Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Mietwucher: Ein Problem in Kaiserslautern?

Oft sitzen Mieter am kürzeren Hebel. Bei Beschwerden fürchten sie die Kündigung.
Oft sitzen Mieter am kürzeren Hebel. Bei Beschwerden fürchten sie die Kündigung.

Was tun gegen zu hohe Mieten? Dass mehr Wohnraum geschaffen werden muss, ist Konsens. Ob Bußgelder für Vermieter etwas bringen, darüber gehen die Meinungen auseinander.

„Die Mieten in Kaiserslautern sind extrem gestiegen“, sagt Stefan Glander, Fraktionschef der Linken. „Deshalb müssen wir gegen Mietwucher vorgehen.“ Er nennt Zahlen wie 24 Prozent in fünf Jahren laut DGB oder 10,5 Prozent Steigerung in einem Jahr. Diese Zahl hat das Immobilienportal „Immowelt“ aus den inserierten Angeboten in 80 deutschen Großstädten ermittelt: Danach weist Kaiserslautern von 2022 bis 2023 die höchste Steigerungsrate in Westdeutschland auf, eine Drei-Zimmer-Wohnung aus den 1990er lag demnach bei 8,74 Euro pro Quadratmeter. Der Mietreport 2024 des DGB zeigt mit acht bis neun Euro im Jahr 2022 einen ähnlichen Wert; Kaiserslautern liegt damit im Mittelfeld in Rheinland-Pfalz.

Ganz anders die Zahlen im jüngsten Mietspiegel für Kaiserslautern: Dort liegt eine vergleichbare Wohnung bei ungefähr sechs Euro. Die Daten des Mietspiegels 2021 stammen von Anfang 2020 und wurden von der Stadtverwaltung auf der Grundlage freiwilliger Befragungen erstellt. Die Datengrundlage war teils sehr dürftig, „weniger als zehn Rückmeldungen“. Dass günstige Bau-AG-Wohnungen überrepräsentiert waren, wie die Grünen vermuten, verneint Sozialdezernentin Anja Pfeiffer: „Der Anteil lag bei zirka 32 Prozent bei einem Marktanteil von zirka 16 Prozent. Deshalb haben wir diese nur hälftig eingerechnet:“

Die Stadt Frankfurt greift rigoros durch

Wie hoch die Mieten in Kaiserslautern aktuell also tatsächlich sind, ist mangels fundierter Daten nicht klar. Die Linke setzt sich jedoch für bezahlbare Mieten – und gegen Mietwucher ein: „Die Bundesregierung tut nichts dagegen“, kritisiert Glander. „Aber Kommunen können dies tun: Sie müssen den Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes konsequent verfolgen und Mietpreisüberhöhungen ahnden.“

Abgeschaut hat er sich dies von der Stadt Frankfurt, die „damit erfolgreich ist: 1400 Meldungen sind dort schon eingegangen“. Liegt der Mietpreis mindestens 20 Prozent über der ortsüblichen Miete, handelt der Vermieter laut dem Paragrafen ordnungswidrig – und dies „kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden“. Wer Verdacht auf Mietwucher hat, kann sich bei der Frankfurter Verwaltung melden. Sie hat sogar selbst Inserate durchforstet. Kommt sie „zu dem Schluss, dass eine Mietpreisüberhöhung vorliegt, werden wir weiter ermitteln“, informiert sie auf ihrer Website. Und zwar nicht nur vom Schreibtisch aus: „Hierzu kommen wir zu Ihnen, um Ihre Wohnung genau auszumessen und alle Kriterien vor Ort zu aufzunehmen.“

Stadt misst Wohnungen aus – unvorstellbar in Lautern

Dass dies die Lauterer Stadtverwaltung nicht leisten kann, gesteht auch Glander ein. „Wir müssen ein Kaiserslauterer Modell entwickeln“, meint er. Und auch Pfeiffer hält das Frankfurter Vorgehen für nicht umsetzbar: „Der Verwaltungsaufwand wäre zu hoch.“ Ihres Wissens nach gab es bisher auch noch keine Hinweise auf Mietwucher an die Verwaltung.

Die Stadt Frankfurter geht jedoch nicht automatisch juristisch gegen überhöhte Mieten vor. Zuerst versuche sie beim Vermieter eine Reduzierung und gegebenenfalls eine Rückzahlung u erwirken. Meist komme es zu einer Einigung, teilt sie mit; falls nicht, erlasse sie einen Bußgeldbescheid.

