Hintergrund RHEINPFALZ Plus Artikel Juristischer Kampf zwischen Jonathan Horne und Karateverband geht weiter

Jonathan Horne (rechts) wurde 2005 Jugendweltmeister, 2014 Team-Vizeweltmeister, 2018 Weltmeister, 2009 und 2013 World-Games-Sie
Jonathan Horne (rechts) wurde 2005 Jugendweltmeister, 2014 Team-Vizeweltmeister, 2018 Weltmeister, 2009 und 2013 World-Games-Sieger sowie mehrfach Europameister. Er ist Träger des Silbernen Lorbeerblattes und gilt laut Karate Records als bester Karateka der Welt.

Der Verband will sich von Horne als Bundestrainer trennen. Horne, der einen unbefristeten Vertrag und bisher keine wirksame Kündigung hat, würde gern weiterarbeiten, darf aber nicht. Jetzt wurde die nächste Runde eingeläutet.

Ein Bundestrainer, der selbst erfolgreich war, Weltmeister geworden und bei den Olympischen Spielen gestartet ist, und der seinen Beruf als Berufung sieht, darf aktuell nicht arbeiten. Weil sein Arbeitgeber, der Deutsche Karateverband (DKV), ihn nicht zum Training und zu den Wettkämpfen zulässt, ihm kündigen will. Die Fronten sind verhärtet. Auf der einen Seite steht der Karateka Jonathan Horne aus Kaiserslautern, auf der anderen der Deutsche Karateverband, sein Arbeitgeber, der ihn loswerden will, wegen angeblicher Differenzen im Training. Horne hat einen unbefristeten Vertrag. Die erste Kündigung war unwirksam, weil die Begründung nicht ausreichte für eine fristlose Kündigung und weil es vorher keine Abmahnung gab, wie vor Gericht erklärt wurde.

Verhandlung zieht sich

Jetzt trafen sich Horne und sein Arbeitgeber zum zweiten Mal vor dem Kaiserslauterer Arbeitsgericht. In Runde eins hatte es einen Vergleichsvorschlag gegeben, der vor Richterin Stefanie Thomann nach langem, zähem Ringen und zweieinhalbstündigem Verhandeln als Kompromiss ausgearbeitet worden war. Demnach wäre Horne ab sofort als Bundestrainer freigestellt worden und hätte eine Abfindung in Höhe von insgesamt rund 80.000 Euro bekommen, mit der dann auch die noch ausstehenden Gehaltszahlungen abgegolten sein sollten.

Der Karate-Weltmeister, der seinen Job liebt, hätte schweren Herzens zugestimmt, doch der Verband lehnte kurz vor Ablauf der Widerrufsfrist ab. Es musste neu verhandelt werden. Diesmal vor Richter Alexander Benra, der mit einem Augenzwinkern anmerkte, dass derlei Verhandlungen in Kaiserslautern nichts Ungewöhnliches seien. „Es kommt schon mal vor, dass wir hier Trainer sitzen haben und Lösungen finden müssen.“

Horne nicht nur vom Training ausgeschlossen

Der Arbeitsrichter klopfte das Befinden auf beiden Seiten ab, wollte wissen, ob Horne gern weiter als Trainer arbeiten würde oder ob es nur um die Höhe einer Abfindung ginge. Jürgen Roth, der Rechtsanwalt des Karate-Bundestrainers, erklärte, dass der Ansatz bei der ersten Verhandlung der richtige gewesen sei. Aber durch die Ablehnung des Vergleichangebotes, dadurch, dass inzwischen ein weiteres Dreivierteljahr vergangen sei, in denen der Trainer nicht arbeiten konnte, sei „das Kind in den Brunnen gefallen. Der Karateverband hat einen anderen Weg gewählt und mit Schmutz nach meinem Mandanten geworfen. Er darf nicht mehr zu Veranstaltungen, der Verband stellt ihn kalt.“

Der Verband begründet Hornes Nichteinladen zu den Wettkämpfen und seinen Ausschluss vom Training damit, dass es Beschwerden über seine Trainingsmethoden gegeben habe. Einzelne Athleten hätten sich beklagt, und darauf wollte der DKV auch seine Kündigung gegen Horne stützen. Die erste Kündigung seines Vertrags, der in einen unbefristeten umgewandelt worden war, nachdem die angeblichen Vorfälle bekannt waren, war beim ersten Gerichtstermin für ungültig erklärt worden.

Richter mit neuer Kündigung nicht einverstanden

Jetzt hatte der DKV noch einmal einen Anlauf unternommen, Vorwürfe ins Feld geführt, ohne allzu konkret zu werden und ohne Namen zu nennen. „Ich bin froh, dass der Kläger diesen Schriftsatz eingereicht hat. Nach diesem Schriftsatz ist die Kündigung ganz klar unwirksam“, freute sich Hornes Anwalt und begründete es so: „Das ist alles viel zu unkonkret und entspricht nicht der Wahrheit. Dass er die Sportler unter Druck setzt, ist nicht der Fall,“ erklärte Jürgen Roth und feuerte hinterher: „Wir sind hier im Kontaktsport, nicht beim Hallenhalma oder esoterischen Töpfern. Da ist es für einen Athleten sinnvoll, dass man ihm auch sagt, wenn du das machst, riskierst du Deine Gesundheit.“ Der Anwalt hatte dafür ein sehr plastisches Beispiel dabei. „Ich habe selbst Karate gemacht und bin zweimal K.o. gegangen. Ich wäre froh gewesen, wenn man mir sowas vorher gesagt hätte.“

Richter Benra war mit der neuen Kündigung, so wie sie vorlag, nicht einverstanden. Er erklärte, dass es, wenn es um Dinge wie körperliche Gewalt oder unterschiedliche Auffassungen über Trainingsmethoden gehe, eine Abmahnung hätte geben müssen, bevor eine Kündigung wirksam wäre. Er klopfte ab, zu welchen Schritten beide Seiten bereit wären. Hornes Anwalt gab zu bedenken, dass die Höhe der Abfindung inzwischen deutlich höher angesetzt werden müsse als beim ersten Mal. Und er beklagte in dem Zusammenhang, als es um eine genaue Aufstellung der ausstehenden Beträge ging, dass die Vorbereitungszeit des Cheftrainers für die Wettkämpfe nicht bezahlt worden sei, die seiner Meinung nach zur Betreuung des Kaders dazugehöre. Es war der einzige Punkt, zu dem sich DKV-Präsident Wolfgang Weigert äußerte, der die ganze Verhandlung über stumm und mit verschränkten Armen neben seinem Anwalt Ulrich Estendorfer gesessen hatte. „Es steht im Vertrag, dass das genehmigt werden muss. Er hat diesen Vertrag so unterschrieben“, warf er den Ball zu Horne zurück.

Wieder keine Einigung

Zu einer Einigung kam es bei dem Termin vor dem Kaiserslauterer Arbeitsgericht auch diesmal nicht. Der Richter forderte eine richtige Begründung für eine Kündigung, vertagte das Thema in den Januar. Doch Horne und der DKV sehen sich bereits im November wieder. Sein Anwalt will eine einstweilige Verfügung erwirken, die besagt, dass der Bundestrainer, der aktuell nicht arbeiten darf, obwohl sein Vertrag offiziell weiterläuft, zu Lehrgängen und Veranstaltungen zugelassen wird. Wenn nicht, müsste der Verband, wenn er verliert, Zwangsgeld zahlen.

Mehr zum Thema
x