Kundgebungen gewährleisten zu können, weswegen das vorliegende Verbot bei dieser Gruppierung als einziges geeignetes Mittel zur Gewährleistung des Infektionsschutzes angesehen werden muss.“ Ein milderes, geeignetes Mittel stehe nach Überzeugung der Versammlungsbehörde nicht zur Verfügung: „Die Nichtzulassung einer Kundgebung von 1000 Personen, die nicht gewillt sind, sich an Auflagen zum Infektionsschutz zu halten, ist daher zum Infektionsschutz von Bevölkerung und Einsatzkräften dringend geboten.“
Schon in der Anmeldung des Vereins Querdenken Kaiserslautern werde explizit zum Ausdruck gebracht, dass keine Bereitschaft besteht, während der geplanten Veranstaltung Masken zu tragen, so dass auch bei der hier zu beurteilenden Kundgebung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit dem Verstoß gegen einschränkende Auflagen zu rechnen ist.
Angemeldet waren nach RHEINPFALZ-Informationen außerdem zwei Gegendemonstrationen, eine auf dem Stiftsplatz und eine am Kugelbrunnen in der Fußgängerzone. Wie es mit denen weitergeht, war am Donnerstagabend noch unklar.