Glander möchte mit einer Informationskampagne erstens Mieter auf ihre rechtlichen Möglichkeiten hinweisen. Zwar leisteten auch Mietervereine Hilfe, aber „das geht dann vor Gericht und der Mieter erhält die Kündigung“. Zudem sei Wohnen so wichtig, dass es „auf die politische Ebene“ gehöre. Zweitens soll diese Info abschreckend auf Vermieter wirken, „damit diese gar nicht erst so hohe Mieten verlangen“.

Diese Wirkung bezweifelt Pfeiffer. „Insbesondere im Bereich hochwertiger Neubauwohnungen gibt es ein recht gutes Angebot. Der Markt sollte dies regulieren können.“ Auch wenn die Preise wegen amerikanischer Mieter höher sein könnten.

Ohne aktuellen Mietspiegel ist kein Vergleich möglich

Abgesehen vom Verwaltungsaufwand besteht in Kaiserslautern das Problem, eine Mietpreisüberhöhung – 20 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete – oder Mietwucher – in der Regel mehr als 50 Prozent der Vergleichsmiete – zu erkennen. Denn genau diese ortsübliche Vergleichsmiete fehlt, da der letzte Mietspiegel viel zu alt ist.

Seit der Reform des Mietspiegelrechts zum 1. Juli 2022 gilt für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln. Und diese „sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden“, so dass Gesetz. Die Realität sieht anders aus. „Das ist halt eine Soll-Regelung“, sagt Rechtsanwältin Simone Kette von der Mieterhilfe, „keine Verpflichtung.“ Der zweitjüngste Mietspiegel liegt mit dem Jahr 2008 noch länger zurück.

Immerhin hat die Stadt einen neuen Mietspiegel auf dem Plan. „Es sind Mittel im Haushalt beantragt, um die Erstellung eines Mietspiegels zu beauftragen“, erwidert Pfeiffer. „Sobald die Mittel freigegeben sind, werden wir das Ausschreibungsverfahren starten.“ Einen genauen Veröffentlichungstermin könne sie nicht mitteilen. In der nächsten Sitzung des Sozialausschusses will die Dezernentin „über den Stand und den Zeitplan informieren.“

Das Grundproblem hingegen sei fehlender Wohnraum, lautet im Prinzip der Konsens über politische Grenzen hinweg. „Wir bekommen weniger Beschwerden über zu hohe Mieten, sondern eher über fehlenden Wohnraum“, sagt auch Kette. Klagen gegen Mietwucher hingegen „haben wir gar nicht“, berichtet sie.

Sie bestätigt aber, dass die Mieten steigen – was zusammen mit dem alten Mietspiegel gerade für Menschen in Sozialhilfebezug ein Problem sei. Denn die Sätze orientieren sich am Mietspiegel, doch für so geringe Preise, wie darin aufgeführt, gebe es am Markt nichts. Und auch von Vermieterseite gebe es Klagen, weil diese „laut Mietspiegel gar nicht so viel Miete verlangen dürfen“.

Zu hohe Mieten für völlig verkommene Wohnungen

Von einer speziellen Art des Mietwuchers kann jedoch Bettina Niestrath von der Verbraucherzentrale Kaiserslautern berichten. Aus ihrer Energiekostenberatung kennt sie Fälle von „völlig verkommenen Wohnungen, aus denen die Vermieter das Letzte herauspressen“. Oft seien es Bürgergeldempfänger, die zum Beispiel wegen „extrem hoher Heizkosten“ kämen: Dabei „stellt sich heraus, dass die Wände schimmeln, Türen nicht schließen, die Decke zum ungedämmten Dachboden nicht gedämmt ist“, zählt sie einige Gründe auf. „Das Jobcenter übernimmt Nebenkosten nur bis zu einer bestimmten Höhe“ – und so haben diese Mieter ein Problem. Sie könnten keine Mietminderung vornehmen und sich am wenigsten wehren, da sie eine Kündigung fürchten.

Helfen könnte hier eine Wohnraumaufsicht, die kontrolliert, ob Mindeststandards für Wohnungen eingehalten werden, meint Niestrath. „Neun Bundesländer haben ein Wohnraumaufsichtsgesetz, Rheinland-Pfalz nicht.“ Die Stadt könnte aber auch ohne Gesetz eine Abteilung für Wohnraumaufsicht beim Bauamt einrichten oder auch jetzt schon auf Grundlage der Landesbauordnung tätig werden.

x